Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? (Private Krankenversicherungen)

Christiane 25 @, Dienstag, 16.11.2004, 13:38 (vor 7121 Tagen)

Hallo!

Bin derzeit noch flichtversichert, wäre aber ab Januar 2005 freiwillig gesetzlich versichert.
Ich hab folgende Frage:

Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bleibe und schwanger werde, also in Mutterschutz & Erziehungsurlaub gehe, was passiert mit den Beitragszahlungen der GKV?
Wenn ich pflichtversichert bin, dann entfallen sie. Entfallen die Beiträge zur GKV auch, wenn ich freiwillig versichert bin? Hab irgendwas gehört/gelesen, dass dann 230 € monatlich bezahlt werden müssten...

Danke!!
Christiane

Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert??

Tobi @, Mittwoch, 17.11.2004, 09:24 (vor 7120 Tagen) @ Christiane 25

Freiwillig Versicherte sind in der Elternzeit nur dann beitragsfrei versichert, wenn sie auch einen Anspruch auf Familienversicherung bei ihrem Ehepartner hätten: Sobald ein Ehepartner privat versichert ist besteht auch kein Anspruch auf Familienversicherung & in der Elternzeit fallen Beiträge an. Diese berechnen sich übrigens aus dem Einkommen des privat versicherten Ehepartners...

Ergänzende Frage

Werner @, Montag, 20.12.2004, 16:54 (vor 7087 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi (oder wer sonst helfen kann), wo finde ich denn diese Regelung? Aus dem SGB V kann ich das so nicht herauslesen. Oder ist es von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängig?

Bei meiner Kollegin ist die Situation wie folgt:

- Sie und ihr Ehemann sind derzeit gesetzlich krankenversichert (sie pflichtversichert bei Taunus BKK, Ehemann freiwillig versichert bei BKK Heilberufe).
- Ihr Einkommen 2004 überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2004 und 2005. Damit ist sie ab 2005 freiwillig versichert.
- Die Mutterschutzfrist beginnt in 12.2004.
- Beabsichtigt ist, ab ca. 07.2005 wieder zu arbeiten, aber nur 20 % der Regelarbeitszeit. Jahreseinkommen damit weit unter der Entgeltgrenze, sodass ab 2006 wieder Versicherungspflicht besteht.

Ich deute deine Antwort auf den Beitrag von Christiane so, dass sie in ihrer Krankenkasse beitragsfrei versichert bleibt, solange sie kein Einkommen erzielt, denn sie hätte ja auch einen Anspruch auf Familienversicherung über ihren Mann, wenn sie nicht in einem Arbeitsverhältnis bzw. in Elternzeit wäre.

Die Taunus BKK behauptete zunächst, sie müsse über die Krankenversicherung ihres Mannes familienversichert werden (meiner Meinung nach Unsinn) und auf Nachfrage dann aber, sie müsse als freiwilliges Mitglied ca. 120 € monatlichen Beitrag zahlen (dieser ergibt sich vermutlich aus dem Beitragssatz und dem für freiwillige Mitglieder zugrunde gelegten Mindesteinkommen von 805 € monatlich, was meines Erachtens nicht richtig ist, denn ohne Kenntnis des Einkommens des Ehemannes kann die Kasse den Beitrag gar nicht berechnen).

Wer hat Recht, bzw. wie können wir der Taunus BKK beweisen, dass sie beitragsfrei versichert werden muss?

Vielen Dank!

Re: Ergänzende Frage

Mediott @, Montag, 20.12.2004, 22:19 (vor 7087 Tagen) @ Werner

Hallo Werner,

mein erster Ansatz ist, erstmal in der genannten Konstelation, in Frage zustellen, das überhaupt eine freiwillige Versicherung ab 2005 eintritt.

Wenn die Schutzfrist im Dezember 2004 beginnt, ca. 6 Monate pausiert wird und dann nur mit 20 % Regelarbeitszeit gearbeitet wird, kann die Beitragsbemessunggrenze von 2005 eigentlich nicht überschritten werden. (Aus vielleicht bei einem Vorstandsposten bei RWE, Lorenz M... läßt grüßen)

Dies ist vom Arbeitgeber (sprich Personalbeteilung) "vorausschauend" am Ende des Kalenderjahres (31.12.2004!) zu beurteilen. Wenn eigentlich feststeht, daß Sie die Grenze in 2005 garnicht erreicht, verbleibt es bei einer Pflichtmitgliedschaft.

Vielleicht sollte man dort erstmal nachfassen!

In diesem Sinnne...

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank!

Werner @, Dienstag, 21.12.2004, 14:54 (vor 7086 Tagen) @ Mediott

Nach zähen Verhandlungen unserer Personalabteilung mit der Krankenkasse scheint die sich nun dieser Argumentation anzuschließen ... auch wenn die schriftliche Bestätigung noch aussteht, einstweilen vielen Dank.

Falls jemand ein ähnliches Problem haben sollte, hier noch ein Tipp: Vielleicht reicht es schon, durch ein paar kleine Einzahlungen in eine Pensionskasse oder ähnliches das sozialversicherungspflichtige Einkommen unter die Grenze zu drücken.

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