Kassenbeiträge absetzen (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.10.2009, 22:14 (vor 5324 Tagen)

Die Neuigkeit* ist zwar schon einige Monate alt, aber jetzt kommt sie so richtig ins Gespräch, da viele Angestellte nach durchstandener dreijähriger Zwangsbindung zum 1.Januar 2010 endlich zu den Privaten wechseln können. Gleich versuchen ganz geschäftstüchtige Außendienstler jedermann
klar zu machen, daß teuer in der PKV plötzlich das Beste sei, weil man ja "sowieso alle Beiträge von der Steuer absetzen kann .. "

Sagen wir mal so, ab 2010 in wirklich voller Höhe abzugsfähig sind laut "Bürgerentlastungsgesetz"** die sogenannte Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Höchstbetrag zur Absetzbarkeit wird von bisher 1500€ auf 1900€ Euro für Arbeitnehmer und bei Selbständigen von 2400€ auf 2800€ erhöht. Für Ehepaare gilt selbstverständlich der doppelte Betrag. Wer die Höchstsätze mit KV und Pflege noch nicht ausschöpft, kann weitere Vorsorgeaufwendungen wie bisher, aber eben bis zur neuen Obergrenze geltend machen.

"Basis-Krankenversicherung" heißt alles ohne komfortable Zusatzleistungen wie die wahlärztliche Behandlung, das 1- bzw. 2Bettzimmer oder ein Krankengeld. Die Privatversicherten werden stärker vom Gesetz profitieren, weil sie oft Kinder mitversichert haben und nunmehr auch diese Beiträge steuerlich voll geltend machen können. Die bisher favorisierte Beitragsrückerstattung senkt natürlich die Aufwendungssumme und man sollte die steuerliche Gesamtsituation betrachten bei der heißen Frage lohnt sich das Absetzen oder lieber ein günstiger Beitrag und eine eher hohe Aufwendung in die private Altersvorsorge.

Die bereits privat Versicherten erhalten in den nächsten Wochen von ihrer PKV ein detailliertes Schreiben, wo die ansetzbaren Aufwendungen ihres Vertrages schon berechnet sind. Fragen? ePost

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http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,627055,00.html
** http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html#6

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