Rückwirkende Kostenübernahme durch KK (Krankenkassenrecht)

Y. B. @, Donnerstag, 07.01.2010, 21:10 (vor 5243 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich habe heute im Briefkasten einen Mahnbescheid vom Amtsgericht im Briefkasten gehabt, der sich auf eine Kieferorthopäden-Rechnung vom 10.2006 bezieht und mit dem 23.12.09 datiert war. Sie geht über ~800€, zzgl. Mahnkosten+Zinsen also ca. 1.200€.

Ich kann mit 100%iger Sicherheit sagen, dass ich keine einzige Mahnung zu dieser Rechnung bekommen habe (-> bombensichere Aktenführung), der Anspruch wäre meines Wissens nach also mit dem 01.01.10 verfallen gewesen.

Durch den jetzt geschickten Mahnbescheid wurde aber die Verjährungsfrist erneuert.

Meine Frage: Auch wenn ich möglicherweise Zinsen etc. anfechten kann, weil ich nicht gemahnt wurde - auf den über 800€ Arztrechnung bleibe ich sitzen.
Gibt es eine Möglichtkeit - irgendeine Möglichkeit - diese Rechnung nachträglich an meine private Krankenversicherung weiterzugeben?

Weiterer komplizierender Faktor: Besagte priv. Versicherung ruht momentan, da ich für 1 Jahr pflichtversichert bin.

Ich kenne mich mit diesen Dingen nicht aus und bin vollkommen verzweifelt, weil ich dieses Geld vorne und hinten nicht habe. Kann mir vielleicht jemand mit einem Rat helfen?

Mit bestem Dank im Vorraus,
Yann B.

Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 08.01.2010, 12:40 (vor 5242 Tagen) @ Y. B.

Wenn Du im Herbst 2006 die Versicherungsbeiträge noch in voller Höhe bezahlt hast, kannst Du die Rechnung gemäß BGB bei der PKV einreichen, denn das Rechnungsdatum hier der 23.12.2009 zählt. Die dreijährige Verfallsfrist gilt für den Leistungserbringer hier Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde und begint nach Urteilen einiger Gerichte in konkreten Fällen bis spätetens drei Monate nach Behandlungsabschluss bzw. dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beide Fristen wurden, wenn auch sehr spät erfüllt.

Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK

Y.B. @, Freitag, 08.01.2010, 16:07 (vor 5242 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die Antwort, aber was heißt das denn jetzt für mich, wenn die Fristen erfüllt wurden? Doch im Endeffekt nur, dass die Rechnung noch gültig ist und ich sie prinzipiell an der Backe habe, oder?

Mein Berater bei der DKV ist allerdings der Meinung, es handele sich um eine zweijährige Verfallsfrist, welche natürlich schon längst abgelaufen wäre. In jedem Fall ist es gut möglich bis wahrscheinlich, dass ich die Rechnung auch jetzt noch einreichen kann, da ich ja für den genannten Zeitraum versichert war und aus Kulanzgründen auch jetzt noch Anspruch darauf habe.

Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 08.01.2010, 19:37 (vor 5242 Tagen) @ Y.B.

Behandlung im Oktober 2006, spätestens drei Monate nach Behandlungsabschluss somit ab Januar 2007 beginnt die dreijährige Frist zu laufen und in genau diesem Zeitraum bis Januar 2010 kam die Rechnung dann endlich am 23.Dezember letzten Jahres, also fristgemäß. Diese nicht verfallene Rechnung wird nun ebenso fristgemäß eingereicht. Zwei Jahre galten bis zur letzten Gesetzesänderung in 2002. Hier herrscht viel Durcheinander selbst in den Leistungsabteilungen, deshalb ist es ratsam zeitnah einzureichen. Viele Rechnungen verfallen alljährlich durch Unkenntnis der Versicherten und zum Glück der Versicherer ..

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