Keine Versichertenkarte! Was nun? (Krankenkassenrecht)

Ulrich @, Dienstag, 29.04.2003, 22:30 (vor 7691 Tagen)

Hallo,
meine Freundin ist seit dem 01.04.03 bei der BKK Taunus versichert (da zu brauch ich mich ja wohl nicht näher auslassen) und hat bis heute kein Versichertenkarte!
Sie war jetzt beim Arzt und hat dort, anstatt der Karte, die Versicherungsbestätigung vorgelegt.
Was passiert jetzt?
Kann der Arzt anhand der Versicherungsbestätigung abrechnen?
Muss Sie im schlimmsten Fall die Behandlungskosten erst selber zahlen, wenn Sie keine Karte vorlegen kann?

MfG

Ulrich

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Tobi @, Mittwoch, 30.04.2003, 10:34 (vor 7690 Tagen) @ Ulrich

Meines Wissens nach kann der Arzt mit der Versicherungsbestätigung nicht viel anfangen. Er benötigt z.B. die KV-Nummer des Mitglieds und die Kassennummer - sind diese auf der Bestätigung vermerkt?

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Ulrich @, Mittwoch, 30.04.2003, 11:24 (vor 7690 Tagen) @ Tobi

Die Kassennummer steht auf der Bestätigung drauf,
die KV-Nummer des Mitglieds aber nicht!

Mein Gedanke war nur, wenn das mit der Karte jetzt noch länger dauert,
was passiert dann?
Geht trotztdem alles seinen geregelten Gang?
Oder kann man Probleme bekommen?

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Ulrich @, Mittwoch, 30.04.2003, 11:29 (vor 7690 Tagen) @ Ulrich

ach so,
die Adresse und das Geburtsdatum des Mitglieds steht auch drauf.
Die Versicherungsbestätigung, ist für die Vorlage beim behandelden Arzt gedacht!

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Tobi @, Mittwoch, 30.04.2003, 13:44 (vor 7690 Tagen) @ Ulrich

Ich kenn diese Schreiben und hab auch schon mitbekommen, dass die Ärzte nichts damit anfangen können. Es gibt hierfür standartisierte Behandlungsscheine!
Passieren kann eigentlich nichts - außer dass ein Arzt sie ablehnen kann, wenn er sich nicht mit der Nachreichung der Karte einverstanden erklärt (Hausärzte machen i.d.R. keine Probleme). Das Versicherungsverhältnis besteht natürlich - sofern der Arbeitgeber bis zum 31.03. die Mitgliedsbescheinigung der Taunus erhalten hat.

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Ulrich @, Mittwoch, 30.04.2003, 13:57 (vor 7690 Tagen) @ Tobi

Der Arbeitgeber hat die Mitgliedsbescheinigung bekommen!
Abgelehnt wurde Sie von dem Arzt nicht!

Behandlungsschein(e)? Bekomme ich den (die) von der Krankenkasse?
(Dürfte in diesem Fall, Taunus BKK, ein schwieriger Fall werden!! :-(( )

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Olli, Mittwoch, 30.04.2003, 14:04 (vor 7690 Tagen) @ Ulrich

Warum habt ihr euch denn für die BKK Taunus entschieden??

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Tobi @, Mittwoch, 30.04.2003, 14:28 (vor 7690 Tagen) @ Olli

Genau das wollte ich auch Fragen...
Ja, die Krankenkasse stellt diese aus!

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

Ulrich, Mittwoch, 30.04.2003, 17:00 (vor 7690 Tagen) @ Olli

Warum wir uns für die Kasse entschieden haben?
In erster Linie wegen der 11,9%.
Ja ich weiß....
Hab ich hier alles schon gelesen...
Ein zweites mal würde ich mich für diese Kasse nicht entscheiden, nach diesem ganzen Sch....!!!
Hinterher ist man immer schlauer!!
Gut.. ist im Moment nicht zu ändern!
Aber wollen mal sehen ob die Karte nicht doch noch kommt,
haben ja schon genug telefoniert und mail"s geschrieben!!
Ist bloß ziemlich nervend, weil man wird immer nur vertröstet, aber am -ende tut sich doch nicht"s!
Sooo.....
Vielen Dank für die Antworten!
ich wünsche euch ein schönen ersten Mai und ein schönes Wochenende!!

Re: Keine Versichertenkarte! Was nun?

mire @, Dienstag, 06.05.2003, 12:52 (vor 7684 Tagen) @ Ulrich

HI

Der Arzt kann nur innerhalb eines Quartales ohne Karte behandeln, spätesten am Ende des Qauartals muß die Karte bei dem jeweiligen Docktor vorliegen, ansonsten kann er die Behandlung nicht bei der KK abrechnen. Sollte die Chipkarte nicht bis spätestens Ende Juni vorliegen, können Kosten auf die zu behandelnde Person zukommen.

mfg
Mire

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