Befreiuung wegen ALG 1 rückgängig machen? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 09.02.2010, 14:38 (vor 5209 Tagen)

Hallo,

hätte mal eine Fragen. Bin seit ca. 10 Jahren privatversichert. Im Mai 2008 habe ich mich aufgrund ALG 1 Bezug von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dauer ALG 1 ca. 3 Monate. Anschliessend war ich wieder für 14 Monate privat versichert. Jetzt aktuell wieder ca. 3-4 Monate ALG 1.
Ich habe nun erneut ein Stellenangebot mit deutlicher Überschreitung der JAEG.
Aufgrund veränderter persönlicher Rahmenbedingungen würde ich jetzt gerne (obwohl aktuell deutlich teuerer) wieder freiwilliges Mitglied in der GKV werden. Meine PKV würde ich auf Zusatzvers. umstellen.
Ich erhalte von den GKV"s leider verscheidene Auskünfte.
Von:
1) freiwilliges Mitglied GKV geht durch die Befreiung aufgrund ALG 1 nicht mehr.
2) Bei "Statuswechsel" Rückkehr zur GKV als freiwilliges Mitglied möglich. (erst nach 12 Monaten ??)

Ich hab jetzt mal selbst im SGB V nachgelesen, komm aber nicht ganz klar.
§8 und §9 sind wohl entscheidend.
Was wird unter Statuswechsel verstanden? ALG1 -> Job
Wann kann ich ggf. freiwilliges Mitglied werden.

Wo in welchem § kann ich die rechtl. verbindliche Situation ablesen.

danke im Vorraus.

Re: Befreiuung wegen ALG 1 rückgängig machen?

Jens, Mittwoch, 10.02.2010, 08:20 (vor 5209 Tagen) @ Thomas

Um eine freiwillige Mitgliedschaft begründen zu können müssen die im § 9 SGB V beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. In Deinem Fall ist für die Beurteilung § 9 Absatz 1 Nr. 1 entscheidend. Danach ist eine freiwillige Versicherung nur möglich, wenn Du vorher aus der Versicherungspflicht ausscheidest. Dies trifft aber aufgrund der Befreiung nicht zu.

Der Rückweg in die GKV ist aber möglich, wenn du eine Beschäftigung aufnimmst, in der die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschirtten wird. Dann besteht mit de raufnahme der Tätigkeit Versicherungspflicht.

Viele Grüße

Jens

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