Beendigung der Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

M.Jägermann @, Donnerstag, 17.12.2009, 15:10 (vor 5264 Tagen)

hallo,

ich habe eine Frage. Eine Freundin von mir ist vor kurzem von ihrer Krankenkasse angerufen worden und darüber informiert worden, dass sie schon seit einem halben Jahr nicht mehr Familienversichert ist, da sie das 23. Lebensjahr überschritten hat. (also auch seit einem halben Jahr gar nicht mehr versichert ist obwohl die Versicherung alle Kosten für diesen Zeitraum ohne Probleme übernommen haben)

Die Krankenkasse fordert nun von ihr, dass sie die Gebühren für das letze halbe Jahr rückwirkend zahlen soll. (Da sie keine Studentin, Schülerin ist, soll sie rückwirkend pro Monat 138€ zahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Krankenkasse verpflichtet ist, einen rechtzeitig über die Beendigung der Familienversicherung zu benachrichtigen. Gib es evtl. einen Vorschrift, die besagt, dass die Krankenkasse einen rechtzeitig benachrichtigen muss? Was für Möglichkeiten hat meine Freundin nun um sich gegen diese Forderung zu wehren? Hätte die Krankenkasse vielleicht die Karte sperren müssen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!!!

Grüße M. Jägermann


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