Einkommensfrage / kein Einkommen (Sonstige Themen)

JKM @, Montag, 21.09.2009, 09:01 (vor 5353 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich, bzw meine Freundin hat ein Problem (denke ich).
Wir leben zusammen in einer Wohnung, Sie ist aufgrund einer Erkrankung (psychisch) sehr lange nicht arbeitsfähig gewesen und hat in der Zeit der Therapiemaßnahmen Krankengeld von der Krankenkasse (AOK) erhalten. Aufgrund Ihrer Erkrankung teilte das Arbeitsamt, bzw die sogenannte ARGE (Sozialhilfe) mit, das Sie nicht arbeitsfähig ist und somit sich nicht arbeitslos, sondern lediglich arbeitssuchend melden kann.
Da Sie von der KV Krankengeld erhalten hat, hat Sie bisher auch weder Arbeitslosengeld, noch Hartz IV erhalten.

Nun haben wir letzten Monat ein Schreiben der AOK erhalten, in dem es hieß, das das Krankengeld bis zum 03.08.2009 bezahlt wird, der Medizinische Dienst der KV allerdings festgelegt hat, dass Sie ab dann wieder arbeitsfähig ist (und das obwohl Sie vom Arzt bis zum 21.08.2009 krankgeschrieben war).
Dagegen wollte wir vorgehen und Widerspruch einlegen, der laut AOK vom behandelnden Arzt kommen muss. Der Arzt verweigerte aber den Widerspruch mit der Aussage "Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkasse dies meint, kann ich auch nichts machen!".
Naja, die Frist für den Widerspruch ist dann auch schon abgelaufen gewesen...

Nun hat meine Freundin von der AOK ein Formular namens "Einkommensanfrage" erhalten, welches Sie ausfüllen sollte, um weiter krankenversichert zu bleiben.
Auf diesem Formular soll ich nun bestätigen dass ich den monatlichen Beitrag für Sie zahle.
Der Abschnitt steht unter "Kein Einkommen", in dem es heißt:

"Keine eigenen Einnahmen
Mein Lebensunterhalt wird sichergestellt durch (zB Eltern, sonstige Personen)
Art und Höhe der Verpflegung und Unterkunft
[ ] nur freie Verpflegung und Unterkunft
[ ] _______ EUR montalich
Unterschrift der/des Unterstützenden"

Dort soll ich quasi unterschreiben.
Die Frage ist nun ob ich ankreuze "nur freie Verpflegung und Unterkunft".
Denn das ist eigentlich das was Sie von mir bekommt, denn:

Ich komme auf ein Netto von ca. 1400,-€ im Monat.
Netto vom Netto bleiben mir nach Abzug von Miete und Strom noch ca. 800,- €.
Wenn man diese Summe nun durch 2 teilt, so leben wir schon fast von Sozialhilfe ohne Einkünfte meiner Freundin.

Ich möchte natürlich das meine Freundin weiterhin versichert ist.
Wir haben dieses Schreiben letzte Woche von der AOK erhalten, meine Freundin sollte heute einen 400,- € Job anfangen, von daher haben wir das nicht ausgefüllt, da Sie ja dann mit Beginn des Jobs versichert wäre, nun ist aber sie aber gerade heute erkrankt und nicht in der Lage arbeiten zu gehen. Den Vertrag sollte Sie dann auch heute erhalten.
Nun möchte ich präventiv dafür sorgen, das Sie zumindest ohne schlechtes Gewissen in Zukunft zum Arzt gehen kann und dieses Formular ausfüllen.

Was beudeutet es wenn ich nun unterschreibe und das Kreuz bei "nur freie Verpflegung und Unterkunft" mache?
Was müssen wir hier beachten, müssen noch weitere Angaben gemacht werden?

Hoffe ich konnte halbwegs darlegen, worum es geht und bin für Eure Antworten dankbar!

Gruß,
JKM

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

Czauderna, Montag, 21.09.2009, 10:28 (vor 5353 Tagen) @ JKM

Hallo,
nun, so wie es abgefragt wird kann es unbedenklich unterschrieben werden - diese Unterschrift bestätigt die Einkommernsverhältnisse der Versicherten und sie wird deshalb in die niedrigste Beitragsklasse eingesstuft (ca. 136,00 € mtl.).
Erfolgt diese Bestätigung nicht kann die Kasse "fehlende Mitwirkungspflicht" unterstellen und die Einstuung in die niedrigste Klasse verweigern.
Keinesfalls empfehle ich eine Erklärung zu unterschreiben aus der hervorgeht dass sie auch die Krankenversicherungsbeiträge für ihre Lebensgefährtin übernehmen werden - das wäre eine Bürgschaft !!!
Gruß
Czauderna

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

JKM @, Montag, 28.09.2009, 08:29 (vor 5346 Tagen) @ Czauderna

Hallo und erst einmal danke für die schnelle Antwort.

Aber wie soll es den gehen, wenn ich nicht unterschreibe, das meine Freundin 136,- € zahlen muss? Sie kann ja schlecht schreiben, das Sie keine Einkünfte hat, und dann aber die 136,- € zahlen!

Die Art und Höhe der Unterstützungsleistung meinerseits bezieht sich im Endeffekt ja momentan auch nur auf "freie Verpflegung und Unterkunft". Somit sollte ich das ankreuzen, oder?

Ich finds schon nen Hammer, dass kein Sozialgeld fließt, nur weil ich 50,-€ zuviel verdiene. Im Endeffekt sind wir gerade beide sowas wie Hartz IV Empfänger, oder zumindest Arbeitslos. Glaub wir würden besser darstehen wenn ich nun auch Arbeitslos wäre, da würd Sie auf jeden Fall noch Hartz IV bekommen...

Ich hasse diesen Bürokraten Mist.

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

Czauderna, Montag, 28.09.2009, 10:43 (vor 5346 Tagen) @ JKM

Hallo,
Sie sollen ja nur bestätigen dass Ihre Freundin von Ihnern freie Unterkunft und Verpflegung unterhält - da gibt es passen €-Beträge dazu und die bilden dann die Grundlage für die Beitragseinstufung.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bfür freiwillig Versicherte beträgt z.Zt. ca. 860,00 €, d.h. danach muss jeder midnestzahlen, egal ob sein Einkommen 0,00 € beträgt oder eben 860,00 €.
Die Krankenkasse gibt sich eben mit Iher Unterschrift zufrieden und nimmt die Einstufung in die niedrigste Versicherungsklasse vor.
Beitragsschuldner bleibt aber trotzdem immer Ihre Freundin denn Sie haben nicht der Kassen gegenüber erklärt dass sie auch die Beiträge für Ihre Freundin zahlen.
würden Sie das tun und die Beiträge werden nicht gezahlt, könnte die Kasse bei Ihnen vollstrecken lassen ( und man hat ja schon davon gehört dass Beziehungen auch schon mal schief gehen können - das würde aber die Kasse dann nicht interessieren - ich denke Sie wissen was ich meine).
"Bürokraten-Mist" hin oder her - die Alternative wäre weiter Hartz IV oder arbeiten oder kostenlos (??) versichern.

Gruß

Czauderna

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

JKM @, Dienstag, 29.09.2009, 17:49 (vor 5345 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

noch einmal danke für die Antwort.
Es ist ja auch erst einmal für die Zeit gedacht in der meine Freundin keine Arbeit gefunden hat (auch keinen 400,- € Job).
Das Problem ist ja das Sie kein Hartz IV erhält, weil ich wie zuvor erwähnt ca. 50,- € im Monat zuviel verdiene, somit wäre das keine Alternative ;)

Gruß,
JKM

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

Czauderna, Dienstag, 29.09.2009, 21:08 (vor 5345 Tagen) @ JKM

H allo,
wenn es tatsächlich so ist wie geschrieben dann würde ich mit meinem Arbeitgeber reden ob nicht eine Gehaltsminderung von 50,00 € drinne wären - damit würden dann ggf. 136,00 € mtl. gespart - wäre doch ein Geschäft, oder ?
Ich weiss nicht wie Einmalzahlungen bewertet werden, aber die 50,00 € als Weihnachtsgeldzuschlag wäre doch vielleicht die Lösung ??
Oder evtl. Arbeitszeitverkürzung im Rahmen von 50,00 € mtl.
Bei 50,00 € muesste sich doch eine Lösung finden !!!
Gruß

Czauderna

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

JKM, Mittwoch, 30.09.2009, 10:37 (vor 5344 Tagen) @ Czauderna

Wenns so einfach wäre...
Wenn ich 50 oder 100,- € weniger verdienen würde, würde das Sozialamt entsprechend 50 oder 100,- zahlen, somit hat keiner was davon...
Ist leider so. Leute, die mit sowas nichts am Hut haben denken immer es wäre alles so einfach.
Das hab ich auch gedacht, bis es mal soweit war (bei meiner Freundin)
Den "Sozialstaat" gibts nicht mehr

Re: Einkommensfrage / kein Einkommen

Lord, Mittwoch, 30.09.2009, 13:37 (vor 5344 Tagen) @ JKM

@JKM
Das ist klar, dass Sozialamt nur 50 EUR zahlen wurde. Sozialamt würde aber auch Krankenkassenbeitrag übernehmen und Sie würden dann auch 130 EUR sparen.

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