Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen. (Krankenkassenrecht)

alex, Donnerstag, 14.01.2010, 14:09 (vor 5236 Tagen)

Laut Bürgerentlastungsgesetz sind ab 01.01.2010 die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absätzbar.
Die Höchstgrenze 1.900 bzw. 2.800 Euro für die Familie (Mann und Frau).

Ich habe zwei Kinder, die freiwilig in der GKV versichert sind.
Zahle pro Monat ca 280 EUR für beide.
Die Beiträge in der KV sind nur für die Kinder 3.360 EUR.

Ist dann die Höchstgrenze wegen die Kinder höher? Oder bin ich hier schlechter aufgestellt, als die Familie ohne Kinder, da die Grenze für weiteren Vorsorgeaufwendungen schon ausgeschopt ist?


Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Lord, Donnerstag, 14.01.2010, 16:29 (vor 5236 Tagen) @ alex

Diese Höchstgrenzen gelten nicht für Krankenversicherung!

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Lord, Donnerstag, 14.01.2010, 20:53 (vor 5236 Tagen) @ Lord

Das funktioniert so:

1. Beispiel:

Krankenversicherungsbeiträge: 1200 EUR
Der Betrag überschreitet 1900 EUR Grenze nicht. Also, kann man noch bis zu 700 EUR an Haftpflichtversicherungsbeitragen, priv. Rentenversicherungsbeiträgen, Lebensversicherungsbeiträgen absetzen.

2. Beispiel:

Krankenversicherungsbeiträge: 3000 EUR
Der Betrag überschreitet die 1900 EUR Grenze. 3000 EUR können abgesetzt werden, aber Haftpflichtversicherungsbeitrag usw. können nicht mehr abgesetzt werden.

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

alex, Montag, 18.01.2010, 17:03 (vor 5232 Tagen) @ Lord

Hallo Lord,

danke für die Antworten.
Wie aus deinem zweiten Beispiel geht, werde ich wegen die Kinder schlechter aufgestellt, da ich zusätzlich ca 3.360 EUR für die Kinder zahle, aber die Freigrenze 1.900 EUR bleibt unverändert. Und ich kann keine Beiträge in der Haftlicht oder Rentenvers. mehr absetzen. Ist das korrekt?

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Lord, Montag, 18.01.2010, 19:01 (vor 5232 Tagen) @ alex

@Alex
Du hast was falsch verstanden. Zweites Beispiel sagt doch aus, dass wenn man höhere Krankenversicherungsbeiträge hat als die Grenze, dann darf man Krankenversicherungsbeiträge über die Grenze absetzen. Allerdings dann keine Beiträge zur Haftpflicht und privaten Renteversicherung.

Du kannst also deine Beiträge + 3360 EUR für deine Kinder absetzen. Da 1900 EUR Grenze bei dir überschritten wird, kannst du aber keine Beiträge zur Haftpflicht und priv. Rentenversicherung mehr absetzen.

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

alex, Mittwoch, 27.01.2010, 11:55 (vor 5223 Tagen) @ alex

Hallo,

danke für die Antworten. Ab 2010 kann die Beiträge in der KV von Steuer absetzen. Fast jede Tarif in der PKV hat eine Selbstbeteiligung. In der Regel so höher die Selbstbeteiligung ist, so niedrig der Monatsbeitrag.
Wie ist dan mit der Absetzung Selbstbeteiligung?

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 27.01.2010, 12:35 (vor 5223 Tagen) @ alex

Geht leider nicht.

Ich meine eine Krankenversicherung sollte kein Steuersparmodell sein, sondern eine preisgünstige Absicherung der medizinischen Kosten, die ich selbst nicht tragen kann. Viele Versicherte besonders bei hanse-merkur oder axa rudern jetzt zurück und fragen, was ihr Tarif denn ohne Selbstbeteiligung kosten mag. Und dann gibt es Heerscharen von Vermittlern, die mit dem Spruch "alles jetzt absetzbar" für teure Vollkaskotarife werben .. böse Stimmen meinen hochpreisige Versicherer hätten hier kräftig Lobbyarbeit in Berlin betrieben.

Für mich gilt deshalb folgende Faustregel: hohe Steuerbelastung -> hohe KV-Beiträge ohne Zuzahlung mit allem Schnickschnack durchaus sinnvoll = fiskalische Gutschrift und im Gegenzug geringe Steuerbelastung oder Nullsteuerzahler -> Zuzahlung sinnvoll zur Beitragssenkung = steuerlich neutral

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Bodi, Mittwoch, 27.01.2010, 13:11 (vor 5223 Tagen) @ Joachim Röhl

Absetzbar ist ohnehin nur der Teil der Beiträge, die die Umfang der GKV oder des Basistarifes entsprechen. Daher bringen Luxustarife steuerlich nicht mehr als ein einfache Tarife auf GKV-Niveau.

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Lord, Mittwoch, 27.01.2010, 14:57 (vor 5223 Tagen) @ Bodi

@Bodi
Das stimmt. Aber Selbstbeteiligung wirkt sich ja auch auf den Basisteil aus. Deswegen sollte jeder noch Mal überlegen, ob man Selbstbeteiligung nicht reduzieren soll.

Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen.

Teetrinker, Mittwoch, 27.01.2010, 16:59 (vor 5223 Tagen) @ Lord

Ich bin mit meinen beiden Kindern privat krankenversichert, meine Frau ist nicht berufstätig und freiwillig in der GKV versichert.
Jetzt teilt mir unsere Personalabteilung mit, dass die GKV-Beiträge meiner Frau im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt werden können. Ist dies tatsächlich richtig? Ist vielleicht nur die Beitragsbescheinigung der GKV falsch, weil dort nicht explizit "Steuerlich begünstigter Monatsbeitrag" draufsteht?

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