Kann ich als Student über meinen Stiefvater versichert sein? (Sonstige Themen)

Charlotte @, Dienstag, 20.10.2009, 17:08 (vor 5330 Tagen)

Hallo,

Ich bin seit 2007 Studentin und war jahrelang in der Familienversicherung meines Stiefvaters. Letztes Jahr hat meine Familie die Versicherung gewechselt, und diese neue Versicherung wollte mich nicht aufnehmen, mit der Begründung ich hätte kein Recht auf diese Familienversicherung und ich sollte mich über meinen leiblichen Vater versichern lassen. Der ist aber über seine neue Frau versichert, d.h. in diese Versicherung werde ich wohl auch nicht kommen?!
Seitdem (ca. 18 Monate) bin ich als studentin versichert. ich bekomme Bafög (und nun auch etwas mehr, da ich ja "alleine" versichert bin), habe einen Mini-Job und bin nicht mehr im Haushalt meines Stiefvaters gemeldet.
Ich zahle momentan 780€ im Jahr um versichert zu sein und es regt micht total auf, dass ich nicht familienversichert bin, so wie Millionen andere Studenten. Die Frage ist: Habe ich ein Recht auf die Familienversicherung meines Stiefvaters? Meine Familie wäre auch bereit zu wechseln, um mich wieder aufzunehmen, aber das wäre ja sinnlos wenn jede Versicherung dieses Problem gleich handhaben würde.

Familienversicherung

Czauderna, Dienstag, 20.10.2009, 20:47 (vor 5330 Tagen) @ Charlotte

Hallo,
mal davon abgesehen das der Studentenbeitrag der niedrigste in der GKV üerhaupt ist, solange der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt leistet besteht auch Anspruch auf Familienversicherung.
Mein Rat- die Kasse auf diesen Tatbestand ansprechen.
Gruß
Czauderna

Re: Familienversicherung

Charlotte @, Mittwoch, 21.10.2009, 16:45 (vor 5329 Tagen) @ Czauderna

Das mit dem Unterhalt verstehe ich nicht so ganz. Mein Stiefvater muss mir doch keinen Unterhalt zahlen?

Re: Familienversicherung

GKVler, Mittwoch, 21.10.2009, 20:03 (vor 5329 Tagen) @ Charlotte

nein, natürlich muss dein Stiefvater dir keinen Unterhalt zahlen - und genau das ist hier das Problem: Voraussetzung für die Familienversicherung von Stiefkindern ist nämlich, dass dein Stiefvater für deinen "überwiegenden Unterhalt" aufkommt. Das bedeutet im Klartext, dass dein Stiefvater mehr als die Hälfte von dem Geld, das du für deinen Lebensuntehalt benötigst zahlt. Wenn er das nicht macht, ist keine Familienversicherung möglich.

Gruß GKVler

Re: Familienversicherung

Charlotte @, Donnerstag, 22.10.2009, 00:25 (vor 5329 Tagen) @ GKVler

ok, vielen dank für eure Hilfe.

Re: Familienversicherung

Mindflash @, Donnerstag, 22.10.2009, 14:13 (vor 5328 Tagen) @ Charlotte

Hallo,

grundsätzlich muss anfangs gefragt werden, ob alle im gleichen Haushalt leben. Wenn nicht, dann besteht nur die Hoffnung, wenn der Stiefvater Unterhalt gewährt. "Überwiegender Unterhalt" bedeutet aber nicht gleich Unterhaltszahlung. Wenn alle im gemeinsamen Haushalt leben, so ist das Gesamteinkommen (netto) zu errechnen und durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zu teilen. Der daraus errechnete Betrag stellt den Unterhaltsbedarf für jede Person dar. Die Hälfte des Bedarfs ist rein rechnerisch vom Stiefvater aufzubringen.

Beispiel:
Stiefvater: 2200,00 netto
Mutter: 0,00 netto
Stiefkind: 400,00 netto

Gesamt: 2600,00 geteilt durch 3= 866,67 (Unterhaltsbedarf)
halber Unterhaltsbedarf: 433,34

Danach besteht beim Stiefvater ein Überschuss (2200 - 866,67) von 1333,33. Damit würde er den überwiegenden Unterhalt leisten. Das Stiefkind hingegen schafft es nicht mit dem Einkommen mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufzubringen. Daher besteht FV-Anspruch!

Falls diese Rechnung nicht zum Erfolg führen sollte, so gibt es noch die Möglichkeit fiktive Beträge für die Haushaltsführung in die Rechnung einfließen zu lassen. Oftmals kommt man dadurch noch zum FV-Anspruch!

Wichtig ist hier, dass der Wohnsitz dann beim Stiefvater ist. Es besteht also Hoffnung, wenn die Adresse eventuell auf die Adresse des Stiefvaters bei der Krankenkasse korrigiert wird. ;)

Gruß Mindflash

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