Sozialwahl 2005: eine Farce (Sozialpolitik)

Ulrich, Freitag, 20.05.2005, 10:38 (vor 6918 Tagen)

Hallo!

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Die Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherungen können demnächst über die Zusammensetzung der Gremien der Selbstverwaltung bestimmen.
Aber warum sollte man sich überhaupt die Mühe machen, den Wahlzettel auszufüllen? Unsere Interessenvertreter können anscheinend sowieso nichts entscheidendes ausrichten. Und von Öffentlichkeitsarbeit scheinen die genannten Gremien auch nichts zu halten, denn sonst könnten die Versicherten ja mal nachprüfen, wofür die werten Herrschaften ihre Unkostenerstattungen kassieren.

Mein Fazit: Wer die Begrezung der Vorstandsgehälter fordert, der sollte auch bei der Beseitigung überflüssiger Gremien nicht Halt machen. Auch hier könnten den Versicherten Kosten erspart werden.

Gruß,
Ulrich

Sozialwahl 2005: Wie kann ich kandidieren?

Noch ein Gast, Montag, 23.05.2005, 08:24 (vor 6915 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

ich finde die Sozialwahl doch nicht so überflüssig wie Du. Weiß hier im Forum jemand, wie ich für die Sozialwahl kandidieren kann? Bis wann muss ich mich melden?
Danke!

Sozialversicherungen

Kurt @, Mittwoch, 08.06.2005, 16:52 (vor 6899 Tagen) @ Noch ein Gast

Problem der RV:

1990 = 2 Arbeiter = bezahlten die Rente für einen Rentner
2030 = 1 Arbeitnehmer = mehr als 1 Rentner bezahlen

Problem = Die Lebenserwartung steigt und es gibt zu wenige Kinder. Leute gehen immer früher in die Rente.

Arbeitslosengeld 6.5% bekommt der der Beiträge gezahlt hat, er muss Arbeitslos sein, es dem Arbeitsamt melden, Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen unabhängig davon wie hoch sein jetziges Einkommen immer noch ist. Er muss in den letzen 3 Jahren 360 Berufstage haben.
Laufzeit von Arbeitslosengeld ist abhängig von der Zeit wie lange er Beiträge eingezahlt hat.
Arbeitslosenhilfe bekommt er nur dann wenn er bedürftig ist.

Krankenversicherung (14,50%) (einigste Sozialversicherung) ist eine Versicherung die dem Einzelnen und seiner Familie bei Krankheit, Mutterschaft und Tod Hilfen gewährt. Man unterscheidet Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Angestellte, Arbeiter + Selbstständige sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der RV nicht überschreitet. Versicherungsberechtigte Personen können sich freiwillig versichern bzw. in eine private RV eintreten, wenn ihr Einkommen über dieser Grenze liegt. Arbeitnehmer Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Rentenversicherung (19,5%) ist eine Versicherung, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Renten gewährt. Arbeiter und Angestellte sind pflichtversichert, die freiwillige Mitgliedschaft steht jedermann offen. Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Betrag. Ein Teil der Mineralölsteuer fließt in die RV ein. Arbeitnehmer Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Arbeitslosenversicherung (6,5%) ist eine Versicherung die Arbeitslosen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gewährt. Arbeiter und Angestellte sind pflichtversichert. Arbeitgeber Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Versicherungsfrei = selbstständige, Beamte, Arbeitnehmer ab dem 65. Lebensjahr, Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit.
Leistungen: Kurzarbeitergeld, Insolvenzausfallgeld, Arbeitslosengeld, später Arbeitslosenhilfe.
Anspruch auf Arbeitslosengeld: arbeitslos ist, Versichert ist, Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, beim Arbeitsamt gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat und die Anwartschaft erfüllt hat, d.h. mindestens 360 Kalendertage in den letzen 3 Jahren versicherungspflichtig Beschäftigt sein.

Pflegeversicherung (1,7%) ist eine Pflichtversicherung die Schutz vor den besonderen Belastungen bei Pflegebedürftigkeit bietet. Arbeitgeber Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Die Leistungen richten sich nach Pflegebedürftigkeit und beziehen sich auf häusliche oder stationäre Pflege. Entstanden 1995 früher haben sich Kinder um die Pflegebedürftigen in der Familie gesorgt, Tabaksteuer fließt in die PV mit ein.


Unfallversicherung alle Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige während der beruflichen Tätigkeit auf dem Weg von und zu der Arbeit. Kinder während Kindergartenbesuchs, Schüler und Studenten auf dem Weg zur Schule. Die Beiträge zahlt allein der Unternehmer.

Streik

progresser @, Mittwoch, 08.06.2005, 16:56 (vor 6899 Tagen) @ Kurt

Wie kommt es zum Streik?
1. Tarifvertrag muss abgelaufen sein
2. Vertragsverhandlungen müssen gescheitert sein
3. Abstimmung = Urabstimmung 75% Gewerkschaftsmitglieder für Streik aussprechen
4. Gewerkschaft muss Streik organisieren
5. wenn ein neuer Tarifvertrag zustande kommt, müssen 25% der Gewerkschaft zustimmen, damit er in Kraft tritt.

Re: Streik

progresser @, Mittwoch, 08.06.2005, 17:04 (vor 6899 Tagen) @ progresser

Zusatz: Tarifvertrag
1. Rahmen und Manteltarifverträge
- allgemeine Arbeitsbedingungen z.B. Urlaub, Nachtarbeit = bleiben Jahrelang gleich

2. Lohn und Gehaltstarife
- Löhne und Gehälter = werden jährlich geändert

Streik ist die gemeinsame Arbeitseinstellung mehrerer Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebes oder Berufes mit dem Ziel Verbesserung der Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Geltungsbereiche:
- Zeitlich = endet durch Kündigung, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag
- Räumlich = Firmen (Opel), Orts (München); Landes (RLP); Bundestarife (Beamte)
- Fachlich = 1 Tarifvertrag pro Betrieb
- Persönlich = gilt für alle tarifgebundene Personen

Steuern

progresser, Mittwoch, 08.06.2005, 19:49 (vor 6899 Tagen) @ progresser

Lohnsteuer zahlen alle Arbeitnehmer aus nicht selbstständiger Arbeit
Einkommenssteuer zahlen alle die, die Einkünfte aus 1, 2, 3, 5, 6, 7 haben.
Arbeitgeber zahlt LST vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. (12 mal im Monat)
4,8 Millionen Arbeitslose

Steuern sind Zwangsabgaben an den Staat, die alle zu entrichten haben, die einen bestimmten Tatbestand erfüllen, denen aber keine direkte Gegenleistung des Staates gegenüber steht.

Einkommenssteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen. Unbeschränkt Steuerpflichtig = mit sämtlichen Einnahmen wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben. Beschränkt Steuerpflichtig = nur mit den inländischen Einkünften Steuerpflichtig, wenn sie keinen inländischen Wohnsitz haben.

Einkunftsarten

1. Land + Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. selbstständige Tätigkeit (Arbeit)
4. nicht selbstständige Arbeit
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. sonstige Einkünfte
1/2/3 = Gewinn; 4/5/6/7 = Einnahmen abzüglich Werbungskosten ] Summe der Einkünfte

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. (Weg zur Arbeit, Arbeitskleidung, Englisch Kurs)

Kapitalvermögen (Kontoführungsgebühr, Weg zur Bank, Zeitung (Erhaltung Sicherung Erwerbung der Einkünfte)

Vermietung und Verpachtung
- Absetzung für Abnutzung (Afa)
- Schuldzinsen = Reparatur an gr. Objekt = Schuldzinsen kann man gelten machen
- Geldbeschaffungskosten = Eintragung (Schätzgebühr = Wert des Hauses)
- Erhaltungsaufwendungen: Reparaturkosten /Heizung, Hauswart, Wasserleitung)

Pauschalkosten: Sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden sind folgende jährliche Pauschalbeträge abzuziehen:
1044€ aus n.s.Arbeit
51 € aus Kapitalvermögen

Sonderausgaben; -sind meist Aufwendungen der Lebensführung die mit keiner Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang besteht. Sie werden aus sozialen, finanziellen und wirtschaftpolitischen Gründen steuerlich begünstigt. (Rentenversicherungen, Steuerberatungskosten)

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstandene Aufwendungen die einen steuerpflichtigen im höheren Maße entstehen, als dem überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (Behinderte, Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt)

schwarzrbeit

Ulrich, Mittwoch, 08.06.2005, 20:12 (vor 6899 Tagen) @ Ulrich

Warum steigt die Schwarzarbeit?
- EST ist höher geworden
- Sozialabgaben sind höher geworden
- Mehr Arbeitslose
- Netto 7€/h Schwarzarbeiter, Firma berechnet 40€/h

Schwarzarbeit wird sich wahrscheinlich verdreifachen.
Ohne Quittung/Rechnung fallen die 16%MwSt. weg = somit kann der Betrieb weniger Umsatz ausweisen -> muss somit weniger Steuer zahlen.

streik

Peter, Mittwoch, 08.06.2005, 20:46 (vor 6899 Tagen) @ Ulrich

Zusatz: Streik

Mantelvertrag = Arbeitszeiten, Urlaub, Pausen, Sonderulraub, Kündigungsfrist, Zuschläge, Nachtzulage
Er kann jederzeit mit einer Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Lohn Gehaltsvertrag =
Inflation = Mehr Geld als Güter im Umlauf = Preissteigerung
Produktivitätssteigerung = Mehr herstellen in einer gleichen Arbeitszeit
mehrleistung gerecht aufteilen
Unternehmen gewinne machen .


Kilometerpauschale / Km
ersten 10 Km. = 0,36€
jeder weitere = 0,40€
QSteuersatz = 20%

Bei einem Gleichmäßigen Einkommen auf 5 Jahre verteilen
- hat keinen Zinsvorteil
- aber kann jedes Jahr 4000€ vom Einkommen abziehen und somit kommt man nicht in den Grenzsteuersatz

Kauf eines Hauses:
- Versuche ein Haus zu finden ohne 3 % Provision +MwSt zahlen zu müssen
- Kosten des Hauses
Kaufpreis 200000€
+ Grunderwerbssteuer(3.5%)
+ Kosten für den Notar (Kaufvertrag) nimmt Genemigung von den Ämtern ein und trägt Grundschuld ein wenn man einen Kredit aufnehmen will
+ Grundbuchamt 1. Eintragung Grundschuld 2. Änderung des Eigentums
= 200000 + 6% = 210.000€

Bank berechnet Sicherheitsabschlag (10%) = 20.000
= 180.000€, Bank beleiht uns ca. 60%-80%
80% = 144.000 beleiht uns die Bank.


Lohnerhöhung
- Produktivität steigt
- Inflation (Preise steigen 1.8%) nachfragewirksame Geldmenge > Gütermenge
- U. machen mehr Gewinn wollen Arbeiter auch Anteil davon bekommen.

Inflation kommt über hohen Ölpreise
Wenn kein wiwa von 2,75% dann gehen Arbeitslosenzahlen nicht zurück

Re: schwarzrbeit

Chilla @, Dienstag, 01.11.2005, 16:07 (vor 6753 Tagen) @ Ulrich

Ja, es ist und bleibt aber kriminell. Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich von handwerkern angesprochen wurde: Brauchen Sie ne Rechnung ? Ich brauch immer eine !! Und manchmal hätt ich Lust den Handwerksbetrieb anzuzeigen. Tatsache ist doch, sowohl als Steuer als auch als Sozialabgaben fehlt das Geld sehr und so packt man dies unaufhörlich den Ehrlichen mit drauf durch Beitragssatzerhöhungen. Der Ehrliche ist der Dumme. Wir haben fast fünf Millionen Arbeitslose und es werden massenweise Pflegekräfte und Bauhelfer aus Polen geholt. Es stimmt nicht, dass eine private angestellte Haushaltshilfe so teuer ist, aber teurer wie Schwarzarbeit schon. Ich hoff nur dass der Kombilohn kommt, der zumindest dieses Problem entschärft.

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