hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern? (Private Krankenversicherungen)

sam @, Mittwoch, 05.01.2005, 21:20 (vor 7070 Tagen)

hallo!
ich bin studentin und war bisher über meinen vater mit-privatversichert. nun werd ich in wenigen wochen 27 und muss mich zum 01.02.05 selber versichern. eine private krankenkasse kann ich mir natürlich nicht leisten (3x so teuer wie GKV), doch wurde mir gesagt, dass ich, so lange ich studentin bin (und das wird noch 1 jahr lang der fall sein) mich nur noch privat versichern darf, weil ich zu beginn meines studiums "von der versicherungspflicht befreit" wurde. stimmt das? oder wie komme ich doch noch in eine GKV? (jobbe neben der uni 10std/woche falls das von wichtigkeit ist)

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

Trabbifahrer, Donnerstag, 06.01.2005, 08:07 (vor 7070 Tagen) @ sam

so sorry, du wirst privat bleiben müssen. Außer du heiratest fix ;-)

Solange du "ordentlich Studierende" bist hast du keine Chance auf eine Mitgliedschaft in der ges. KV.

Du müßtest entweder mehr als 20 Stunden arbeiten oder dich exmatrikulieren lassen... Oder aber ein bezahltes Praktikum aufnehmen, allerdings hast du auch hier das Problem, dass du zum Ende des Praktikums wieder aus der GKV "rausfliegst.

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

sam @, Donnerstag, 06.01.2005, 11:12 (vor 7069 Tagen) @ Trabbifahrer

aber wieso? was für einen sinn hat das? wieso bin ich als studentin nicht versicherungspflichtig? das bedeutet dann ja, dass ich ab 1.2. nicht mehr versichert sein werde. privat kann ich mir nicht leisten und GKV darf ich nicht. also ok, ich bin eh selten krank, aber es kann doch nicht die lösung sein, gar nicht versichert zu sein...

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

Trabbifahrer, Freitag, 07.01.2005, 08:09 (vor 7069 Tagen) @ sam

weil du das so wolltest:

"weil ich zu beginn meines studiums "von der versicherungspflicht befreit" " -> Diese Befreiung von der Versicherungspflicht geht nur aufgrund eines schriftlichen Antrags des Versicherten.

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

Berger @, Sonntag, 06.02.2005, 23:00 (vor 7038 Tagen) @ sam

Es gibt viele private Krankenversicherer, die einen sogenannten Studententarif anbieten!! Der ist meist unter 100 Euro angesiedelt und somit auch für studenten bezahlbar. Erkundige Dich einfach bei der privaten KV deines Vaters oder wenn Du magst, schreib mir einfach ne Email.

Gruß

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

Steffi @, Mittwoch, 16.02.2005, 11:41 (vor 7028 Tagen) @ Berger

Nein, das stimmt, Du musst privat versichert bleiben, solange Du studierst (und auch immer wieder wenn Du studierst), da Du damals diese Freistellungverpflichtung von der gesetzlichen Kasse unterschrieben hattest. Zu Beginn des Studiums unterschreibt man das gerne, denn es ist ja attraktiv in der privaten zu sein - welche negativen Konsequenzen das haben kann merkt man leider erst wenn es zu spät ist. Z.B. Wenn man noch Student ist, aber bereits 27 und somit aus der Versicherung über die Eltern fällt. Dann muss man sich nämlich selbst privat versichern - und das wird teuer. Vor allem, wenn die Beamtenbeihilfe wegfällt (falls das Elternteil Beamter ist/war) D.h. du bist dann zwar eigenständig privat versichert, Deine Versicherung übernimmt dann aber nur noch einen Bruchteil der Kosten, da der Großteil der Kosten über die Beihilfe (falls Dein Vater wie gesagt Beamter ist) übernommen worden ist. D.h. aus der "attraktiven" privaten Versicherung wird leider ab 27 eine teure private Eigenversicherung zu viel weniger guten Bedingungen als Du noch über Deinen Vater versichert warst, da dann ca. 70-80% der Kosten von der Beihilfe übernommen worden sind. Und eine "Vollversicherung privat" kann man sich als Student nicht leisten....

Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern?

sam @, Mittwoch, 16.02.2005, 11:48 (vor 7028 Tagen) @ Steffi

danke für die vielen antworten!

ich habe das problem inzwischen gelöst und zwar mithilfe eines jobs, bei dem ich mehr als 400,- verdiene. faszinierend, dass man bei solchen absurden regelungen quasi dazu aufgefordert wird, zu "schummeln" (der tipp kam nämlich dankenswerterweise von einer krankenkassenmitarbeiterin, die ich am telefon hatte). durch denn über-400-euro-job kommt man offenbar wieder in die versicherungspflicht zurück... wieso auch immer. aber so hat es letztlich geklappt.

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