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<title>Krankenkassen-Forum - Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>mittlerweile geht mir die permanente beitragsschwankung der bkks/ikks erheblich auf bzw. ab mai die gek. vorher die techniker. da gibt sowas nicht. die erhöhen die beiträge nicht jeden tag. <br />
ich geh auch in eine ersatzkasse zurück. sobald ich kann !</p>
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<pubDate>Sun, 21 Mar 2004 11:05:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>t</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Naja. ich habe mir schon gedacht. dass es bei der IKK so läuft. die werden jetzt überschwemmt mit Wechselwilligen und kriegen kein Bein mehr auf den Boden.</p>
<p>An Deiner Stelle würde ich mir einfach ne andere Krankenkasse suchen. schnell eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen lassen und dann zum Arbeitgeber gehen. Dem mußt Du nur das erklären. damit er seine gezahlten Beiträge zurückfordert.</p>
<p>Tschüs<br />
Chris</p>
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<pubDate>Thu, 11 Mar 2004 14:09:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Chris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: IKK - Hotline angerufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi!</p>
<p>Ich habe nun gestern zum 4. Mal die Hotline von IKK-Direkt angerufen. Folgende Frage habe ich gestellt:</p>
<p>Wenn ich noch keine Meldebescheinigung bekommen habe. bin ich dann zur Zeit eigentlich schon versichert.<br />
Antwort: Nein. sollten sie die Bescheinigung noch nicht erhalten haben. ist die Bearbeitung Ihrer Unterlagen noch nicht so weit.</p>
<p>Kann ich mir jetzt noch eine andere suchen. da die IKK schon sehr inkompetent erscheint.</p>
<p>Bitte um eure Antwort<br />
Danke<br />
Anna</p>
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<pubDate>Thu, 11 Mar 2004 07:43:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Anna Kournikowa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: IKK - ganz besonderer Fall (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.</p>
<p>ne dann ist alles klar. Es reicht. wenn Du dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung noch nachreichst. Wenn es damit dauert. ist das nicht schlimm. Achte nur darauf. dass Du eine KVK bekommst. Sende denen am besten nochmal eine Mail zu.</p>
<p>Die Versicherung ist zustandegekommen. dadurch dass Du den AG informiert hast. wo Du versichert sein möchtest.</p>
<p>Tschüs<br />
Chris</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8945</link>
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<pubDate>Wed, 10 Mar 2004 14:14:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Chris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: IKK - ganz besonderer Fall (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>&quot;Danke für die schnelle Antwort Chris!</p>
<p>Um es noch zu vertiefen:</p>
<p>Ich war vorher Familienversichert.Dies ist meine 1. Beschäftigung nach meiner schulischen Ausbildung.</p>
<p>Ist die Versicherung denn überhaupt zustandegekommen. wenn ich noch nicht einmal die Meldebestätigung der IKK bekommen habe? (Auf der Homepage schreiben sie. die Bestätigung würde per Post zugesandt.&quot;&quot; ist aber noch immer nicht geschehen.)</p>
<p>Wie soll der Versicherungsschutz gewährleistet sein. wenn der Arbeitgeber von mir nicht die Meldebestätigung erhalten hat?</p>
<p>Danke für weitere Antworten<br />
Anna&quot;&quot;&quot;</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8944</link>
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<pubDate>Wed, 10 Mar 2004 13:04:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Anna Kournikowa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: IKK - ganz besonderer Fall (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>zu 1. Kommt drauf an. Warst Du vorher pflichtversichert? Wenn ja. ist die Mitgliedschaft nicht zustandegekommen. da die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.</p>
<p>Wenn dies Deine erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung war. oder Du vorher 18 Monate famiversichert warst oder privatversichert warst. ist die Mitgliedschaft zustandegekommen.</p>
<p>2. Also Versicherungsbeginn ist der 1. Tag der Beschäftigung.</p>
<p>3. Wenn Du vorher bei einer anderen KK pflichtversichert warst. bist Du nun dort immernoch versichert. Da hilft nur kündigen. Übrigens gibt es keine günstigere Krankenkasse.</p>
<p>Tschüs<br />
Chris</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8943</link>
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<pubDate>Wed, 10 Mar 2004 11:57:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Chris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>IKK - ganz besonderer Fall</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>&quot;Hallo!</p>
<p>Mein Fall:<br />
Ich habe am 1.Februar meine Mitgliedschaftserklärung an die Suuuuuuper&quot;&quot; - Krankenkasse IKK-DIREKT geschickt.(mit sofortigem Versicherungsbeginn. da meine 1.Arbeitsstelle schon am 1.2. begann).</p>
<p>Bis jetzt habe ich weder Nachricht noch Mitgliedsbescheinigung bekommen.<br />
Mein 1.Gehalt habe ich vor kurzem erhalten. mit dem abgezogen Beitrag von 11.9% der IKK-Direkt.(die Versicherung habe ich meinem Arbeitgeber ohne Mitgliedsbescheinigung mitgeteilt)</p>
<p>Meine Fragen lauten:<br />
1. Bin ich zur Zeit eigentlich schon versichert? <br />
bzw. <br />
2. ab wann ist das Zustandekommen einer Mitgliedschaft oder des Versicherungsschutzes gegeben?<br />
3. Sollte ich noch nicht versichert sein. habe ich demnach noch das freie Wahlrecht und kann mir eine nun günstigere KK suchen?</p>
<p>Vielen Dank für eure Antworten<br />
ciao Anna<br />
&quot;&quot;&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8942</link>
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<pubDate>Wed, 10 Mar 2004 11:27:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Anna Kournikowa</dc:creator>
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