Versicherungsschutz nach Scheidung (Sonstige Themen)

Christian @, Dienstag, 09.03.2010, 20:55 (vor 5170 Tagen)

Hallo,

Meine Eltern leben seit Kurzem in Trennung und mein Vater (64) hat die Scheidung eingereicht. Meine Mutter (67) hat nun Angst, dass sie nach der Scheidung nicht weiter in PBeaKK versichert bleiben kann.

Mein Vater ist pensionierter Beamter und meine Mutter seit etwa 40 Jahren mitversichert. Sie ist in keinem Angestelltenverhältnis und ihr stehen etwa 1.000 Euro netto monatlich zur Verfügung. Teil der 1.000 Euro ist eine eigene Rente von etwa 350 Euro.

Gibt es Haertefallregelungen, damit meine Mutter in der PPeaKK bleiben kann? Was ist die Alternative?

Vielen Dank,

Christian

Re: Versicherungsschutz nach Scheidung

Lord, Mittwoch, 10.03.2010, 10:33 (vor 5170 Tagen) @ Christian

Deine Mutter kann versuchen sich in der Gruppe E versichern zu lassen. Es kann sein, dass PBeaKK Weiterversicherung ablehnt, weil es zumutbar ist, dass Sie sich selbst in der PKV versichern kann.

Alternative ist, dass deine Mutter sich in der PKV selbst versichert.

Re: Versicherungsschutz nach Scheidung

Christian @, Mittwoch, 10.03.2010, 17:29 (vor 5169 Tagen) @ Lord

Vielen Dank.

Wenn ich in einen der Beitragsrechner im Internet aufrufe, kann ich weder das Geburtsjahr (1943), noch die richtige "Berufsgruppe" (Hausfrau?, Seniorin?, ...) auswaehlen. Sind dies Ausschlusskriterien? Hast Du eine ungefaehre Ahnung, wie hoch der monatliche Beitrag waere?

Christian

Re: Versicherungsschutz nach Scheidung

Lord, Mittwoch, 10.03.2010, 22:14 (vor 5169 Tagen) @ Christian

Da muss du einen Versicherungsmakler kontaktieren. Alter, Gesundheitszustand usw. wird bewertet.

PKV muss aber deine Mutter mindestens im Basistarif aufnehmen. Basistarif kostet ca. 600 EUR im Monat. Deine Mutter kann aber bei dem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur PKV beantragen und sollte deine Mutter durch den Beitrag (im Basistarif) bedürftig werden, dann kann auch Halbierung des Beitrags beantragt werden.

Aber deine Mutter soll auf jeden Fall zuerst versuchen, ob Sie vielleicht doch bei PBeaKK in der Gruppe E weiterversichert wird.

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