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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Wechsel unter schweten Bedingungen</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>so isses und hr. röhl schweigt .... </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 16:04:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>gkv-experte</dc:creator>
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<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>da hattest du wohl herrn czauderna an der leitung bei der DAK? <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" />)))</p>
<p>Zitat&quot;Man verweist bei weiteren gezielten Nachfragen auf die sich inzwischen total veränderte Situation, auf die kommende Bundestagswahl und auch teils publizierte Richtlinien wie diese hier vom Verband unter http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/index.htm&quot;</p>
<p>was hat das mit der bevorstehenden wahl zu tun??? bloß weil du es nicht wusstest? nein, das ist halt ein faktum der letzten gesundhetreform!</p>
<p>FAZIT: es ist halt so und die GKVler hier haben es ja mehrmals gesagt und nun endlich glaubt es hr. röhl, DAK sei Dank</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 04:28:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>nein ich bin bei einer guten deutschen GKV freiwillig versichert und beschäftigt.</p>
<p>... meine aussage, dass das bürgertelefon des bmg nicht in der lage ist derart komplizierte fälle korrekt und verbindlich zu beauskunften ist aber ein fakt und da kannst dur deine polemik und schlaumeierei stecken lassen ... den warum hats den du bei der DAK und nicht beim bürgertelefon angerufen???</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 04:23:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist doch absolut zu begrüßen, wenn neben schicken Wahltarifen für chronisch Erkrankte die jede PKV abweisen würde auch das Verbleiberecht &quot;gelockert&quot; wird und somit insgesamt mehr Bewegung in den Gesundheitsmarkt kommt. Die Frage bleibt bei der solidarisch finanzierten GKV dennoch: wer bezahlt im Ende die Rechnung für solche Schmeckerli? </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 14:08:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
da der Kollege Röhrl nicht loslässt  hier meine Quelle :</p>
<p>http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.htm.</p>
<p>Unabhängig von den tel. Auskünften auf Fragen von denen man nicht weiß wie sie gestellt wurden denke ich das dort eine klare Antwort zu entnehmen ist.</p>
<p>Unbestreitbar ist  jedenfalls die Phrase : Wo kein Kläger, da kein Richter.</p>
<p>Wenn in einem solchen Fall eine Kasse einen Versicherten weiter<br />
als solchen haben will dann macht sie das eben.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=847</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 14:00:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe soeben noch mal mit den Kollegen der DAK in Hamburg unter der 01801 - 325 325 (individuelle Fachberatung) telefoniert: dort zumindestens kann ein z.B. nur drei Monate pflichtig Versicherter (Alter unter 55) auch schon vor dem einem Jahr üblicher Wartefrist bei einem Statuswechsel in die Selbständigkeit auch weiterhin in der GKV verbleiben! Eine klare Rechtsgrundlage ist im SGB V direkt nicht zu finden, da sich der auch hier eifrig zitierte §5 Punkt (9) lediglich auf die Pflicht der PKV bezieht jemanden innerhalb von einem Jahr bei erfüllter Vorversicherungszeit von 5 Jahren zu alten Konditionen zurücknehmen zu müssen. Man verweist bei weiteren gezielten Nachfragen auf die sich inzwischen total veränderte Situation, auf die kommende Bundestagswahl und auch teils publizierte Richtlinien wie diese hier vom Verband unter  http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/index.htm<br />
Drei befragte Ersatzkassen - drei absolut unterschiedliche Auffassungen und immer ein &quot;das kann ich jetzt nicht sagen, da muß ich erst mit der entsprechenden Fachabteilung Rücksprache halten&quot;. Fazit: Towuhabohu auf der ganzen Linie und einige Kassenmitarbeiter stimmen zu, daß leider ein weiteres Loch zur Aushöhlung des Solidargedankens in der GKV geöffnet worden ist .. ich danke an alle, die mir hier im Forum hartnäckig widersprachen, hilft doch diese äußerst interessante Nachricht all denen, die aus welchem Grunde auch immer <strong>unterjährig</strong> und ohne Erfüllung der Wartefristen in eine Gesetzliche zurück wollen. </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=844</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 13:44:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@czauderna: Vielen Dank für die Ergänzung. Ich denke die letzten Unklarheiten sind somit ausgeräumt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=843</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 09:54:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Torsten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forumsteilnehmer, ergänzend hierzu darf ich folgendes bemerken: Die Einführung der Versicherungspflicht nach § 5/1/13 SGB V bringt sicherlich eine Reihe vom missbräuchlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit sich wie z.B. eine nennen wir sie mal &quot;kurzzeitige Pflichtversicherung nach vorheriger PKV&quot;. Das Ausmaß kann man man noch gar nicht einschätzen, aber auch die Möglichkeiten der Missbrauchsabwehr durch die GVKen sind beschränkt. Man muss sich auf die Nachvollziehbarkeit der Angaben im Antrag des Versicherten verlassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=855</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 09:45:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>general1983</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Ein Fallbeispiel dazu   :</p>
<p>Herr A.  war von 2000  - 31.12. 2008 in der PKV versichert.<br />
Durch ALG-Bezug vom 01.01. - 30.06.2009 war Mitglied der GKV.<br />
Ab 01.07.2009 bekommt er kein ALG mehr - er lebt fortan von<br />
seinen Einkünften aus Vermietung und Kapitalerträgen.<br />
Ab dem 01.07.2009 kann er sich wegen fehlender Vorversicherungszeit (12 Monate) nicht in der GKV. weiterversichern<br />
sodern er muss wieder in die PKV.</p>
<p>Frau B. - war von 2005  - 31.12.2008 in der PKV - ansonsten gleicher Sachverhalt wie bei Herrn A.<br />
Hier kommt die PKV nicht in Frage weil dort keine 5  Jahre zusammenkommen.<br />
Deshalb greift  § 5 Abs. 1 Nr. 13  SGB V.  und die Zuständigkeit der GKV (letzte Kasse)  ist gegeben.</p>
<p>Diese Beispiele nur zur Erläuterung meines Beitrages.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=842</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 09:39:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Den habe ich gelesen! Na und? In unserer Ausgangsdisskusion gab es bisher keinen Hinweis auf die bisherige Dauer der PKV-Zugehörigkeit. Ebenso fällt die &quot;Versicherungspflicht für Nichtversicherte&quot; unter den § 5 SGB V der in dem Artikel von Czauderna angeführt wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=854</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 07:44:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Torsten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Torsten, lies doch mal bitte den eigentlich sehr verständlichen Hinweis von Czauderna gesandt gestern um 16:54 </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 07:16:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@ Röhl Sie kommen vom Thema ab!!!! Es geht doch drum, was passiert, wenn jemand nach Eintritt der Versicherungspflicht Mitglied in der GKV wird und dann nach Ende der Versicherungspflicht (zum Bsp. Ende des Beschäftigungsverhältnis, Eintritt der Versicherungsfreiheit etc. ) aufgrund nicht erfültter Vorversicherungszeit keine Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung hat. Hier greift u.a. § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V(Versicherungspflicht für Nichtversicherte).</p>
<p>Sie mögen mit Ihren Ausführungen bezogen auf die Ursprungsfrage nicht Unrecht haben. Setzen wir allerdings voraus, dass unser PKV-Kunde durch Eintritt der Versicherungspflicht eine Eintrittskarte für die GKV gelöst hat, liegen sie mit ihren letzten Ausführungen auf dem Holzweg. </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=852</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 06:42:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Torsten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@gast, wenn Du dem Bundesministerium für Gesundheit, einigen hier schreibenden Sozialversicherungsfachleuten oder dem SGB V nicht trauen möchtest, dann frag doch einfach mal Deine Krankenkasse oder sitzt Du irgendwo unversichert im Ausland? Eine Durchführung von Recht und das gilt ebenso im deutschen Sozialrecht ohne gesetzlich fixierte Handlungsgrundlagen wäre Willkür und die haben wir hierzulande zum Glück nicht. Wir haben aber einige Rechthaber, dies ist allerdings ein rein moralisches Faktum und damit muß jeder leben.     </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=851</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 05:47:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@röhl ... sie haben es einfach nicht verstanden worum es genau geht -&gt; es gibt eben ausnahmen in denen man trotz nicht erfüllter vorveresicherungszeit in der GKV BLEIBEN (das ist hier der Unterschied) kann</p>
<p>also nicht nur §§ posten auch lesen und daran denken zu einem kleinen § gibts es oft 50 seitige Rundschreiben zur genauen erläuterung</p>
<p>... und einen  anruf beim BÜRGERTELEFOn als empfehlung wg. solchen komplizierten schverhalts zu geben, zeugt nicht von kompetenz ihrerseits </p>
<p>... aber hauptsache wieder einen unsinnigen link gepostet</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=850</link>
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<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 04:24:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@ Siggi: war nicht böse gemeint, aber Sie scheinen es Gott sei Dank sportlich zu sehen;O)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=839</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 18:58:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Torsten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nee, er muß in der GKV nur genommen werden, wenn er a) pflichtig ist bzw. b) die Wartezeiten erfüllt hat als freiwilliges Mitglied oder c) bisher noch nie versichert war und zugleich der Gesetzlichen vom Tätigkeitsbild her zuzuordnen ist. In den vier seit Januar miterlebten &quot;Zuordnungsverfahren&quot; von reuigen langfristig Nichtversicherten habe ich das ganze nervige Prozedere brühwarm miterleben können. Machs doch einfach so und frage mal telefonisch im Bundesministerium für Gesundheit nach -&gt; http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_1168278/DE/Service/Kontakt/Buergertelefone/buergertelefone__node.html?__nnn=true und sei bitte so freundlich und stelle den Bericht dann hier einfach für alle Ratsuchenden kurz ein. </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=849</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 15:15:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich hätte da etwas :</p>
<p>Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat.</p>
<p>hilft das weiter ??</p>
<p>Gruß</p>
<p>Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=841</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 14:54:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>warum Rechtsgrundlage? Wenn unser Versicherter aus der Versicherungspflicht ausscheidet und die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung nicht erfüllt ist, was soll er dann machen? Da es in Deutschland seit über 2 Jahren eine Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte gibt, hat er sich um einen Versciherungsschutz zu bemühen und den bekommt er bei seiner letzten Versicherung....und das war eine GKV! Wenn er dort einen Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5/1/13 SGB stellt, können die ihn nicht ablehnen, so einfach ist das.<br />
Fazit: Wenn Du so willst, ist die Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung durch diesen Paragraf ausgehebelt worden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=840</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 14:11:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>general1983</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@alle auch die per ePost gesandten Anfragen: das Zitat von general1983s Auffassung <em> unterjährig wäre ein Verbleib in der GKV ist als freiwilliges Mitglied möglich</em> ist nur richtig, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Ansonsten greift in Deutschland die aktuelle Pflicht zur Versicherung in einer PKV, der nur durch das Bestehen einer GKV-Mitgliedschaft zu entgehen ist. Nachzulesen hier  http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ bzw. für die ganz Ungläubigen gern auch schnell zu klären durch einen kurzen Anruf bei den netten Kollegen z.B. der Berliner AOK unter 030-25310 </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=838</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 12:31:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@Torsten: Schande über mein Haupt, ich hatte vollkommen überlesen, dass hinsichtlich der Ursprungsfragestellung bereits eine ganz neue Fragestellung eröffnet wurde. In diesem Punkt gebe ich dir auf deine Darstellung absolut recht.</p>
<p>Dem Ursprungsfragesteller und Threaderöffner bietet sich hier die letzte verbleibende Möglichkeit.</p>
<p>Deinen Seitenhieb hinsichtlich meinem Eintrag und der hohen Qualität der Einträge von Czauderna habe ich vielleicht verdient, vielleicht auch nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=837</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=837</guid>
<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 11:55:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>siggi</dc:creator>
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