Beitragsnachforderung trotz rechtkräftigem Bescheid für diesen Zeitraum (Krankenkassenrecht)

Ratloser, Sonntag, 31.01.2010, 12:13 (vor 5218 Tagen)

Hallo und guten Tag an alle Expertinnen und Experten!

Ich bin seit längerem leider Hartz-IV-Empfänger. In den vergangenen Tagen erhielt ich eine Mahnung meiner GKV, es stünde noch ein Betrag offen (nichts riesiges, aber als Hartzer schmerzt jeder Euro). Es stand nicht drin, wann diese Beitragslücke entstanden sein soll. Auf meinen Anruf hin wurde mir mitgeteilt, dass ich damals eine Lücke hatte bis die Pflichtversicherung über die ARGE griff.
Aber genau für diesen Zeitraum habe ich bereits einen rechtskräftigen Bescheid dieser Krankenkasse, die mir damals mitteilte, dass aus der vorübergehenden Ruhendstellung sogar noch ein Guthaben entstanden sei, das jetzt mit dem Beitrag für genau diesen Zeitraum verrechnet würde und der Rest des Guthabens wurde an mich ausgezahlt.
Ich fühl mich ziemlich der Willkür ausgeliefert. Was kann ich tun? Muss ich wirklich auf Kosten der Allgemeinheit zum Anwalt? Danke vorab!

Re: Beitragsnachforderung trotz rechtkräftigem Bescheid für diesen Zeitraum

Czauderna, Sonntag, 31.01.2010, 17:47 (vor 5218 Tagen) @ Ratloser

Hallo,
zur Kasse hingehen, den damaligen Bescheid mitnehmen und dort vorlegen - damit muesste die Sache geklärt sein und er sind keine Forderungen mehr übrig - man kann sehr oft etwas klären wenn man miteinander spricht.
Gruß
Czauderna

Re: Beitragsnachforderung trotz rechtkräftigem Bescheid für diesen Zeitraum

Kitty, Mittwoch, 03.02.2010, 18:28 (vor 5215 Tagen) @ Czauderna

"damit muesste die Sache geklärt sein und er sind keine Forderungen mehr übrig"

Soooo einfach ist das nun auch wieder nicht. Unterstellt, es handelt sich um einen Bescheid (das Wort selbst muß nichtmal dastehen), verweise ich mal auf die wichtigsten Korrekturvorschriften §§44,45,48 SGB X.

Das schon der Zeitraum fehlt in dem die Forderung entstanden sein soll wundert mich.

Ich stelle mir auch die Frage, ob in der Lücke vor dem ALG II-Bezug tatsächlich Versicherungspflicht bestand. Nach welcher Vorschrift denn?

Aber auch ich rate hier zu versuchen, die Angelegenheit vorab persönlich in der Geschäftsstelle zu klären. Manchmal lösen sich Probleme plötzlich in Luft auf....

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