Frage wegen Überweisung (Krankenkassenrecht)

Schaefer @, Freitag, 12.03.2010, 07:26 (vor 5178 Tagen)

Mir hat der Hausarzt gesagt, dass bei ihm in der Praxis angerufen wird bzw. dass es Rückfragen gab, falls mal ein 2. Überweisungsschein aus triftigen Gründen für die gleiche Fachrichtung ausgestellt wurde. Macht solche Anrufe die Krankenkasse selbst oder die Kassenärztliche Abrechnung? Weiss das jemand?

Re: Frage wegen Überweisung

gast, Freitag, 12.03.2010, 07:56 (vor 5178 Tagen) @ Schaefer

Derartige Aussagen sind i.d.R. Schutzbehauptungen und meißt frei erfunden!

Re: Frage wegen Überweisung

Schaefer @, Freitag, 12.03.2010, 08:07 (vor 5178 Tagen) @ gast

Es war die die Mitarbeiterin und nicht der Arzt selbst. Wer würde aber eine solche Rückfrage stellen, die Krankenkasse oder die bauftragte Abrechnungsstelle? Oder wenn ein Medikament zu teuer ist. Wer macht dann solche Rückfragen beim Arzt?

Re: Frage wegen Überweisung

Schaefer @, Freitag, 12.03.2010, 08:37 (vor 5178 Tagen) @ Schaefer

Offensichtlich ist das ein heikles Thema und keiner mag Bescheid wissen. Mir hat aber gerade jemand gesagt, dass die Krankenkassen beim Arzt selbst auch Rückfragen stellen.

Re: Frage wegen Überweisung

gast, Freitag, 12.03.2010, 09:30 (vor 5178 Tagen) @ Schaefer

totaler humbug!

i.d.R. sind die ärzte oder deren Schwestern unsicher ob sie es dürfen und wollen es nicht selbst verantworten. also kommen sie mit solchen geschichten.

Mal mit Logik erklärt, was soll die Krankenkasse mit dem anruf bezwecken bzw. erreichen???? denn jeder patient kann auch ohne überweisung im quartal zu 10 fachärzten der gleichen richtung gehen. einziger nachteil er muss ohne überweisung ggf. jedes mal 10 eur zahlen.

@gast - Frage wegen Überweisung

Schaefer @, Freitag, 12.03.2010, 10:19 (vor 5178 Tagen) @ gast

Habe nun mal bei der Krankenkasse angerufen. Sie sagen, dass derartige Rückfragen von der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt werden, da diese ja auch berechtigt seien, weil ein Arzt nur 1 Überweisung ausstellen darf.

Da kann man sich ja bei einem Krankenkassenwechsel auf etwas gefasst machen, die Kontrollen werden überall durchgeführt. Mein Arzt traut sich nicht mal mehr eine Salbe aufzuzschreiben, weil er Angst hat, dass er sich rechtfertigen und diese letztendlich selbst bezahlen muss.

Re: @gast - Frage wegen Überweisung

gast, Freitag, 12.03.2010, 10:38 (vor 5178 Tagen) @ Schaefer

Habe nun mal bei der Krankenkasse angerufen. Sie sagen, dass derartige Rückfragen von der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt werden, da diese ja auch berechtigt seien, weil ein Arzt nur 1 Überweisung ausstellen darf.

das steht nirgendwo und stimmt nicht!

Da kann man sich ja bei einem Krankenkassenwechsel auf etwas gefasst machen, die Kontrollen werden überall durchgeführt

was hat das mit einem KRANKENKASSENWECHSEL zu tun?

Mein Arzt traut sich nicht mal mehr eine Salbe aufzuzschreiben, weil er Angst hat, dass er sich rechtfertigen und diese letztendlich selbst bezahlen muss.

1. dann ist er ein waschlappen
2. die kassen prüfen nicht jede verordnung eines arzneimittels, nur dort wo fehlverhalten/betrug möglich ist. das ist in der regel dann der fall wenn bestimmte kritisch zu betrachtende medikamente von einem arzt sehr häufig verschrieben werden


Re: @gast - Frage wegen Überweisung

Schaefer, Freitag, 12.03.2010, 11:01 (vor 5178 Tagen) @ gast

Ist die Kassenärztliche Vereinigung nicht beauftragt, die Abrechnungen und Überweisungen des Arztes zu überprüfen und das Honorar zu entrichten? Die Ärzte werden von Privatversicherungen nicht angerufen und da kräht kein Hahn danach, ob die Salbe 3,50 Euro kostet oder 3,95 Euro. Für den Arzt wird das auch unangenehm sein, wenn die Kassenärztl. Vereinigung ihm wegen jedem Furz im Nacken hockt. Dann verordnen sie eben nix mehr und da spielt es keine Rolle, ob ich bei der IIK oder EEK bin.

Re: @gast - Frage wegen Überweisung

RHW, Freitag, 12.03.2010, 11:05 (vor 5178 Tagen) @ gast

Ich vermute, dass das Ganze mit den §§ 106 und 106a SGB V zusammenhängt: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__106.html

Wenn der Arzt eine Überweisung ausstellt, trägt er im gewissen Sinn die Verantwortung, das das Ganze wirtschaftlich ist.
Wenn man als Patient ohne Überweisung zu einem anderem Arzt geht, ist der bisherige Arzt in keinerlei Verantwortung.

Die genauen Regelungen zu den Überweisungen sind in den einzelnen Verträgen zwischen den Ärzte- und Krankenkassenverbänden geregelt:
z.B. § 27 Ersatzkassenvertrag:
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/ekv/ekv.pdf

Re: @gast - Frage wegen Überweisung

gast, Freitag, 12.03.2010, 11:47 (vor 5178 Tagen) @ RHW

@rhw > Ich vermute, dass das Ganze mit den §§ 106 und 106a SGB V zusammenhängt:

nein, im rahmen der wirtschaftlichkeitsprüfung ruft keiner groß an und diese prüfungen sind auch sehr selten

@schäfer

ich glaube ihre ausgangsfrage war doch beantwortet!?

und jeder arzt kann begründet eine 2. Überweisung zum gleichen Facharzt ausstellen ohne dass ihm da was droht

Re: @gast - Frage wegen Überweisung

Gast, Freitag, 12.03.2010, 13:40 (vor 5178 Tagen) @ gast

@ schäfer

bist du evtl. in einem hausarztmodell eingeschrieben??
Evtl. erfolgen dann strengere Kontrollen!!

Re: @gast - Frage wegen Überweisung

Schaefer, Freitag, 12.03.2010, 20:51 (vor 5178 Tagen) @ Gast

Nee, es liegt kein Hausarztmodell vor.

Die Arzthelferin sagte eben, dass sie eine Begründung in die Akte geben müsse, wenn sie deswegen wieder angerufen werden. Manche Uni-Kliniken arbeiten nur mit Überweisungsschein. Da der Hausarzt eine Spritze in das kleine Daumengelenk vom Handchirurgen für riskant hielt, überwies er mich in die Uni-Klinik, worüber ich auch froh war. Ausserdem hätte ich die Spritzen-Behandlung mit 200 Euro selbst bezahlen müssen. Mittlerweile bin ich bescherdefrei ohne Spritzenkur.

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