Beitragsberechnung freiwillige Versicherung (Private Krankenversicherungen)

Zorro @, Donnerstag, 04.11.2004, 13:29 (vor 7133 Tagen)

Hallo,

ich habe jetzt 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen. Mit
Arbeitslosenhilfe ist nichts. Muß mich jetzt freiwillig weiter
versichern. Was wird zur Beitragshöhe alles herangezogen ?
Ich habe schon gelesen, daß das von der Satzung der
jeweiligen Krankenkasse abhängig ist. Zinseinkünfte werden ja
auf jeden Fall herangezogen. Gilt dies auch für Zinseinkünfte
auf Bausparverträge ? Lebe zur Zeit nur vom ersparten und
anscheinend wollen die mir auch einen bestimmten monatlichen Betrag von dem ich lebe als Einkommen berechnen und dies zur Beitragsberechnung heranziehen.
Kann angespartes Vermögen als Einkommen gerechnet werden, wenn nur Zinseinkünfte unter dem Sparerfreibetragsgrenze
da sind und kein weiteres Einkommen besteht.
Gilt die Sparerfreibetragsgrenze auch für Singles bei der
Beitragsberechnung ?

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