Umwandlung Anwartschaft (PKV) in Vollversicherung nach Auslandsentsendung (Sonstige Themen)

Andre G. @, Samstag, 12.12.2009, 17:59 (vor 5271 Tagen)

Hallo,
ich wurde von meinem deutschen Arbeitgeber für 2 Jahre befristet ins Ausland entsandt und habe zuvor bei der PKV (Debeka) eine Anwartschaft bzw. Zusatzversicherung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Auslandsentsendung noch nicht im Gespräch. Die Anwartschaft sollte dazu dienen, jederzeit in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln zu können. Für die Zeit der Auslandsentsendung bestand eine vom Unternehmen abgeschlossene weltweit gültige KV beim BDAE. Nach der Rückkehr nach D soll nun eine Versicherung bei der PKV (Debeka) erfolgen. Die PKV möchte nun aber mit folgender Begründung eine volle Gesundheitsprüfung durchführen: Durch den Auslandsaufenthalt und der Versicherung beim nicht anerkannten BDAE (als PKV) entfällt der "Vorteil" der Anwartschaft bzgl. des Wegfalls einer erneuten Gesundheitsprüfung. Man müsse prüfen, ob im Ausland ggf. Krankheiten aufgetreten sind, die es zuvor nicht gab. Kann es wirklich sein, dass auslandsentsandte MA schlechter gestellt werden als in Deutschland versicherte G-Kassen Patienten?

Re: Umwandlung Anwartschaft (PKV) in Vollversicherung nach Auslandsentsendung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 12.12.2009, 18:55 (vor 5271 Tagen) @ Andre G.

Die debeka führt die Anwartschaft nur durch, wenn eine der vier Bedingungen erfüllt ist, was bei Dir nicht gegeben war. http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Sonderbedingungen/BKV18.pdf Somit ist deren Handlungsweise nachvollziehbar. Warum wurde in der GKV keine Anwartschaft für gerade mal 45€ monatlich vereinbart, dann hätte zumindestens Grund b) gegriffen.

Der BDAE selbst ist in den von der hanse-merkur http://www.bdae.de/tarifuebersicht.php zeitlich befristet! angebotenen Auslandsreisetarifen einer innländischen Vollversicherung nicht gleich zu setzen, weil u.a. keine Alterungsrückstellungen gebildet werden, keine Pflegeversicherung angeboten wird, keine unbegrenzte Innlanddeckung vorhanden ist etc.

Also auf durch die Gesundheitsprüfung bei debeka oder eben hin zum Anwalt. Besser noch erstmal sehen, was der Markt so alles anbietet, denn ab 2010 kommen viele viele neue Tarife heraus.

Re: Umwandlung Anwartschaft (PKV) in Vollversicherung nach Auslandsentsendung

A.G. @, Sonntag, 13.12.2009, 17:17 (vor 5270 Tagen) @ Joachim Röhl

Herzlichen Dank für die blitzschnelle Antwort! Ich habe keine Anwartschaft in der GKV abgeschlossen, da ich in dem Glauben war, die Anwartschaft in der PKV würde ausreichen. Falsch geglaubt. Nochmal Danke für die Erläuterung und den Ratschlag

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