BKK und Mutter-Kind-Kuren Leistungen (Krankenkassenrecht)

Theo @, Dienstag, 19.03.2002, 20:37 (vor 8045 Tagen)

Mein Vertrag bei der BKK Krupp Hoesch läuft zum 01.04.2002,aus. Kündigungsgrund war, dass die BKK Krupp Hoesch für eine Mutter-Kind-Kur ein Schmerzensgeld von DM 30,- gezahlt hätten. Seit 2002 übernehmen diese aber bei Vertragshäusern voll und bei anderen Einrichtungen nur 2/3 der Kosten. Welche günstigen Kassen übernehmen eine komplette Kur?

RE: BKK und Mutter-Kind-Kuren Leistungen

Joey @, Mittwoch, 20.03.2002, 20:26 (vor 8044 Tagen) @ Theo

Hi Theo!

ich denke, es ist ok, wenn die von Dir angesprochene BKK bei Vertragshäusern eine volle Kostenzusage gibt, bei anderen, speziell bei Häusern des Müttergenesungswerkes, nur einen gewissen Anteil zahlt. Wenn man die Vertragsgestaltungen heutzutage sieht (Rückvergütungen, Belegungsmenge x = 2 Kuren frei etc.) ist dieses aus wirtschaftlicher Sicht nur vorteilhaft für die gesamte Versichertengemeinschaft!!!!
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema: Mutter-Kind-Kuren gehören aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, da es sich im Regelfall um sog. psychosoziale Indikationen und seltenst um tatsächliche Erkrankungen handelt. Die Kosten sollten daher zu Lasten des Bundes gehen!!!
Solltest Du eine entsprechende Krankenkasse suchen, die alle Kurhäuser voll bezahlt, so hilft Dir hoffentlich das Web-Team dieser Seite weiter!! Ansonsten bei den entsprechenden Verbänden vorbeischauen, z. B. www.bkk.de! Dort gibt es Links zu den Verbänden und dort wiederum werden einzelne Websides der einzelnen Kassen angezeigt.

Gruss
Joey

RE: BKK und Mutter-Kind-Kuren Leistungen

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 21.03.2002, 11:50 (vor 8043 Tagen) @ Joey

Hallo!

Solltest Du eine entsprechende Krankenkasse suchen, die alle Kurhäuser voll bezahlt, so hilft Dir hoffentlich das Web-Team dieser Seite weiter!!

Leider sind wir noch nicht ganz so weit, aber mittelfristig werden wir auch eine Abfrage der Zusatzleistungen anbieten können. Und die Erstattung der Kosten für Mutter-Kind-Kuren wird mit Sicherheit dabei sein.

Gruß, die Redaktion

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