Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld? (Sonstige Themen)

lehrerin @, Montag, 16.11.2009, 14:06 (vor 5297 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ich bin Beamtin
ich nehme Elternzeit, währenddessen Einnahmen nur Elterngeld
ich bin während der Elternzeit beihilfeberechtigt
ich bin freiwillig gesetzlich versichert
ich bin verheiratet
mein Mann ist ebenfalls gesetzlich versichert

Meine Frage: Kann ich jetzt in die Familienversicherung bei meinem Mann bzw. beitragsfrei versichert werden? Oder muss ich trotzdem den Mindestbeitrag zahlen?

Der Hintergrund: Als vor 1,5 Jahren mein 1. Kind geboren wurde, war die Situation exakt identisch. Damals wurde ich während der Zeit, in der ich nicht gearbeitet habe, beitragsfrei versichert.
Jetzt wird mir gesagt, ich müsste den Mindestbeitrag (ca 130 €) zahlen. Ich begreife nicht, warum es jetzt anders ist als vor 1,5 Jahren!

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

ratte1, Dienstag, 24.11.2009, 10:17 (vor 5289 Tagen) @ lehrerin

Hallo,

ein Wechsel in die Familienversicherung des ebenfalls gesetzlich krankenversicherten Ehemanns ist m.E. möglich. Ein Ausschluss während der Elternzeit besteht nur für die Ehegatten, die zuvor in der privaten KV versichert waren (§ 5 Abs.1 Satz 4 Sozialgesetzbuch 5).

MfG
ratte1

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Dienstag, 24.11.2009, 11:49 (vor 5289 Tagen) @ ratte1

Danke, das sehe ich ja auch so. Habe der KK einen Brief mit meinen Begründungen geschickt, aber noch keine Antwort bekommen.
Die sehen das Problem darin, dass ich während der EZ beihilfeberechtigt bin, und damit nach SGB V § 6 (1) Satz 2 versicherungsfrei sei. Damit könnte ich nicht in die Familienversicherung.
Ich denke aber, dass der Paragraph auf mich nicht zutrifft, weil ich ja während der EZ keine Bezüge erhalte, es also auch keine "Weiterzahlung im Krankheitsfall" gibt.
Nun warte ich gespannt auf die Antwort der KK...

Noch ne Frage: § 5 ist bei mir "Versicherungspflicht", eine konkrete Regelung zur EZ finde ich nicht. Ist das so neu? Von wann ist dieses Gesetz???

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

GKVler, Dienstag, 24.11.2009, 20:41 (vor 5289 Tagen) @ lehrerin

also ich kenn es so, dass diejenigen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, wenn sie nicht frewillig versichert wären (also in der Regel, Personen, deren Ehegatte auch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind), weiterhin freiwillig versichert werden, aber beitragsfrei sind.

Beitragsfreiheit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html

Gruß GKVler

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Mittwoch, 25.11.2009, 09:56 (vor 5288 Tagen) @ GKVler

Cool, tausend Dank!!! Ich denke, das ist genau der Paragraph, den ich brauche.
So war es auch bei meinem ersten Kind, dass ich beitragsfrei war.

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Mittwoch, 25.11.2009, 10:02 (vor 5288 Tagen) @ lehrerin

Obwohl, ich erinnere mich: Es gibt Urteile, dass der Mindestbeitrag trotzdem zu zahlen ist. Zumindest, wenn der Ehegatte nicht in der GKV ist.
Bei mir kommt irgendwie noch ins Spiel, dass "grundsätzlich ein Anspruch auf Familienversicherung besteht". Aber wo ist das geregelt???

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Mittwoch, 25.11.2009, 10:07 (vor 5288 Tagen) @ lehrerin

Der Knackpunkt ist wohl nach wie vor, ob ich Anspruch auf Familienversicherung hätte. Das ist strittig wegen SGB V § 6 (1) Satz 2 , weil ich ja auch in der EZ beihilfeberechtigt bin...

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Targot, Mittwoch, 25.11.2009, 18:27 (vor 5288 Tagen) @ lehrerin

Liebe Lehrerin,

leider ist es so wie du bereits vermutest: du hast keinen Anspruch auf Familienversicherung (weil vers.frei nach §6 (1) Satz 2 SGB V). Du bist auch wärend der Elternzeit beihilfeberechtigt (und nur darauf wird abgestellt, unabhängig von einer Entgeltzahlung) und daher vers.frei.

Du wirst den Mindestbeitrag zahlen müssen.

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Targot, Mittwoch, 25.11.2009, 18:29 (vor 5288 Tagen) @ Targot

Ach ja, hier noch die Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Familienversichert sind.....die nicht versicherungsfrei sind...).

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Donnerstag, 26.11.2009, 13:44 (vor 5287 Tagen) @ Targot

Mal sehen, was die KK sagt.
In erwähntem Paragraphen steht explizit
"beihilfeberechtigt und Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall"
nach den Gesetzen der Logik müssen, wenn zwei Aussagen durch und verknüpft sind, beide Aussagen erfüllt sein. Und das ist, da ich keine Bezüge erhalte, definitiv nicht der Fall. Damit falle ich rein logisch nicht unter diesen Paragraphen.
Offenbar grübelt die KK auch noch, denn ich hab immer noch keine Antwort. Und wie gesagt, vor 1,5 Jahren wurde ich beitragsfrei versichert...

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Targot, Donnerstag, 26.11.2009, 14:50 (vor 5287 Tagen) @ lehrerin

Hallo Lehrerin,

sorry wenn ich dir nicht das gesagt hab, was du erwartetst hast, hab nochmal gegraben:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.

Beamte sind sowohl für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes als auch während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.

Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Donnerstag, 26.11.2009, 14:57 (vor 5287 Tagen) @ Targot

Also wäre es offenbar schlauer, sich "einfach so" beurlauben zu lassen, als Elternzeit zu nehmen. Das macht für mich ansonsten nämlich überhaupt keinen Unterschied, außer bei der KV. Hätte ich das mal vorher gewusst... Bei Kind 3 bin ich schlauer!
Aber danke fürs Rauskramen des Urteils, nun kann ich mich zumindest damit abfinden und meine nicht, die Sachbearbeiter machen was falsches.
Nur dass es vor 1,5 Jahren von der selben KV anders gehandhabt wurde, finde ich nach wie vor seltsam...

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Martin, Sonntag, 29.11.2009, 19:53 (vor 5284 Tagen) @ lehrerin

Hallo,
ich bin auch Beamter und habe 2 Monate Elternzeit genommen. Ich bin beihilfeberechtigt und in der PKV. Bei uns in BaWü gilt u.a. das AzUVO. Nach § 47 hatte ich Anspruch auf Kostenerstattung der PKV Beiträge bis zu einem gewissen Betrag für mich und meine Kinder. Ob dies auch auf Freiwillige GKV zutrifft kann ich nicht sagen. Hier mal der Gesetzesext:


§ 47
Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

(1) Beamtinnen und Beamten werden auf Antrag während der Elternzeit die Beiträge für eine die Beihilfe ergänzende Krankheitskosten- und Pflegeversicherung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erstattet, wenn die maßgeblichen Bezüge der Beamtin oder des Beamten vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben. § 39 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Besteht ein Anspruch auf Leistungen nach § 46 Abs. 1, werden Beiträge für die eigene Versicherung und die Versicherung der Kinder den

1.

Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8, Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern bis zu einem Betrag von 120 Euro für den vollen Monat,
2.

anderen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern bis zu einem Betrag von 42 Euro für den vollen Monat

erstattet.

(3) Besteht ein Anspruch auf Leistungen nach § 46 Abs. 2, werden Beiträge für die Versicherung der Kinder bis zu einem Betrag von 10 Euro für den vollen Monat erstattet.

(4) § 3 Abs. 4 BBesG gilt entsprechend. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht, solange eine Teilzeitbeschäftigung nach § 42 mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübt wird. Nehmen die Eltern gemeinsam Elternzeit, steht der Anspruch auf Beitragserstattung nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder berücksichtigt werden soll.

Vllt. hilfts ja.
Gruß
Martin

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

lehrerin, Sonntag, 29.11.2009, 22:31 (vor 5284 Tagen) @ Martin

Danke Martin.
Ich bekomme 31 € monatlich erstattet. Da bleiben leider immernoch 100 €, die ich blechen muss... (oder auch nicht, Antwort der KK lässt weiter auf sich warten)

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Skarablue, Samstag, 20.07.2013, 16:24 (vor 3955 Tagen) @ lehrerin

Hallo zusammen,

ich bin gerade genau in der Situation, wie Lehrerin 2009. Bei meiner GKK konnte mir leider niemand Auskunft geben, ob ich nun als beitragsbefreites Mitglied innerhalb der Elternzeit geführt werde, oder nicht.

Mutterschaftgeld bekomme ich nicht, soviel steht fest... familienversichert werde ich nicht, da ich grundsätzlich beihilfeberechtigt bin.
Aber dennoch sagte man mir, dass ich vermutlich als beitragsfreies Mitglied während der Elternzeit geführt werden kann.

Da keiner Bescheid wusste, warte ich nun auf den Anruf des Experten, der am Freitag nicht mehr im Haus war...

Mich würde natürlich interessieren, wie es bei dir, Lehrerin, ausgegangen ist? Oder vielleicht kann mir jemand anderes inwzischen Auskunft geben, wie die Regelung nun tatsächlich ist? Denn nach dem ganzen hin und her, frage ich mich, ob der Experte auch wirklich einer sein wird...

Es wäre toll, wenn jemand antworten würde, auch wenn es ein wieder aufgriffenes Thema ist, denn vielleicht hat sich inzwischen gesetzlich etwas geändert und es stand hier auch nicht, wie es nun letztlich für Lehrerin ausgegangen ist.

Vielleicht kann mir auch jemand verraten, was ich tun muss, um eventuell zumindest diese Rückzahlung von etwa 30€ monatlich zu bekommen?

Vielen Dank :-)

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

nini, Mittwoch, 16.10.2013, 18:04 (vor 3867 Tagen) @ Skarablue

Ich hab auch grad erst hier reingelesen.
Für mich wäre das gar nicht so klar, dass ihr beiden beihilfeberechtigt seid. Denn wenn man in der GKV versichert ist, entfällt doch der Beihilfeanspruch, also seid ihr doch auch nicht mehr berechtigt, oder?
Und da ihr keinen Anspruch auf Beihilfe habt, müsste doch mit der Familienversicherung auch wieder alles paletti sein.

Ist aber nur ein Gedankeneinwurf von mir, nicht dass ich wirklich Ahnung hätte :-P

Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld?

Steinbock @, Montag, 25.11.2013, 18:25 (vor 3827 Tagen) @ nini

Ich hab auch grad erst hier reingelesen.
Für mich wäre das gar nicht so klar, dass ihr beiden beihilfeberechtigt seid. Denn wenn man in der GKV versichert ist, entfällt doch der Beihilfeanspruch, also seid ihr doch auch nicht mehr berechtigt, oder?

Nein - der Beihilfeanspruch besteht immer - auch wenn der Beamte in der GKV versichert ist.
Er kann bei jeder Behandlung wählen, ob er die Leistung über die PKV (Sinnvoll z.B. bei Sehhilfen) oder über die GKV abrechnet.

Gruß vom Steinbock

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