Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten (Private Krankenversicherungen)

Marcus Wenzel @, Freitag, 28.11.2003, 17:10 (vor 7458 Tagen)

Ich bin seit dem 01.07.2003 bei der BKK24 und möchte nun kündigen, da ich gerne zu einer PKV wechseln möchte. Die BKK24 verweigert mir die Kündigung und beruft sich auf die 18 Monate. Die BKK24 hat jedoch seit dem 01.07.2003 die Beiträge erhöht und ist mit der Nürnberger BKK seit dem 01.08.2003 fusioniert. Kann ich deshalb mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen? Ich habe mir schon die zur Verfügung stehenden Unterlagen der BVA zum Sonderkündigungsrecht heruntergeladen. (Superservice übrigens, DANKE) Kann ich mich bei einem erneuten Widerspruch der Kündigungsabsage darauf berufen?
Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.......

Gruß, Marcus Wenzel

Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten

Lui, Samstag, 29.11.2003, 09:15 (vor 7457 Tagen) @ Marcus Wenzel

Zunächst mal eine andere Frage:
Wie sind Sie bei der BKK24 versichert? Als Arbeitnehmer, also pflichtversichert oder sind Sie freiwilliges Mitglied?
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist ohnehin nur bei einem freiwillig Versicherten möglich. Ein normales Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze unterliegt der Versicherungs-"PFLICHT". D. h. ein Wechsel in die PKV ginge hier eh nicht.

Ich will aber Ihre Frage zum Sonderkündigungsrecht trotzdem beantworten:
Wenn Sie zum 01.07. die Kasse gewechselt haben und zum 01.07. die Beitragssatzerhöhung war, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Die Beitragssatzerhöhung muß in einer bereits bestehenden Mitgliedschaft eintreten (lt. BVA).
Die Fusion mit der Nürnberger BKK ab 01.08. löst ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht (auch wenn gleichzeitig der Beitragssatz erhöht wurde) aus, weil hier eine neue Kasse entstanden ist.

Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten

jammi, Montag, 01.12.2003, 08:43 (vor 7455 Tagen) @ Lui

Hallo,

Eine Bindungsfrist von 18 Monaten ist nur wirksam, wenn man in eine andere gesetzliche KK wechseln möchte.

Wenn man als freiwillig versicherter in eine PKV wechseln will, gilt nur die 2 Monatsfrist bei einer Kündigung.

Gruß Jammi

Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten

jammi, Montag, 01.12.2003, 09:05 (vor 7455 Tagen) @ Lui

Ich habe das entsprechende Gesetz vergessen.
Es ist der § 175 (4) S.6 SGB V

In Klammern die Erläuterungen

Zitat: Die Sätze 1 (Bindungsfrist) und 4 (Meldebescheinigung AG) gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten (freiwillig versichert) erfolgt,.....weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse (gesetzl. KK ) begründet werden soll.

Jammi

Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten

Marcus Wenzel @, Dienstag, 02.12.2003, 18:01 (vor 7454 Tagen) @ jammi

Vielen Dank für den Hinweis, ein Berater der PKV hat sich jetzt mit der BKK24 in Verbindung gesetzt und die Herrschaften erst einmal über die "richtige" Gesetzeslage in Kenntnis gebracht. Ich hoffe, dass es nun doch klappt......

Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten

jammi, Mittwoch, 03.12.2003, 15:19 (vor 7453 Tagen) @ Marcus Wenzel

Sag bitte bescheid wenn es geklappt hat, ....dann fühl ich mich gut :-D

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