Abbruch Referendariat (Sonstige Themen)

Jimbo12 @, Mittwoch, 28.04.2010, 09:38 (vor 5121 Tagen)

hallo zusammen,
ich befinde mich zur zeit im Ref,werde dies aber so bald als möglich abbrechen. Im moment bin ich also noch Beamter auf Widerruf und privatversichert (zu 50%, beihilfeberechtigt). Ich habe vor ab Oktober wieder zu studieren und bis dahin könnte ich als Angestellter arbeiten, wäre also nicht arbeitslos nach dem Abbruch.
Meine Frage wäre nun, was ich "krankenversicherungstechnisch" zu tun habe?
(Bitte keine Durchhalteparolen als Antworten, der Abbruch steht für mich definitiv fest!)

Re: Abbruch Referendariat

RHW, Mittwoch, 28.04.2010, 19:45 (vor 5120 Tagen) @ Jimbo12

Hallo,
bei einer Angestelltentätigkeit über 400 Euro monatlich besteht Krankenversicherungspflicht: also eine gute gesetzliche Krankenkasse suchen. Bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn ist dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der neuen KK vorzulegen. Die Privatversicherung ist zu kündigen (oder evtl. in eine Anwartschaft umzuwandeln).
Bis zum Beschäftigungsbeginn ist die Privatversicherung weiterzuführen (ggf. zu 100%), wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Familienversicherung in der GKV besteht.
Ab Oktober gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- ggf. Familienversicherung über Eltern (bis 25 Jahre) oder über Ehegatten
- gesetzliche Krankenkasse
- Privatversicherung
Links zur Abgerenzung GKV / PKV:
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/private-krankenversicherung-bloss-nicht-alt-werden-580837.html
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
Gruß
RHW

Re: Abbruch Referendariat

Jimbo12, Donnerstag, 29.04.2010, 10:38 (vor 5120 Tagen) @ RHW

Danke für die schnelle Antwort.
Der Übergang von meinem "Beamtendasein" zu meiner neuen Tätigkeit wäre fließend, also z.B. Entlassung zum 31.Mai und Beginn der neuen Arbeit zum 01.06.
Kann ich nun meine Privatversicherung sofort kündigen oder muss ich eine gewisse Frist einhalten?

Re: Abbruch Referendariat

RHW, Donnerstag, 29.04.2010, 21:43 (vor 5119 Tagen) @ Jimbo12

Hallo,
am besten eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen und dort eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ab 01.06. Versicherungspflicht besteht. Im Juni dann sicherstellen, dass die PKV eine unterschriebene Kündigung mit dieser Bescheinigung erhält.
Ggf. im Juli nochmal nachhaken:
Absatz 2: http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Gruß
RHW

Re: Abbruch Referendariat

Jimbo12, Freitag, 30.04.2010, 11:17 (vor 5119 Tagen) @ RHW

Nochmals Danke.
Muss ich bei der gesetzlichen Krankenkasse irgendetwas vorlegen(z.B. Arbeitsvertrag) damit sie mir diese Bescheinigung ausstellt?
Soll ich meine PKV schon vorher informieren, dass ich das Ref abbrechen werde und meine PKV kündigen will oder "ohne Vorwarnung" die Kündigung mit der Bescheinigung zum nächstmöglichen Termin einreichen.

Re: Abbruch Referendariat

RHW, Freitag, 30.04.2010, 19:12 (vor 5118 Tagen) @ Jimbo12

Hallo,
um die Mitgliedschaft in der GKV zu beantragen, würde ich sicherheitshalber den Arbeitsvertrag mitnehmen. Am besten soll die KK für den 01.06. einen Termin vermerken und dann an diesem Tag eine Bescheinigung über das Bestehen der Versicherungspflicht ausstellen.
Die Kündigung zusammen mit der Bescheinigung an die PKV senden.
Ich würde zur Sicherheit den 01.06. abwarten, falls noch etwas Unplanmäßiges passiert.
Gruß
RHW

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