wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV (Private Krankenversicherungen)

Rino Strobel @, Montag, 19.07.2004, 21:27 (vor 7241 Tagen)

Hallo, ich bin bisz zum 31.12. 2001 bei der BKK Dräger freiwillig vesichert gewesen. Ich bin Angestellter im "Öffentlichen Dienst". Seit dem 01.01.2002 bin ich in der PKV. D.h. ich bin in den vergangenen 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert gewesen.

Zitat:

SGB 5 § 9 Freiwillige Versicherung

(1) Der Versicherung können beitreten1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,......

Kann ich also zurück in die GKV ?

Re: wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV

elli @, Montag, 19.07.2004, 23:17 (vor 7240 Tagen) @ Rino Strobel

Hallo,

zunächst mußst du überhaupt wieder versicherungspflichtig werden, um in die GKV zurückkommen zu können. Würdest du dann aus der Versicherungspflicht ausscheiden und zu diesem Zeitpunkt noch keine 12 Monate erneut in der GKV gewesen sein, wäre dir die frw. Versicherung bis 31.12.2001 hilfreich. wenn diesen Zeiten dann insgesamt 24 Monate ergeben würden.
Durch die geforderte Vorversicherungszeit schützt der Gesetzgeber die GKV vor Scheinarbeitsverhältnissen, die zur Rückkehr in die GKV geschlossen werden. Und das ist gut so.

Der Schritt in die PKV soll also gut überlegt sein. Warum willst du eigentlich wieder in die GKV zurück?

Gruß

Elli

wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV

Ich @, Donnerstag, 14.06.2012, 10:26 (vor 4354 Tagen) @ Rino Strobel

wieso meldestdu dich eigentlich immer und überall mit deinem richtigen Namen an? Google dich mal.

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