Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV (Krankenkassenrecht)

Teetrinker @, Mittwoch, 17.02.2010, 11:48 (vor 5201 Tagen)

Da meine Frage nicht beantwortet wurde, versuche ich es mit einem eigenen Thread nochmal:

Ich bin mit meinen Kindern privat versichert, meine Frau ist nicht berufstätig und freiwilliges Mitglied in der GKV.

Unsere Personalabteilung erkennt bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs nur die Beiträge zur PKV an. Die Beiträge meiner Frau werden nicht berücksichtigt, weil die Vorschriften des Bürgerentlastungsgesetzes angeblich nur für Beiträge zu Private Krankenversicherungen und Pflichtbeiträge in der GKV gelten.
Ist diese Auffassung korrekt und falls nicht, was kann ich tun, um die Personalabteilung zu überzeugen? Die BKK meiner Frau hat natürlich von der Materie keine Ahnung :-(

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Lord, Mittwoch, 17.02.2010, 13:25 (vor 5201 Tagen) @ Teetrinker

"Bei den anderen gesetzlich Krankenversicherten (z. B. Selbstzahlern) übermittelt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung die Daten selbst an die Finanzverwaltung."

Das heißt, dass du die Beiträge deiner Frau im Rahmen der Steuererklärung absetzen kannst.

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Teetrinker, Mittwoch, 17.02.2010, 14:43 (vor 5201 Tagen) @ Lord

Vielen Dank! Das ist ja eine weitere Schlechterstellung der GKV-Versicherten gegenüber der PKV-Versicherten. Als wenn überhöhte Beiträge und schlechtere Leistungen nicht schon genug wären. Ich schau mich doch mal nach nem Basistarif für meine Frau um.

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.02.2010, 15:36 (vor 5201 Tagen) @ Teetrinker

Wo soll da der Vorteil liegen? Als freiwilliges Mitglied ist sie mit höchstens 304€ dabei, im Basistarif dagegen mit fast 600 .. besser wäre doch sie wählt private Zusatztarife und kommt so insgesamt auf max. 450€ und hält Dir für alle Fälle immer die Tür zur GKV auf.

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Max, Donnerstag, 18.02.2010, 09:53 (vor 5200 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

was meinen sie denn mit "hält Dir für alle Fälle immer die Tür zur GKV auf" ?

Viele Grüße

Max

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 18.02.2010, 11:44 (vor 5200 Tagen) @ Max

Na die kostenlose Familienversicherung* bei der Ehefrau, falls die Beruftstätigkeit eines Tages mal nicht mehr so erfolgreich laufen sollte, anfragender Teetrinker vielleicht dann über 55 ist und als Arbeitsloser nicht mehr in die GKV zurück kann. Zweimal PKV ist nur empfehlenswert, wenn abschätzbar dauerhaft höchste Einkommensgarantie bei beiden besteht oder zumindestens einer von beiden noch vor dem 55. wieder per Anstellungsverhältnis zurück in die Gesetzliche wechselt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! * http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Teetrinker, Freitag, 19.02.2010, 17:27 (vor 5199 Tagen) @ Joachim Röhl

"Basistarif dagegen mit fast 600"

Ups, ich hatte keine Ahnung, wie hoch die Basis da angesetzt ist.
Andererseits sehe ich bei der GKV immer die latente Gefahr, dass da mal ein vom Solidargedanken beseelter Sozialpolitiker die Beitragsgrenze deutlich anhebt oder gleich abschafft. Dann zahlt meine Frau monatlich vierstellige Beiträge oder muss sich um einen 500€-Job kümmern.. Vorsichtig muss man insofern in der Krankenversicherung nach allen Seiten sein.

Manchmal hab ich ohnehin den Eindruck, als seien wir die Einzigen, die treu und brav Höchstbeiträge in der GKV zahlen. Was würde sich eigentlich ändern, wenn meine Frau ein separates Wertpapierdepot unterhalten würde und bei der Einkommenserklärung angibt, dass sie von den Zinserträgen lebt? Wird mein Einkommen dann immer noch berücksichtigt?

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.02.2010, 19:24 (vor 5199 Tagen) @ Teetrinker

Manchmal schreiben ja auch renomierte Blätter über die vermeintliche Dummheit der Leistungsträger*, wo Millionen inzwischen ganz gut von HIV leben und der Zustrom nicht aufhört. Pikant: über 40% der HIVer stammen laut Informationen der Bunderegierung aus dem Migrantenmillieu** Im konstruierten Fall würde Dein Einkommen zur Hälfte und das der Frau komplett angerechnet bis zur Bemessunsgrenze von aktuell monatlich 3750€ monatlich, was im Umkehrschluß heißt entweder Sekt oder Selters! Man beachte bei * mal die aktuell deutliche Mehrheit für die Kürzung der HIV-Bezüge

* http://www.welt.de/debatte/kommentare/article6456289/Hartz-IV-kommt-nicht-aus-der-Steckdose.html#vote_6449914
** http://www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/02/2010-02-09-ib-regelsatz-hartz-iv.html

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Teetrinker, Montag, 22.02.2010, 09:50 (vor 5196 Tagen) @ Joachim Röhl

"Basistarif dagegen mit fast 600"

Ups, ich hatte keine Ahnung, wie hoch die Basis da angesetzt ist.
Andererseits sehe ich bei der GKV immer die latente Gefahr, dass da mal ein vom Solidargedanken beseelter Sozialpolitiker die Beitragsgrenze deutlich anhebt oder gleich abschafft. Dann zahlt meine Frau monatlich vierstellige Beiträge oder muss sich um einen 500€-Job kümmern.. Vorsichtig muss man insofern in der Krankenversicherung nach allen Seiten sein.

Manchmal hab ich ohnehin den Eindruck, als seien wir die Einzigen, die treu und brav Höchstbeiträge in der GKV zahlen. Was würde sich eigentlich ändern, wenn meine Frau ein separates Wertpapierdepot unterhalten würde und bei der Einkommenserklärung angibt, dass sie von den Zinserträgen lebt? Wird mein Einkommen dann immer noch berücksichtigt?

Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 22.02.2010, 10:31 (vor 5196 Tagen) @ Teetrinker

Ja und wie gesagt egal woher das Geld stammt bis zur Bemessungsgrenze ..

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