Übergang vom Studium ins Berufsleben (Sonstige Themen)

Noch-Student @, Samstag, 20.03.2010, 13:25 (vor 5159 Tagen)

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem: Ich habe mein Studium gerade abgeschlossen und bin bis Ende März noch immatrikuliert. Zurzeit bin ich über die PKV bei meinem Vater mitversichert. Nach Studienende muß ich folglich zunächst in die gesetzliche KV wechseln (Einkommensgrenze wird unterschritten bzw. 3 Jahreswartefrist für PKV muß sowieso zunächst eingehalten werden). Da ich zurzeit arbeitssuchend bin, werde ich mit großer Vorraussicht zum 1.4. noch keinen Arbeitsvertrag haben, das Einkommen beträgt dadurch somit 0,- Euro. Es gibt also keinen Arbeitgeber, der die andere Hälfte des Beitrages bezahlt.

Springt in solch einem Fall der Staat ein? Müsste ich mich dazu arbeitssuchend melden?

Des Weiteren liegt mir von der PKV ein Übergangsangebot in die GKV (gleiches Unternehmen) vor, das jedoch bei ca. 200 Euro monatlich (inkl. Pflegeversicherung) liegt. Ist das nicht ziemlich hoch? Andere Krankenkassen werben mit deutlich niedrigeren Beiträgen, jedoch ist in den Angeboten wahrscheinlich der Arbeitgeberbeitrag berücksichtigt, so dass die Beträge nicht wesentlich voneinander abweichen. Muß ich also - bis ich eine Festanstellung gefunden habe - den kompletten Beitrag bezahlen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße

Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben

RHW, Sonntag, 21.03.2010, 11:43 (vor 5158 Tagen) @ Noch-Student

Hallo,

die Versicherung in der GKV ist nach dem Studium nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 5 und 10 Sozialgesetzbuch V) möglich:
- Bezug von Arbeitslosengeld (nur wenn entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden)
- Anspruch auf Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten
- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit Entgelt über 400 EUR monatlich
Wenn keine der Voraussetzungen erfüllt ist, ist eine GKV-Versicherung nicht möglich.
Dann bleibt nur das bisherige PKV-Unternehmen oder Angebote von anderen PKV-Unternehmen einholen (Kündigungsfristen und Wartezeiten beachten!)

Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben

Noch-Student @, Sonntag, 21.03.2010, 17:13 (vor 5158 Tagen) @ RHW

Hallo,

alle Voraussetzungen treffen auf mich leider nicht zu.

Dann bleibt nur das bisherige PKV-Unternehmen oder Angebote von anderen PKV-Unternehmen einholen

PKV-Unternehmen können mich aufgrund der nicht erreichten Einkommensgrenze ja gerade nicht weiter in der PKV versichern.

Besteht nicht grundsätzlich Versicherungspflicht in Deutschland?

Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben

RHW, Sonntag, 21.03.2010, 20:50 (vor 5158 Tagen) @ Noch-Student

Hallo,
tut mir leid, aber jetzt verstehe ich die Situation nicht mehr:

1) Entweder besteht nach dem Studium keine Beschäftigung:
dann ist man automatisch bei der bisherigen PKV versichert (GKV nicht möglich), ggf. mit einer höheren Beitragszahlung.
Staatliche Zuschüsse gibt es hier nicht (Ausnahme: Bezug von Arbeitslosengeld II).
ODER
2) Es besteht eine Beschäftigung über 400 EUR.
Dann besteht eine GKV-Versicherung und man kann sich die gesetzliche KK frei aussuchen (Fristen beachten).

Somit ist man in beiden Fällen krankenversichert und die Krankenversicherungspflicht ist erfüllt.

Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben

Noch-Student, Dienstag, 23.03.2010, 11:31 (vor 5156 Tagen) @ RHW

zu 1)

a) Wieso sollte ich in der PKV nach dem 31.03. versichert sein, wenn ich die Einkommensgrenze nicht überschreite?

b) GKV ist möglich, sonst hätte mir die GKV ja kein Angebot gemacht.

Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben

RHW, Samstag, 27.03.2010, 18:41 (vor 5152 Tagen) @ Noch-Student

Die Einkommensgrenze gilt nur für Beschäftigte.

Falls ein Angebot einer GKV vorliegt, ist es definitiv hier nicht zutreffend: evtl. hatte die GKV nicht alle wesentlichen Fakten vorliegen.
Bis zum Tag vor Beschäftigungsaufnahme bleibt nur die PKV.
Ab Beschäftigungsbeginn ist nur die GKV möglich.

Eine Wahlmöglichkeit gab es nur damals bei Beginn des Studiums.

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