Rückwirkende Kündigung (Krankenkassenrecht)

Christoph @, Samstag, 25.01.2003, 15:58 (vor 7773 Tagen)

Hallo!
Ich bin seit dem 01.01.03 bei einer GmbH beschäftigt die aber erst rückwirkend eingetragen wird. Ist es möglich ebenfalls rückwirkend zum 01.01.03 die Krankenkasse zu wechseln (Arbeitsplatzwechsel).
Gruß
Christoph

Re: Rückwirkende Kündigung

Stefan, Dienstag, 28.01.2003, 13:14 (vor 7771 Tagen) @ Christoph

Nein, leider nicht.
Das Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsplatzwechsel gilt seit dem 01.01.02 nicht mehr. Du kannst allerdings trotzdem kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

Gruß,
Stefan

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