Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner (Krankenkassenrecht)

Roman Dörn @, Montag, 15.03.2010, 11:13 (vor 5175 Tagen)

Hallo liebe Leser, danke schonmal das ihr euch Zeit nehmt für meine Frage da ich momentan recht verzweifelt bin.

Folgender Fall liegt vor. Letztes Jahr hat das Arbeitsamt meine Freundin alle Leistungen gestrichen da wir in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben und ich zuviel Verdient habe. Meine Krankenkasse sagte darauf hin da wir nicht Verheiratet sind hat sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung. Nun legt die AOK fest das Beträge in höhe von 140€ fällig werden. Leider haben diese diese Beiträge nicht monatlich in Rechnung gestellt bekommen sonder ist uns eine Rechnung im Januar von ~800€ geschickt. Diese können wir beide jetzt nicht Zahlen da wir Minijobbler sind.
Bei Ratenzahlung sollen wir nun noch Zinsen bezahlen!!! Obwohl wir wie gesagt keine Chance bekommen haben den Betrag monatlich zu bezahlen
Leistungen vom Arbeitsamt beziehen wir nicht da wir Bafög seit Februar beziehen. Leider weiß das ihre Krankenkasse immernoch nicht und setzt jeden Monat ein einkommen von 800€ vorraus und berrechnet die 140€ Beitrag aber das ist ja nun nicht richtig aber ist schon in klärung.

Lange Rede kurzer Sinn. Wieviel darf eine Krankenkasse nun von einem Minijobbler verlangen und war es überhaupt gerechtfertig das sie nicht Familienversichter worden ist?

Danke
Roman

Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner

ratte1, Montag, 15.03.2010, 19:08 (vor 5174 Tagen) @ Roman Dörn

Hallo,

tatsächlich darf eine Familienversicherung nur für Kinder bis zu bestimmten Alternsgrenzen und für Ehepartner (bzw. das Pendant für den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner) durchgeführt werden. Eine Familienversicherung für eheähnliche Gemeinschaften ist definitiv in einer gesetzlichen KK in Deutschland nicht möglich!

Grds. sind die genannten Beiträge die Mindestbeiträge, die Prüfung, ob hier jedoch der Studententarif anzuwenden ist, läuft ja bereits.

MfG
ratte1

Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner

Roman Dörn @, Montag, 15.03.2010, 23:58 (vor 5174 Tagen) @ ratte1

Dann danke ich schonmal die Aufmerksamkeit und für die Tatsachen. Ich geh dann mal verzweifeln
Das ist ja ne wucht das in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird und das uns dadurch tierisch Schulden entstehen.

hat denn noch Jemand einen Tip wie wir mit den kommulierten Kosten umgehen sollen? Also ich such keine Finanzierungstipps ^^
Sondern viel mehr ob man da noch der KK ein Fehlverhalten anlasten kann. Uns belasten die Kosten nun mehr als sie das letztes Jahr getan hätten als ich noch Gutverdiener war.

MFG
Roman

Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner

ratte1, Dienstag, 16.03.2010, 20:20 (vor 5173 Tagen) @ Roman Dörn

Hallo

aus den hiesigen Angaben kann m.E. keine Rückschlüsse gezogen werden, ob die KK hier wirklich verspätet reagiert hat und, wenn ja, ob dieses als Fehlverhalten einzuschätzen ist.

Zunächst sollte die Klärung hinsichtlich der Beitragshöhe abgewartet werden. Wenn man BAFöG bezieht, erhält man von der BAFöG-Stelle im Übrigen auch die Beiträge in Höhe des Studententarifs.

MfG
ratte1

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