Super-GAU: Geschäftsführer rückwirkend sozialversicherungspflichtig (Krankenkassenrecht)

eindeutig @, Montag, 26.04.2010, 16:03 (vor 5117 Tagen)

Hi,

ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich ein echtes Problem habe:

In meinem selbst gegründeten Unternehmen bin ich durch Einstieg von Investoren seit 2006 als Geschäftsführer nur noch Angestellter. Ich war aber bis jetzt davon ausgegangen, selbstständig zu sein, und war privat krankenversichert. Erst dieses Jahr hat das Sozialgericht entschieden, dass ich als Angestellter gelte.

Meine Fragen:

-Ich muss wohl rückwirkend Sozialbeiträge nachzahlen. Allerdings ist mein Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze, schon die ganze Zeit. Nur: Hilft das überhaupt, denn seit der Gesundheitsreform 2007 muss man ja 3 Jahre drüber sein. Ich bin aber schon 2006 drübergewesen, nur bin ich nicht deswegen raus aus der GKV, sondern weil ich dachte, ich sei selbstständig. Kann ich rückwirkend wegen Überschreiten der Einkommensgrenze aus der GKV raus?

-Ab wann genau muss ich jetzt für mich nachzahlen bzw nachzahlen lassen? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, man könnte also Berufung einlegen, scheint aber aussichtslos....

Wär nett, wenn jemand antworten würde. Weiß nicht mehr weiter.

Danke und Gruß
eindeutig

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