Wechsel von Pflicht- in freiwillige Versicherung (Private Krankenversicherungen)

Marcus, Freitag, 16.07.2004, 11:12 (vor 7244 Tagen)

Wie berechnet sich die Jahresverdienstgrenze?

Ich bin immer kurz vor der Grenze, um mich freiwillig versichern zu können und die Pflichtvers. zu verlassen.

Kann ich da z. B. durch eine Tätigkeit für einen Monat auf Lohnsteuerkarte mit St.Kl. 6 die Jahresverdienstgrenze damit erhöhen und die Pflichtversicherung umgehen oder muss es sich um eine dauerhafte Beschäftigung handeln?

Und würde ich aus der Freiwilligen automatisch rausfliegen, wenn im Folgejahr der Jahresverdienst wieder unter der Grenze liegt?

Vielleicht kann das hier jemand begründet beantworten, da ich immer wieder versch. Angaben bei den Versicherungen erhalte :-(

Danke!

Re: Wechsel von Pflicht- in freiwillige Versicherung

christine @, Freitag, 16.07.2004, 13:37 (vor 7244 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,
am Jahresende beurteilt Dein Arbeitgeber, ob im kommenden Jahr KV-Pflicht oder Freiwilligkeit besteht.
Freiheit tritt ein, wenn Du im abgelaufenen Jahr über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hast (z.B 2003: 45900€) und gleichzeitig abzusehen ist, das Du im Folgejahr die Grenze überschreiten wirst (also 2004: 46350€). Wenn beide Bedingungen im Januar erfüllt sind, dann muß Dich Dein Arbeitgeber ummelden. Einmalbezüge (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) gehen in die Werte für 2004 nur ein, wenn sie auch garantiert sind.
Sollte dann Dein Gehalt im laufe des Jahres sinken, dann muß Dich der Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichern. (alos in die Freiwilligkeit nur zum Jahresanfang, in die Pflicht sofort)
Hast Du Dich dann inzwischen in die Privatversicherung verdrückt, kannst Du Dich eventuell von der Pflicht befreien lassen, aber diesen Schritt solltest Du Dir sehr gut überlegen, es gibt kaum ein zurück im Alter.
Christine

Re: Wechsel von Pflicht- in freiwillige Versicherung

Marcus, Dienstag, 20.07.2004, 10:45 (vor 7240 Tagen) @ christine

Hi Christine,

erst einmal: Danke!

Die Frage für mich ist nur, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber auf Lohnst.kl. 6 eine Einstellung erreichen kann (zusätzlich), wie läuft dann die Meldung? Mein eigentlicher Arbeitgeber hat ja die Daten von dem anderen nicht.
Ich will ja nur für einen Monat einen Zweitjob, damit ich die Grenze überschreite.

Das ist ja, was ich will, in die freiwillige KV.
Wenn ich den Verdienst bei dem 2. Arbeitgeber dann z. B. nach einem Monat nicht mehr habe, muss ich dann zwangsläufig wieder in die Pflichtvers.?

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