Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)

Nettler @, Mittwoch, 24.02.2010, 13:01 (vor 5194 Tagen)

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir hatten im Dezember einen neuen Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet + entsprechend bei seiner Krankenkasse angemeldet. Dann kam von der Kasse der Bescheid: AN MUSS SV-frei berechnet werden, weil selbständig eingestuft. Also - alles storniert + korrigiert, dem AN die überschüssigen SV-Beiträge nachüberwiesen. Jetzt kommt die Mitteilung von der Kasse, dass man am prüfen sei, alles wieder umzudrehen. Bescheid kommt, und wir sollen alles wieder zurückdrehen auf SV-Pflicht!
Geht das? Kann die Kasse solche Bescheide rückwirkend erlassen?
MfG Christiane Nettler

Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben?

Czauderna, Mittwoch, 24.02.2010, 20:04 (vor 5194 Tagen) @ Nettler

Hallo,
ja, kann Sie, wenn man davon ausgehen muss, dass es sich bei der Mitteilung der Krankenkasse über die Nichtkrankenversicherungspflicht nicht unbedingt um einen Bescheid im Sinne des Gesetzes gehandelt hat.
Vom Ablauf kann ich mir folgendes vorstellen : Der hauptberuflich Selbständige hat eine Tätigkeit aufgenommen und der Arbeitgeber hat demzufolge die Anmeldung bei der Kasse gemacht. Der Kasse ist dann aufgefallen dass der Versicherte ja selbständig ist und hat dies dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dies hat dann der Versicherte zum Anlass genommen bei der Kasse dagegen Widerspruch eingelegt und eine neue Statusprüfung beantragt, ja und bei dieser Prüfung hat sich dann rausgestellt dass er eben nicht mehr hauptberuflich selbständig ist, deshalb hat die Kasse eine neue Mitteilung an den Arbeitgeber gesandt.
Die Versicherungspflicht ist eben vorrangig auch wenn das rückwirkend festgestellt wird.
wie gesagt, so stelle ich mir den Ablauf vor.
Gruß
Czauderna

Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben?

Nettler @, Donnerstag, 25.02.2010, 10:08 (vor 5193 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
danke für die Auskunft. So ist es gewesen. Die Kasse hatte uns eine Statusfeststellung präsentiert, die ein paar Monate alt war und uns ANGEWIESEN, den AN SV-frei zu führen. Jetzt hat AN eine neue Statusfeststellung beantragt. Mich ärgert es nur maßlos, daß auf solche Aussagen der Kasse kein Verlaß ist. Zumindest sollten Änderungen dann zukunftsgerichtet gelten, nicht rückwirkend.
MfG Christiane Nettler

Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben?

chris, Dienstag, 02.03.2010, 15:08 (vor 5188 Tagen) @ Nettler

Bei einer Statusfeststellung kommt der (anzufechtende) Bescheid gar nicht von der Kranken- sondern von der Rentenversicherung.Wenn der Status neu festgestellt werden sollte, müssen auch nicht nur KV-Beiträge nachgezahlt werden, sondern die sämtlicher Sozialversicherungen.

Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben?

Czauderna, Dienstag, 02.03.2010, 21:30 (vor 5188 Tagen) @ chris

Hallo Chris,
sorry, aber da muss ich dir widersprechen - eine Statusfeststellung finden durch den RV-Träger nur im Ausnahmefall statt. Wenn du es wünscht lasse ich dir gerne mal das Merkblatt der Rentenversicherung zu diesem Thema zukommen. Im Regelfall findet die Püfung und Entscheidung atsächlich nur durch die Kasse statt.
Gruß
Czauderna

Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben?

Nettler @, Mittwoch, 03.03.2010, 17:03 (vor 5187 Tagen) @ Czauderna

Hallo, da muß ich Herrn Czauderna Recht geben. Wortlaut des Kassenschreibens: "Mit Bescheid vom 08.05.09 haben wir festgestellt...". Und ich wurde von einem Kassenmitarbeiter informiert, daß die Kasse einen neuen Bescheid erlassen will. MfG Christiane Nettler

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