Hilfe KV gekündigt Nachzahlungen??? (Sonstige Themen)

Cyress @, Mittwoch, 10.02.2010, 12:37 (vor 5198 Tagen)

bin als Grenzgänger in CH tätig und war seit 2006 bis mitte 2009 freiwillig bei der BKK versichert.

Juni 2009 hab ich gekündigt und bin nun privat versichert. jetzt ist ein schreiben gekommen das ich von eintritt 2006 bis austritt meine einkünfte der BKK offenlegen muss.

ist dies rechtens oder verjährt da ich ja schon lange nicht mehr dort bin ? kann ich eine offenlegung einfach nicht zustimmen ?
oder muss ich dies immer mit meinen steuerbescheiden beweisen?


und was ist gemeint mit beitragssatz höchstgrenze?

habe fast 4 jahre 300 Euro pro monat bezahlt und mich erwarten jetzt wahrscheinlich noch zustzlich hohe rückzahlungen

Re: Hilfe KV gekündigt Nachzahlungen???

Czauderna, Mittwoch, 10.02.2010, 19:45 (vor 5197 Tagen) @ Cyress

Hallo,
entscheidend ist hier die Frage wie damals die Einstufung erfolgte.
Ich gehe mal davon aus dass es sich um eine Ersteinstufung als Selbständiger handelte. Bei solchen Einstufungen wird zunächst das Einkommen geschätzt und danach eine vorläufige Einstufung bzw. eine Einstufung unter Vorbehalt vorgenommen. wenn dies bei dir der Fall war dann ist die Krankenkasse berechtigt einen endgültigen Einkommensnachweis in Form des Einkommenssteuerbescheides zu verlangen. Dies gilt auch wenn zwischenzeitlich keine Mitgliedschaft mehr bei dieser Kasse besteht.
Also, war die Einstufung vorläufig ist die Kasse im recht, war die Einstufung dagegen endgültig dann hat die Kasse keine Berechtigung einer Nachforderung.
Gruß
Czauderna

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