Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten (Sozialpolitik)

echtjosef @, Freitag, 20.06.2008, 15:25 (vor 5798 Tagen)

die GKV (AOK) verlangt von mir 10 € Tagesgeld für KKH-
AUFENTHALT;obwohl ich stationär privat versichert bin.
Ist das OK?

Re: Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

Torsten, Freitag, 20.06.2008, 17:41 (vor 5798 Tagen) @ echtjosef

JA!

Re: Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

Thomas, Montag, 23.06.2008, 20:02 (vor 5795 Tagen) @ echtjosef

Ganz klar ja, da Sie nicht zu 100% privat versichert sind.
Die Regelleistung (Mehrbettzimmer, Fallpauschale) übernimmt die GKV zu 100%, hier zahlt die Zusatz-PKV nur bei Nobel-Policen etwas hinzu. Deshalb sind Sie hier auch zuzahlungspflichtig und übrigens budgetiert, wie jeder andere Kassenpatient!

Die Zusatz-PKV zahlt nur die das bessere Zimmer und die Chefarztrechnung, aus der dann bei neuen Chefarztrechnungen natürlich wieder die Regelleistung subventioniert wird. Nur bei wenigen Zusatz-PKVen werden Mehrkosten in der Regelleistung gegenüber der Erstattung der GKV aufgezahlt, so dann manchmal auch die 10 Euro prp Tag. Das Geld zahlen Sie übrigens an das Krankenhaus und nicht an die Kasse, da das Krankenhaus schlichtweg einen um 10 Euro pro Tag gekürzten Regelleistungsbetrag erhält. Da Sie die Rechnungen für die Regelleistung nicht sehen, mag es erscheinen, dass hier die AOK etwas haben wolle. Dem ist nicht so, das Krankenhaus will etwas!

Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

sven, Donnerstag, 03.07.2008, 17:42 (vor 5785 Tagen) @ Thomas

@thomas - also ich schätze ihr pkv wissen sehr, doch hier haben sie echt ziemlichen unsinn zu gkv geschrieben

1. krankenhausleistungen der gkv sind NICHT budgetiert. teilweise gibts es drg-pauschalen, teilweise wird nach tagessatz abgerechnet
2. die zuzahlung ist NUR an die krankenkasse zu leisten, sie wird nur oft vom krankenhaus eingezogen. sollte der patient nicht zahlen (wie sehr oft) bekommt das krankenhaus das volle entgelt von der kk erstattet und die krankenkasse fordert die zuzahlung an, denn nur ihr gegenüber besteht die gesetzliche zuzahlungspflicht.

sorry musste sie hier mal korrigieren ;-)))

KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

Thomas, Samstag, 05.07.2008, 20:00 (vor 5783 Tagen) @ sven

1.) Bitte lesen Sie den Fall durch, es handelt sich hier um jemanden, der privat zusatzversichert ist und damit einen privaten Behandlungsvertrag abgeschlossen hat, u.U. auch über die Regelleistung.
Damit ist alleine das Krankenhaus Vertragspartner! Es können hierbei neben den 10 Euro weitere Zuzahlungen durch Abrechnung von höheren DRG-Leistungen entstehen, die durch eine Wahl einer Hochleistungsklinik entstehen, obwohl eine Klinik einer geringeren Versorgungsstufe ausgereicht hätte, wenn keine Überweisung vorliegt oder das in der Überweisung benannte Krankenhaus ignoriert wird. Der Frager scheint sich ja seines Zwitterstatuses als Zusatzversicherter nicht so ganz klar zu sein!
Bei reinen Kassenpatienten haben Sie natürlich recht.

2.) Zur Budgetierung:
DRGs sind an sich systematisch budgetiert, da nicht nach Leistung, sondern nach Krankheitsbild und Standardbehandlung abgerechnet wird. Eine Budgetierung hat per Definition zur Folge, dass u.U. nicht kostendeckend gearbeitet werden kann.
Dies gilt aber auch für Privatversicherte, die keine Wahlleistungen versichert haben. Außerdem gibt es ja dann bei der GKV noch den medizinischen Dienst, der je nach GKV rabiat Druck macht. Alles dies - zusammen mit den DRGs - führt übrigens zu immer mehr blutigen Entlassungen.
Dies ist zugegebenermaßen bei der PKV oft auch nicht besser, man merkt es meist nur später, da man als PKV-Patient mit Wahlleistungen oder als zusatzversicherter GKV-ler zwar vielleicht nicht blutig entlassen wird, aber dafür die Rechnungen für "medizinisch nicht notwendige Behandlung" nicht erstattet bekommt.

Re: KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

Torsten, Sonntag, 06.07.2008, 09:30 (vor 5782 Tagen) @ Thomas

@Thomas
ich muss Sven leider recht geben. Die Tatsache ob eine Kassenpatient im Krankenhaus Wahlleistungen (Chefarztbehandlung/Zweibettzimmer) in Anspruch nimmt, hat keinen Einfluß auf die Dauer und Höhe der gesetzlichen Zuzahlung von 10€ je Behandlungstag.
Im übrigen schließt auch jeder GKV-Patient mit dem behandelnden Krankenhaus nochmal einen Behandlungsvertrag. Die Krankenhäuser sichern sich dadurch in der Regel nochmals ab.

Sie verwechseln wahrscheinlich die Zuzahlung mit den Mehrkosten. die durch die Wahl eines anderen als das nächst gelegenen medizinisch geieigneten Krankenhauses entstehen.

Wie gesagt hier ist der Sachverhalt bestechend einfach.:
Patient (GKV) im Krankenhaus= 10 € pro Aufenthaltshaltstag im Krankenhaus. Zusatzversicherung/Wahlleistung spielt hier keine Rolle. Sie haben sich durch die nicht ganz korrekte Ausdrucksweise des AOK-Kunden (Tagegeld anstatt Zuzahlung) auf´s Glatteis führen lassen. Zum Einzug der Zuzahlung verweis ich nur auf Sven´s Beitrag.

Gruß

Torsten

Re: KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten

Thomas, Sonntag, 06.07.2008, 16:53 (vor 5782 Tagen) @ Torsten

Es will einfach keiner verstehen, was ich schreibe!
Dass die 10 Euro zu zahlen sind, ist klar! Das hat niemand bestritten!

Für einen Privatpatienten im Krankenhaus, der in der GKV und in einer Zusatz-PKV versichert ist, ergeben sich folgende Kosten, wenn er z.B. ohne Einweisung für eine Nicht-Not- und Routine-OP nicht das nächstegelegene Krankenhaus aufsucht, sondern z.B. eine weiter (z.B. 10 km) enfernte Uniklinik aufsucht und die GKV auf stur schaltet:

Wenn keine stationäre Kostenerstattung gewählt wurde, beispielhaft 5 Tage Aufenthalt:

1. SB 10 Euro pro Tag = 50 Euro an GKV, wird aber faktisch meist vom Krankenhaus abkassiert, da von GKV Erstattungsbeitrag gekürzt. Nur wenn der Patient die Zahlung verweigert, muss die GKV das Geld eintreiben, da der Versicherte dieses nicht dem Krankenhaus, sondern beim Sachkostenverfahren der GKV schuldet. Und nur darum ging es bei meiner Erklärung der Organisation.

2. Mehrpreis Regelleistung DRG für Hochleistungskliniken, falls keine GKV-Zustimmung oder GKV-Überweisung vorliegt. Kosten trägt die Zusatz-PKV nicht immer, vgl. Bedingungen.

3. Wahlleistung Zwei- oder Einbettzimmer

4. Wahlleistung Wahlarzt (=Chefarzt)

Von etwas anderem als dem oben genannten spreche ich nicht.
Mir verbleibt es ein Rätsel, wie man mir immer unterstellen kann, dass ich Nr. 1 und Nr. 2 verwechsele!
Und die Frage dieser zusatzversicherten Person zielte genau auf die Situation der zusatzversicherten Person und sollte diesem klar machen, da er immer behauptete er sei stationär reiner Privatpatient, dass er dies mitnichten ist, sofern er keine stationäre Kostenerstattung mit der GKV vereinbart hat, was aber reiner Wahnsinn wäre. Und die Argumentation "bin reiner Privatpatient" deutet darauf hin, dass der Frager eben nicht verstanden hat, dass er mit Kosten Nr.1 und Nr 2. (bei Nr.2, weil er sich u.U. verhält wie ein Privatpatient und macht, was er will!) rechnen muss. Nr. 1 ist übrigens im Vergleich zu Nr.2 ein Pipifax!

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

sven, Montag, 07.07.2008, 12:32 (vor 5781 Tagen) @ Thomas

@ thomas - sorry - leider doch z.T. falsch -

1. das Krankenhaus hat Anspruch auf das volle von der KK zu zahlenden Entgelt unabhängig, der geleisteten Zuzahlung des Patienten - so ist es definitiv
2. gilt lt. SGB eine Reglementierung, dass man das ZWEITnächtsgelegene Krankenhaus in Anspruch nehmen muss - doch dies wird in der Regel von den (vor allem bundesweit geöffneten) Krankenkassen nicht angewandt.
3. DRG nicht Kostendeckend??? das trifft leider nur bei wenigen sehr aufwendigen Behandlungsfällen zu, i.d.R. liegt der betrag zu hoch, doch trotzdem wirft man gerade die einfachen Fälle noch schneller (blutig) aus dem Krankenhaus raus, weil man die hier erzielten Mehreinnahmen z.B. dringend für Investitionen benötigt, da sich die zuständigen Länder hier immer mehr zurückziehen.

LG
Sven

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

sven, Montag, 07.07.2008, 12:40 (vor 5781 Tagen) @ sven

zur Ergänzung
1.der Kassenpatient mit Zusatzversicherung schließt für die Zusatzleistungen einen privaten Vertrag mit dem Krankenhaus, an den Modalidäten hinsichtlich GKV-Abrechnung ändert dies nichts, als auch nicht an die Zuzahlungspflicht!

2. es gibt übrigens immer noch Bereiche wo es von seitens der GKV gar keine DRG´s gibt - z.B. in den psychiatrischen Stationen

Re: Keine Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Thomas, Montag, 07.07.2008, 14:41 (vor 5781 Tagen) @ sven

Zu Nr.1: Habe ich etwas anderes behauptet oder antwaorten Sie dem Frager, der etwas anderes behauptet hat.

Zu Nr. 2: Hier besteht bei fast allen Zusatz-PKVen (wie auch bei einigen Voll-PKVen) kein Leistungsanspruch, d.h. hier es gibt hier halt keine Wahlleistungen. Deshalb ist hier die Frage der DRGs für Zusatzversicherte irrelevant.

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Thomas, Montag, 07.07.2008, 14:49 (vor 5781 Tagen) @ sven

zu 1.: Bitte lesen: Ich schrieb, dass das Krankenhaus Anspruch auf alles von der GKV hat, dies aber meist erst erhält, wenn der Versicherte die 10 Euro verweigert. Ansonsten läuft die Abrechnungsrealität so ab, dass die geleistete SB in Abzug gebracht wird von der Rechnung an die GKV - alles andere wäre verwaltungstechnischer Wahnsinn!

zu 2.:
Das liegt daran, dass man eine Zweitmeinung einholen darf, deshalb die Auswahlmöglichkeit. Die darf aber nach SGB V nicht überproportional viel kosten, denn es muss wirtschaftlich gearbeitet werden. Sie haben aber Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die GKVen bisher dies fast immer nicht kontrollieren.

zu 3.:
Die DRGs sind nicht kostendeckend, weshalb die Hälfte aller Krankenhäuser Zuschüsse brauchen. Die DRGs mögen vielleicht in einer Klinik des mittleren Versorgungsniveaus in einer Großstadt mit vielen Patienten ausreichend sein, die einen privaten Träger hat und damit v.a. dem Pflege- und Verwaltungspersonal oft erheblich weniger zahlt als der öffentliche Dienst.
Übrigens jetzt mal ganz ketzerisch: Wie wäre es mit der Ausgliederung aller nicht hoheitlichen Verwaltungsarbeiten der GKVen an eine Zeitarbeitsfirma. Vielleicht sind dann die GKV-Beiträge auch auskömmlich?

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

sven, Montag, 07.07.2008, 20:55 (vor 5781 Tagen) @ Thomas

zu 1. naja ganz so haben sie es nicht geschrieben ... vielleicht gemeint
zu 2. das liegt sicher nicht am einholen einer zweitmeinung, denn man kommt i.d.r. mit der gestellten op-indikation ins krankenhaus und eine zweit-op steht ja z.b. bei einer entfernung der gallenblase nicht zur debatte ;-)
zu ketzerisch ... ja das denken sicher viele, doch fragen sie mal kassenmitarbeiter, was die on der qualität der outgesorcten arbeit halten, die kosten der teuren nacharbeiten fressen meißt die ersparnis wieder auf ... und hoheitlich ist ein sehr denbarer begriff

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Fragender, Sonntag, 13.07.2008, 10:39 (vor 5775 Tagen) @ sven

Was die Krankenhauskosten angeht: es soll ja Kassen geben (alle Ersatzkassen?), die übernehmen auch anstandslos die erhöhten Kosten für die Krankenhausbehandlung, wenn nicht das nächstgelegene geeignete Krankenhaus vom Versicherten gewählt wurde. Andere Kassen (IKKn sollen besonders knauserig sein) fordern den Differenzbetrag dann ein.

Stimmt das?

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Tom, Samstag, 02.10.2010, 23:15 (vor 4964 Tagen) @ Fragender

Mensch was seit ihr nur für Streitähne, das macht doch keinen sinn und interessiert niemenden was ihr da zwischeineinander austragt!

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Charlie Brown, Sonntag, 03.10.2010, 11:53 (vor 4963 Tagen) @ Tom

mich interessiert es.

Niemand wird zum Lesen gezwungen...

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Gast III, Sonntag, 03.10.2010, 12:34 (vor 4963 Tagen) @ Charlie Brown

doch, eine sache interessiert mich nun doch: in welcher größenordnung liegen denn die nachzahlungen pro tag, wenn man ein anderes als in der überweisung angegebenes krankenhaus wählt. kann man davon arm werden? ist ja nur in manchen stationären zusatztarifen mitversichert...

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

Czauderna, Sonntag, 03.10.2010, 17:35 (vor 4963 Tagen) @ Gast III

Hallo,
also, ich lkenn es aus meiner Praxis folgendermassen.
Der Arzt ist grudsätzlöich verpflichtet auf der Verordnung einer stationären Behandlung (Krankenhauspflege), die vom wohnort des Patien aud gesehen, beiden nächstgelegenen Krankenhäuser zu benennen, die für die Einweisungsdiagnose geeignet sind. Nimmt der Patient ein anderes Krankenhaus in Anspruch dann hatz der die ggf. anfallenden Mehrkosten (auch Krankenktransport) selbst zu übernehmen. So steht es meines Wissens nach im gesetz.
Das diese gesetliche Vorschrift (die übrigens schon sehr, sehr alt ist) in der Praxis grundsätzlich nicht umgesetzt wird liegt (auch wieder meines Wissens nach) daran, dass es eben noch keine verbindliche Zuordnung der Krankenhäuser zu den behandelbaren Diagnosen gibt (z.B. kann eine Herz-Op im nahegelegenen Krankenhaus A oder im übernächsten B gemacht werden ode nicht).
Von daher wird da was die Wahl des Krankenhauses angeht z.Zt. keine
Einschränkungen gemacht. Ein anderer Grund könnte der Unterschied sein ob eine Kasse bundesweit oder nur regional geöffnet ist.
Kurz gesagt - ich kenne keine Kasse die einen Versicherten deshlab zu Kasse gebeten hätte (ausgenommen Fahrkosten).
Gruss
Czauderna

Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär

RHW, Sonntag, 03.10.2010, 19:43 (vor 4963 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

das sehe ich zu 100% genauso.

Gruß

RHW
(Mitarbeiter bei einer anderen Krankenkasse)

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