Rückkehr in Familienvers. (Private Krankenversicherungen)

jan newbie @, Montag, 09.08.2004, 12:29 (vor 7220 Tagen)

Liebe Forummitglieder,
ich ahbe ein spezielles Problem.
Mein Vater war als Versicherungsvertreter selbsständig und privat versichert. Diese Tätigkeit war stark defiziär und er gab sie jetzt auf. Er ist 57 Jahre alt und möchte wieder zurück in die Familienvers.. Ist dies möglich? Meine Mutter ist schon immer gesetzlich krankenversichert gewesen.(barmer)
Seine laufenden Einkünfte sind negativ.
Wie erfolgt der nachweis seiner Einkünfte(Selbsständiger?) ?
Wie aktuell muß eine Gewinnermittlung/Steuererkllärung für diese Zwecke sein?
Vielen Dank im Voraus
sagt Jan

Re: Rückkehr in Familienvers.

Badmadge @, Montag, 09.08.2004, 18:59 (vor 7219 Tagen) @ jan newbie

Hallo Jan, das wird wohl nix mehr mit Deinem Vater in die Gestzliche zu bekommen. Wenn er mehr als 2/3 seiner Tätigkeit Privat war und/oder über 55 Jahre alt ist kann er nicht mehr zurück in die Gestzliche. Er kann aber bei der Privaten in einen Tarif wechseln der vergleichbar in Preis und Leistung ist wie bei der Gestzlichen.

Re: Rückkehr in Familienvers.

Mitch @, Montag, 09.08.2004, 22:02 (vor 7219 Tagen) @ Badmadge

Stimmt nicht!

Zitat § 6 SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich."


Dies bezieht sich lediglich auf die Versicherungsfreiheit, die bei Aufnahme einer "normalerweise" Versicherungspflichtigen Tätigkeit eintritt.

Wenn der Vater von Jan wirklich die selbst. Tätigkeit aufgegeben hat, ansonsten nichts mehr arbeitet (weder selbständig noch abhängig beschäftigt) und auch keine Einkünfte über 345 EUR hat, dann kann der Vater in die Familienversicherung zur Mutter! Die Aufgabe der selbst. Tätigkeit kann ja ganz leicht per Gewerbeabmeldung nachgewiesen werden. Die Einnahmen dann in Zukunft mit dem Steuerbescheid.

Gruß
Mitch.

Re: Rückkehr in Familienvers.

Sangriaeimer @, Dienstag, 10.08.2004, 08:41 (vor 7219 Tagen) @ Mitch

Mitch hat Recht.

Ich denke aber, dass der Vater brutto über 345 EUR kommen dürfte.

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