Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland (Krankenkassenrecht)

romkatzi @, Mittwoch, 12.05.2010, 20:16 (vor 5101 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:
Meine Cousine arbeitet seit 01.Mai in Spanien. Wie mir gesagt wurde (genaueres weiß ich leider nicht), hat sie sich daher ab diesem Termin bei der AOK abgemeldet und wurde vom dortigen Arbeitgeber in Spanien versichert.

Kaum 10 Tage unten, muss sie ins Krankenhaus, wo die Indikation für eine Herzklappen-OP gestellt wird.

Die OP in Spanien selbst, sowie ein eventueller Rücktransport sind wohl über eine Auslandsreiseversicherung abgedeckt.

Wie aber schaut das aus, wenn sie wieder in Deutschland ist? Wird Sie dann wieder automatisch hier bei der AOK pflichtversichert oder welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen? Einen Wohnsitz in Deutschland hat sie offensichtlich noch.

Schöne Grüße, romkatzi

Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland

Czauderna, Mittwoch, 12.05.2010, 21:28 (vor 5101 Tagen) @ romkatzi

Hallo,
in dem Moment wo sie wieder nach Deutschland kommt wird sie auch wieder bei ihrer alten Krankenkasse versichert - sie muss sich nur sofort auch dort melden damit die Versicherung wiederhergestellt werden kann. Allerdings wird es sich da nur um eine freiwillige Versicherung handeln können, denn wenn sie arbeitsunfähig ist, was anzunehmen ist, dann wird sie keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld geltend machen können weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ergo wird es auch kein Krankengeld geben.
Auf jeden Fall aber sofort mit der Kasse in Verbindung treten.
Gruß
Czauderna

Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 07:43 (vor 5100 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
die Lage ist wirklich kompliziert.
Als Erstes sollte man rausfinden, welche Versicherung sie in Spanien hat bzw. hatte. Ist die Versicherung in Spanien über die Krankenhausbehandlung und die Arbeitsunfähigkeit informiert worden? Ggf. besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung (wenn es so etwas in Spanien gibt) bzw. auf Krankengeld nach spanischen Recht (Versicherungszeiten in Deutschland müssen lt. EU-Recht wie spanische Versicherungszeiten behandelt werden).
Vielleicht hilft auch dieser Link:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.htm
Ich vermute, dass auch die deutsche Krankenkasse genau wissen möchte, wie lange die spanische Versicherung bestanden hat (und erst danach den Versicherungsantrag bearbeiten wird). Es ist auch denkbar, dass die spanische Versicherung wegen fehlender Meldung oder anderer fehlender Voraussetzung direkt nach den 10 Tagen endete. Da aber hier die spanischen Regelungen maßgebend sind, wird hier im Forum vermutlich niemand Einzelheiten kennen.

Ggf. macht es auch Sinn, sich schnellstmöglich mit der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, damit eine evtl. Anschluss-Reha geklärt werden kann.
Bei der Auslandsreiseversicherung ist wichtig, dass Sie auch bei Berufstätigkeit gilt.
Viel Erfolg auf dem Weg zu den richtigen Antworten und gute Besserung für die Cousine!
Gruß
RHW

Ich habe folgendes Problem:
Meine Cousine arbeitet seit 01.Mai in Spanien. Wie mir gesagt wurde (genaueres weiß ich leider nicht), hat sie sich daher ab diesem Termin bei der AOK abgemeldet und wurde vom dortigen Arbeitgeber in Spanien versichert.

Kaum 10 Tage unten, muss sie ins Krankenhaus, wo die Indikation für eine Herzklappen-OP gestellt wird.

Die OP in Spanien selbst, sowie ein eventueller Rücktransport sind wohl über eine Auslandsreiseversicherung abgedeckt.

Wie aber schaut das aus, wenn sie wieder in Deutschland ist? Wird Sie dann wieder automatisch hier bei der AOK pflichtversichert oder welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen? Einen Wohnsitz in Deutschland hat sie offensichtlich noch.

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