rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Axel, Montag, 22.09.2008, 12:20 (vor 5700 Tagen)

Hallo,

ich suche zu folgender Problematik einen Rat bzw. brauchbare Links/Infos.

Vorgeschichte:
1. Ich bin zum 1.10.2008 in eine Private KV eingetreten, mit dem Hintergrund das eh jeder Verpflichtet ist ab dem 1.1.2009 eine KV zu haben.
2. Bin selbständig.
3. Ich war vorher bis zum 31.12.2004 in der Gesetzlichen versichert und dann nicht mehr. Nicht weil ich die Beiträge sparen wollte, sondern ich der Meinung bin nicht in ein krankes System einzuzahlen und alle Versicherungen nicht meinen Bedürfnissen entsprechen O.k. Schwamm drüber, darum geht es hier jetzt nicht.
4. Nun ist es aber so, dass ich mich leider bei meiner letzten KV melden musste. Diese möchte laut Gesetz nun, dass ich rückwirkend vom 1.4.2007 eintrete. Welch eine Frechheit vom Gesetzgeber! Das ist quasi eine Kriegserklärung und treibt brave Leute gedanklich zum ......

Sie möchten, dass ich auch einen Antrag auf Mitgliedsschaft ausfülle, wo im ersten Satz drin steht das ich "Ich möchte gerne Mitglied werden....". Natürlich möchte ich nicht nachträglich Mitglied werden.
Nach ein paar Recherchen wurde mir schnell klar, das ich erstmal keine Möglichkeit sehe mich dagegen zu wehren.

5. In einem formlosen Antrag von mir zur freiwilligen Mitgliedschaft, habe ich gleich zu Ende September gekündigt. Nun erfahre ich, dass natürlich andere Kündigungsfristen bestehen.

Meine Fragen:
1. Ist eine doppelte Mitgliedschaft rechtens, wenn die gesetzliche auf eine Kündigungsfrist besteht oder muss dann die von mir abgeschlossenen private KV eben wieder gekündigt werden.

2. Gibt es irgendwo Klagen gegen diese staatlich verordnete Abzocke,Raub und Schweinerei wo man sich einbringen kann. Ich kann doch nicht der einzige sein, dem es so geht.

3. Wenn 2 nicht zutrifft, aber jemanden kennt die Klagen vorhaben, dann würde ich mich auch über solche Informationen freuen.

Ich danke im Voraus für jede noch so kleine Info.

Gruß Axel

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Bodi, Montag, 22.09.2008, 20:22 (vor 5699 Tagen) @ Axel

1. Eine doppelte Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Kündigungsfrist für freiwillige Mitglieder beträgt zwei Monate. Allerdings liegt bei Ihnen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 vor. Die Beiträge werden zwar wie bei freiwilligen Mitgliedern bemessen, aber es gibt keine Kündigungsfrist. In dem Moment, wo sie eine private Absicherung haben (also hier ab dem 01.10.) erlischt die GKV-Mitgliedschaft.

Siehe §190 (13) SGB 5:
1Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1.
ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2.
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Also wenn sie sich keine freiwillige Versicherung haben aufschwatzen lassen und nichts derartiges unterschrieben haben kommen Sie ohne Kündigungsfrist zum 01.10. raus.
Das Problem einer deftigen Nachzahlung ab 01.04.2007 bleibt aber bestehen.

Zu 2: Es gibt Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, aber da geht es in erster Linie um andere Punkte der Gesundheitsreform. Also von der Seite wenig Hoffnung.

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Axel, Dienstag, 23.09.2008, 14:09 (vor 5699 Tagen) @ Bodi

Hallo,

danke für die rasche Antwort.

Eines ist mir nicht ganz klar:

Also wenn sie sich keine freiwillige Versicherung haben aufschwatzen lassen und nichts derartiges unterschrieben haben kommen Sie ohne Kündigungsfrist zum 01.10. raus.


Also, ich habe noch keinen offiziellen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der TKK abgeschickt.
Allerdings einen selbstverfasstes Schreiben("deartiges"), wo ich meiner Mitwrikungspflicht nachkommen wollte. Dachte ich.
Grob:
1. Antrag auf Mitgliedschaft
2. Antrag auf Befreiung von Beitragssätzen
3. Kündigung der Mitgliedschaft.

Ist jetzt erst alles passiert.

Frage: Solange wie ich nicht den offiziellen Antrag unterschreibe und abschicke, sollte dann doch alles o.k. sein.
Zur Not trete ich halt vom selbst geschriebenen Antrag zurück. Ist ja nur ein Antrag/Wunsch auf Mitgliedschaft und kein Vertrag.

Danke und Gruß Axel


Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Donnerstag, 02.10.2008, 22:06 (vor 5689 Tagen) @ Bodi

Sorry, aber schriflicher Antrag ist Antrag...
egal ob formlos oder nicht...

Ich würde einfach mal anrufen, und auf wirklich nette Art und Weise das Gespräch suchen...

Wenn eine "freiwillige" Mitgliedschaft aufgrund des Antrages eingerichtet wurde, so kann man daraus auch nachträglich noch eine "Pflichtversicherung" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V machen!!

Dann könntest du mit Beginn PKV wieder raus!!

Wirklich, ist mein Ernst, rede mit denen!
Als Sachbearbeiter kann man viel machen, wenn die Mitglieder nett fragen!!!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Donnerstag, 02.10.2008, 22:12 (vor 5689 Tagen) @ Axel

Und noch mal was:

Aufgrund eines netten Gepräches kann eie Kündigung eines Mitgliedes auch rück-datiert werden... Inoffiziell natürlich, aber es geht!

Denn wir wissen schließlich alle, wie bescheuert diese Gesetzesauflagen sind!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Donnerstag, 02.10.2008, 22:18 (vor 5689 Tagen) @ Axel

Sorry, nochmal was:

Die TK will Sie ab 01.04.07 rückwirkend versichern?!???
In diesem Fall kann sie gar keine "freiwillige Versicherung" einrichten!! Denn die freiwillige Versicherung hat Antragsfristen von 3 Monaten!!! Diese sind mittlerweile also ewig überschritten!! Freiwillige Versicherung kann also garnicht greifen, auch wenn sie 100 Anträge gestellt haben!!!

Folglich, wenn Versicherung ab 01.04.07, dann sowieso "nur" Pflichtversicherung!! Und diese endet mit Beginn PKV!!!!!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

axel, Donnerstag, 02.10.2008, 23:26 (vor 5689 Tagen) @ Angela

Hallo Angela,
danke für Deine Antwort.
Verwirrt mich zwar als Laie alles etwas. Ist aber interessant zu wissen.
Nun bin ich seit dem 1.10.2008 privat versichert und zahle brav meinen Beitrag.

Was nun die TKK macht ist mir erstmal egal. Ich werde nicht auf Anträge/Post seitens der TKK reagieren, da ich ja nicht "möchte". :-)
Bin mal gespannt, ob und wie man mich zwingen kann einen Antrag(Aufnahmeformular) der TKK auszufüllen. Da müssen sie mir ja meine Hand abhacken für die Unterschrift.

Ich habe da auch schon nette Pläne, die ich jetzt noch nicht öffentlich machen möchte, wenn es dann um die Zwangsbeiträge geht, die auf mich zukommen könnten.
Werde ich dann zum gegebenen Anlass hier Posten.


Ein schönes Wochenende wünscht Euch
Axel


Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:24 (vor 5689 Tagen) @ axel

Da wäre ich dann aber lieber mal vorsichtig,mit dem "nicht reagieren"

Du hast eine Mitwirkungspflicht, der du nachkommen musst...

Und rechtlich gesehen ist es so, dass man dich ab 01.04.07 Pflichtversichern müsste. Monaticher Beitrag zwischen ca 130 und 600 Euro!!!

Wenn man sich als Mitglied stur stellt, und den Antrag nicht schickt, ergibt sich der Beitrag von 600 Euro. (rechtlich absolut haltbar!)

Also, der jeweilige Beitag (130-600€) ist dann rechtlich gesehen also ab 01.04.07 zu zahlen.

Wenn keine Zahlung kommt, dann gibts ne Mahnung.... Gleichzeitig Säumniszuschläge und Mahngebühren von 5 % (pro fehlendem Betragsmonat und pro Monat!!! Also für 171 Monate.....!!!!!)
=> Folglich ruinieren einen dann allein die Säumniszuschläge!! (rechtlich allerdings haltbar, wenn man die Krankenkasse ärgert...)

Und wenn man auf die Mahung hin nicht zahlt, dann geht der ganze Fall zur Vollstreckung...!


Ehrlich: Verärgere deine Krankenkasse nicht! Sie sitzt hier leider am längeren Hebel!

Ich bin selbst in genau dieser Abteilung beschäftigt!
Wenn mich meine Mitglieder anrufen, und "respektvoll" mit mir sprechen, dann kann man schon einiges rausholen....

Nur wirklich nicht irgendwie besserwisserisch und von oben herab .... das geht garantiert nach hinten los...

Und so leid mir das tut, aber für einen Angestellten einer großen Krankenkasse ist das einfach nur absolut normales Tagesgeschäft! Und da ist es schön, wenn ein Mitglied mal nett, ehrlich und dankbar ist...

Und wie gesagt: wenn sie keine Auskünft von Ihnen über Ihr Einkommen erhalten (den Antrag), dann gibts eine Einstufung mit monatlich ca 600 €, wenn es dumm läuft...

Lieber nett sein und mit denen reden


Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

axel, Freitag, 03.10.2008, 21:51 (vor 5688 Tagen) @ Angela

Hallo Angela,

das ist auch so eine Frage, was ist Mitwirkungspflicht.
Unabhängig zu was man(n) alles so verpflichtet werden kann, bin ich auf dem Standpunkt, das ich dieser Nachgekommen bin. Ich habe mich ja gemeldet etc.. Kann ich ja nachweisen.
Ich bin aber auch der Meinung, das ich nicht einen Antrag unterschreiben MUSS und werde, wo wörtlich steht "ich möchte ... " etc.
Dann müssen die eben diesen ändern.
Es wird ja verlangt(Mitwirkungspflicht), dass der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Richtig? Und das entspricht eben nicht der Wahrheit. Da mache ich mich ja strafbar. Alles klar.

Mit "nicht reagieren" meinte ich natürlich nicht, das ich dann irgend welche Rechnung bzw. Forderungen ignorieren werde. Das bestimmt nicht.
Das bezieht sich nur auf den Antrag.

Zum lieb und nett sein:
Ich habe lieb und nett angerufen und mich erkundigt und die freundliche Dame hat mir gleich eröffnet das ich zahlen muss und es nur Härtefälle wie z.B.: Obdachlose etc. gibt, die dann nicht Zahlen müssten. Warum?
Ich werde nur einen Antrag ausfüllen, wo steht, das ich MUSS und nur unter ZWANG. Beiträge werden nur unter Vorbehalt bezahlt, wenn ich sie überhaupt bezahlen kann.
So, dass zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht ja die Zwangsbeiträge zurück verlangt werden können. Jede Diktatur fällt mal, auch diese.
Und warum bin ich ungleicher(Grundgesetz) als andere? Ich fühle mich auch ein bisschen diskriminiert.

Mal so am Rande was hier abgeht:
Würdet Ihr "freiwillig" eine Versicherung abschließen, die Ihr definitiv "nicht wollt" und dann sollen noch nachträglich für die letzten 18 Monate Beiträge nach gezahlt werden???


Danke und ein schönes Wochenende wünscht Dir Axel


Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Freitag, 03.10.2008, 23:22 (vor 5688 Tagen) @ axel

Also, mal zu der Mitwirkungspflicht:

Laut Gesetz musst du ab 01.04.07 rückwirkend versichert werden.
Mehrere Möglichkeiten:
- Entweder mit ner Beschäftigung über 400 €, dann zahlt der Arbeitgeber,
- aufgrund einer kostenfreien Familienversicherung bei den Eltern (wenn du unter 23 bist, oder bei Schule/Studium unter 25)
-aufgrund einer kostenfreien Familienvericherung bei dem Ehepartner
-aufgrund des Bezuges einer Rente, dann zahlt die Rentenversicherung grundsätzlich
-aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Hartz 4, Sozialhilfe, dann zahlt der jeweilige Träger
-oder eben rückwirkend bei der PKV

Wenn diese Voraussetzungen alle nicht erfüllt sind, dann musst du dich eben (laut Gesetz) selbst bei der TK versichern, und die Beträge selbst zahlen!!

Dieser Fall scheint bei dir vor zu liegen??

Dann ist der Fall mehr oder weniger geklärt, es ist wie es ist.

Also, dann nochmals mit der TK reden wegen dem Beginndatum! Am besten nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen, der das letztendlich entscheidet!!
Der zuständige Sachbearbeiter kann da schon was machen mit dem Beginndatum, wenn er will.


(b)Letztendlich dreht es sich bei der Mitwirkungspflicht bei dir aber eigentlich nur um die Beitragshöhe, die du in diesen Monaten dann zahle musst.(/b)

Der Beitrag beträgt bei Nicht-selbstständigen monatlich ca. zwischen 130 € und 580 €!!

Abhängig ist das von deinem Einkommen in der Zeit. Bei einem Einkommen bis mon. 828,33 € beträgt der Beitrag 130 €, und steigt dann je nach Einkommen an.

Wenn die TK allerdings weiss, dass du selbstständig warst in dieser Zeit, dann beträgt der Mindestbeitrag 300 € bei einem Einkommen bis mon. 1863,75 €!


Das Problem hierbei an dieser Sache ist:
Wenn du diesen Antrag nicht schickst, dann muss die Krankenkasse davon ausgehen, dass du ne Million im Monat verdienst! Folglich wird sie dich zu dem Höchstbeitrag versichern mit 580 € monatlich! (gesetzlich völlig legtim, den die Krankenkasse hatte ja von dir keine Info zu deiner Einkommenshöhe!!

Wenn die TK das mit der selbstständigkeit weiss, dann will sie deine Einkommenssteuerbescheide aus dieser Zeit. Und dein Einkommen wird dann nach deinen Einkünften im Steuerbescheid berechet. Beiträge sind hierbei dann aus deinen Gesateinkünften zu zahlen.
Folglich also aus den Kapitalerträgen, Vermietungseinnahmen, Einnahmen aus Selbstständigkeit etc.! Aus allem

Wenn du nicht zahlst gibst eben die Mahnungen. Mit Säumniszuchlägen von 5 % pro Monat.

Nur mal so zur Info:
Angenommen 580 € Beitrag ab April 2007:
Dann ergeben sich allein bis heute Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 815,83 € !!!!!

Also, vorallem lieber mal das Einkommen mitteilen!!!


Aber wie um Himmels Willen kam die TK nun eigentlich zu dir?? Hast du dich dort gemeldet?!? weshalb??

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Freitag, 03.10.2008, 23:30 (vor 5688 Tagen) @ Angela

Und diese 815,83 € Säumniszuschläge beziehen sich lediglich auf diesen einen Monat April 2007!!!

Dazu kommen dann die ganzen Beiträge von 580 Euro -plus die jeweiligen Säumniszuschläge für all die Monate Mai 07, Juni 07, Juli 07 etc.....

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Unterwegs, Samstag, 04.10.2008, 09:55 (vor 5688 Tagen) @ Angela

Wer den Ablauf der Postings verfolgt,bemerkt,welche Blüten eine nicht-Kundenorientierte Zwangsversicherung treibt. Der kleine Sachbearbeiter mutiert zum Potentaten , der vom Untertan "Respekt" einfordert. Ist der Knecht unterwürfig genug, wird ihm huldvoll Gehör geschenkt. Anderfalls kann unser kleiner Sachbearbeiterkönig aber auch in Rage geraten. Dann setzt es Geldstrafen mit doppeltem Ausrufezeichen. Die Postings von Angela erlauben einen tiefen Blick in die Mottenkiste eines kafkaesken Untertanenstaates.

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Samstag, 04.10.2008, 21:05 (vor 5687 Tagen) @ Unterwegs

Ich versuch nur zu helfen, weil ich weiss, wie es abläuft!!!

Ich kann auch meinen Mund halten, dann rennt Axel aber garantiert ins Verderben!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Angela, Samstag, 04.10.2008, 21:19 (vor 5687 Tagen) @ Unterwegs

@ unterwegs:

"kundenorientiert" bedeutet Axel zu sagen, dass er den Antrag schicken soll. Vielleich auch 2 oder 3 mal zu sagen, dass er das machen soll!

"nach meinen Gesetzen handeln" heisst dann aber 580 € Beitrag, wenn er sich nicht meldet!!

Das ist völlig legitim!


UND MAL FÜR DIE; DIE HIER REDEN; OBWOHL SIE KEINE ANHUNG HABEN:

Ich arbeite täglich in genau diesem Fachgebiet!
Ich mache hier verdammt viele Ausnahmeentscheidungen!! Dies ist aber gegen meinen Arbeitsvertrag, und gegen das Gesetz!!

Wir als Krankenkasse bekommen jährlich Prüfungen ins Haus...
die ziehe mir dann alle Akten aus dem Schrank, und prüfen alles, alles, allles von vorne bis hinten durch!

Bei einem Fehler gibts nen Arschtritt, nen Eintrag in die Prsonalakte, ggf.Abmahnung, wenn es öfters vorkommt!!!!
Und bei finanziellem Schaden an der Kasse muss ich das blechen!!! (bzw.meine Zusatzversicherun)

ALSO; wenn ich meinen Arsch schon für ein mitglied riskiere, dann garantiert nicht, wenn er mir dumm kommt!!!!
Ganz einfach!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

axel, Montag, 06.10.2008, 08:23 (vor 5686 Tagen) @ Angela

Hallo Angela,

danke für Deine Antwort.

@Unterwegs hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich bin KEIN BITTSTELLER und schon gar nicht, wenn es um mein Geld geht und das auch noch unter Zwang.
Hat der Gesetzgeber für so viel "Sch*" erwartet, dass jetzt alle Hurra schreien und schön mitziehen.

Und wenn die Zwangsbeiträge dann so hoch ausfallen werden. Bitte schön, dann eben Harz 4 und kann mal schon jemand bei Herrn Wegert anrufen.
So, wem ist nun "GEHOLFEN"?
Ein zahlender schuldenfreier Steuerzahler weniger der dann automatisch in eine Kasse kommt. Meinen bescheidenen Unterhalt wird in der Zukunft dann durch den Steuerzahler finanziert und ich werde eben auf diesen Weg ein bisschen zum Fall dieser Gesellschaftsform beitragen.

Ein schönes Beispiel ihrer Murckspolitik, werden ja jetzt alle Pflichtversicherten spüren. Vom Einheitsbeitrag mal abgesehen, dürfen die Kassen dann 1% vom Brutto verlangen, wenn es nicht so gut läuft. Das ist staatlich sanktionierter Raub. Das ist staatlich abgesegnete Konkursverschleppung.

Gruß Axel

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Michel @, Donnerstag, 27.11.2008, 20:51 (vor 5633 Tagen) @ Angela

In Deinem Schreiben erwähntest Du, daß es Krankenkassenbeiträge in Höhe von EUR 130,00 monatlich gibt.

Ich habe das Problem, daß ich deshalb nie selbständig tätig wurde, weil die Krankenkasse einen Grundbeitrag von sage und schreibe von ca. EUR 300,00 monatlich fordert.

Sie behauptet einfach ein monatliches Einkommen für selbständige in Höhe von EUR 1.837,00 monatlich, woraus sich dann der Beitrag in Höhe von EUR 300,00 errechnet. Das tatsächliche Einkommen als Selbständiger interessiert die Krankenkasse nicht. Sie sieht sich dabei auf der sicheren Seite, da das Bundesverfassungsgericht für Selbständige die Annahme eines Einkommens in "vergleichbarer Position" bestätigt hat. Absurder geht es nicht mehr. Es gibt Tausende und Abertausende von Selbständigen, die gern ein solches Einkommen hätten, aber nicht haben. Aber das Lamentieren nützt nichts. Der Staat schafft sich seine Probleme selbst. Also bevor man das Einkommen hat, geht man in die Insolvenz, bei der man dann versichert, daß man ja gar nicht dieses Einkommen hat.

Deshalb interessiert mich der Monatsbeitrag von EUR 130,00, den Du erwähntest.

Ich würde mich freuen, wenn Du Dich melden und mir die entsprechende Krankenkasse nennen würdest und die Voraussetzungen für den angebotenen Tarif.

Ansonsten hilft nur Klage gegen die neuen Rechtsvorschriften.

Michel

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 27.11.2008, 23:32 (vor 5633 Tagen) @ Michel

1. Wer sich nicht informiert über die aktuelle Gesetzeslage ist leider naiv. Ohne Internet, guten Rechtsanwalt, Arzt, Kfz-Klempner und auch einen gut gepflegten Kontakt zur Krankenkasse (GKV oder PKV) geht im Leben fast nix oder sehr viel in die Hose.
2. Deshalb ein großes Dankeschön an dieser Stelle mal an Angela. Das Mädel gibt hier brühwarm aus GKV-Sicht Infos rüber, die richtig Geld wert sind. Denn nach der Hausfinanzierung bzw. den Mietkosten ist der Posten Krankenversicherung der zweitgrößte Batzen an Geldausgaben bei 80% der Bundesbürger.
3. bis zum Beginn der PKV muss die GKV lt. aktuellen Gesetzlichkeiten nachgezahlt werden und für die ehemals Privatversicherten kommts ab Januar aber auch noch dick: http://www.gesundheitsstrukturreform.de/services/faq.pl?val=1227824772&job=uni&faq=16214870 und http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/
4. wer Ventillösungen oder Auswege sucht, findet sie versteckt auch in diesem Forum.
Fragen? e-mail

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Sora, Freitag, 28.11.2008, 08:59 (vor 5633 Tagen) @ Michel

Hallo Michel,
hierbei handelt es sich um den sogenannten "Hausfrauentarif" - der gilt NICHT für Selbstständige!

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

name, Montag, 01.12.2008, 16:28 (vor 5630 Tagen) @ Sora

Hallo Michel

Du zahlst einen Beitrag auf Grundlage der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständig Tätige. Gesetzlich ist halt geregelt, das dieser Personenkreis Beiträge nach mindestens dieser Bemessungsgrundlage zahlen.

Du könntest einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt die MIndestbemessungsgrundlage nur noch 1242,50 EUR...

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.12.2008, 18:30 (vor 5629 Tagen) @ name

Michael hat uns leider nicht mitgeteilt, ob er verheiratet ist? Da er angibt doch recht geringe Einnahmen zu haben, könnte er bei Einnahmen aus seiner Selbstständigkeit von bis zu 355€ mtl. und erklärter nebenberuflicher Selbstständigkeit sogar in den Genuss der kostenlosen Familienversicherung bei seiner Holden gelangen. Mir ist u.a. ein Fall bekannt, wo dies sogar über einen beim Jobcenter versicherten Ehepartner problemlos ging. Sicher die Kasse prüft jedes Jahr Steuerbescheid bzw. Vorabdarstellung des Steuereberaters, aber es geht.
Für die Schotten: weniger als 0,00 geht nun aber wirklich nicht!
Fragen? e-mail

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Toni @, Sonntag, 07.12.2008, 00:29 (vor 5624 Tagen) @ Axel

hi,

da ich in ähnlicher Lage bin, habe ich mich informiert. Nach meinem Verständnis betrifft die rückwirkende Pflicht zum 1.4.2007 nur Personen, die gesetzlich pflichtversichert sind/waren. Für privat Versicherte bzw. nicht der GKV unterliegende Personen beginnt die (Zahlungs-)Pflicht mit dem 1.1.2009, sie konnten aber ab 1.7.2007 wieder eine PKV abschließen, bzw. hatten ab diesem Termin einen Anspruch auf den Standardtarif.
Hier ein informativer Link: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/gesundheitsreform.htm

Also: Adrenalin abbauen;-)

Gruß
Toni

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

name, Dienstag, 09.12.2008, 07:12 (vor 5622 Tagen) @ Toni

Hallo Toni,

Axel war bis 31.12.04 gesetzlich krankenversichert.
Zum 1.4.07 war er also zuletzt gesetzlich krankenversichert. Ergo VP nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 ab 1.4.07 bis 30.9.08.

Da ist nichts dran zu rütteln.

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Axel, Dienstag, 09.12.2008, 22:30 (vor 5621 Tagen) @ name

So ist es :-) leider :-(((((

Schöne Weinachten vorab wünscht Euch Axel

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Uwe M. @, Montag, 19.01.2009, 20:35 (vor 5580 Tagen) @ Axel

Welch ein Kokolores!

Zitat: "Nun ist es aber so, dass ich mich leider bei meiner letzten KV melden musste."

Wieso dieses?

"Diese möchte laut Gesetz nun, dass ich rückwirkend vom 1.4.2007 eintrete".

Und wenn nicht?

Im WSG ist festgelegt, dass jemand, der vorher bei der GKV versichert war, dorthin zurück kann. Dies war vorher nicht möglich, wenn man wegen Nichtzahlung der Beiträge dort "herausgeflogen" ist.

D.h. wenn Du Dich für eine freiwillige Mitgleidschaft in Deiner letzten Kasse entscheidest, musst Du tatsächlich die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Aber nur dann!

Entscheidest Du Dich für eine Mitgliedschaft in der PKV, kommst Du zwar um eine ärztliche Untersuchung nicht herum - denn anders als in der Kasse herrscht hier KEIN Kontrahierungszwang - aber Du brauchst nichts nachzahlen.

Anders ist es, wenn Dich in eine PKV aus gesundheitlichen Gründen oder wegen schlechter Bonität(harte Merkmale bei InfoScore) ablehnt.

Hier kannst Du nämlich nicht in den Basistarif(kein Annahmezwang) aufgenommen werden, weil Du als zuletzt Kassen-Versicherter der GKV zuzuordnen bist.

Niemand kann Dich zwingen, nachträglich Beiträge zu entrichten, wenn Du da nicht rein willst.

Peng, aus, Ende.

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.01.2009, 07:49 (vor 5580 Tagen) @ Uwe M.

Bitte erst gründlich einlesen und dann schreiben! http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/krankenkasse/AG-nichtversicherte-2007.pdf Fragen? e-mail

Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche

Heike @, Freitag, 27.03.2015, 20:43 (vor 3322 Tagen) @ Axel

Hallo Axel,

ich habe einen ähnlichen Fall und wäre sehr dankbar, wenn Du schreiben würdest, wie das alles weiterging.

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