Fahrtkostenerstattung für Taxe zur REHA (Krankenkassenrecht)

manuela @, Montag, 18.01.2010, 19:23 (vor 5232 Tagen)

Hallo, ich leide an einer Ängsten und soll zur REha mit dem Zug anreisen, da mein Mann mich nicht bringen kann. Die KK hat mir die Fahrtkosten für die Taxe (Mietwagen) noch nicht bewilligt, da ich angeblich, laut MDK nichts habe.
Was kann ich noch machen, da die Zeit rennt?

Re: Fahrtkostenerstattung für Taxe zur REHA

Czauderna, Montag, 18.01.2010, 20:48 (vor 5232 Tagen) @ manuela

Hallo,
ist die Kasse wirklich der Kostenträger der Reha ?
Wenn ja, dann erstattet die Kasse die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel - wenn der Privat-PKW benutzt wird pro Km 0,20 €.
Taxi oder gar Krankentransprtwagen werden nur dann übernommen wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit attestiert, was hier offenbar nicht der Fall ist, da der MDK diese Notwendigkeit nicht sieht.
Du hast hier zwei Möglichkeiten - fahr mit der Taxe und rechne mit der Kasse 0,20 € pro km (hin- und Rückfahrt) ab oder lass dich von jemand anderem mit dem PKW fahren und gib ihm das Geld (0,20 € pro km).
Gruß
Czauderna

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