Krankengeld (Sonstige Themen)

Johanna, Freitag, 16.05.2003, 19:49 (vor 7673 Tagen)

Meine Mutter ist 45 Jahre alt und seit 2 Jahren selbständig. Sie ist freiwillig krankenversichert bei der AOK. Leider hatte Sie vergangenes Jahr einen Gehinschlag und ist seitdem nicht mehr arbeitsfähig. Dies wird sich auch sicherlich in den nächsten 1-2 Jahren nicht ändern. Jetzt war sie vor kurzem zur Untersuchung beim med. Dienst bestellt und es wurde ihr mitgeteilt sie hätte einen Vertrag unterschrieben in dem sie auf eine Zahlung von Krankengeld verzichtet wenn Sie nicht mehr berufsfähig würde. Das wirft Sie natürlich momentan in ein finanzielles Loch !!!! von der psychsichen Belastung und Desmotivierung mal abgesehen. Seitdem hat sich ihr Zustand erheblich verschlechtert. . Kann man gegen einen solchen Vertrag erfolfgreich angehen? bzw. lohnt ein Einspruch?
Sie wurde bei Vertragsbschluss auf diese "kleingeschriebene" Klausel nicht hingewiesen!
Ich bin für jede Zuschrift dankbar.
M.f.G.
Johanna

Re: Krankengeld

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 09:18 (vor 7670 Tagen) @ Johanna

Hallo Johanna!

Tut mir leid wegen dem Ärger, den ihr jetzt habt, normalerweise dürfte so etwas nicht passieren:
Selbständige haben die Wahl, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern möchten. Deswegen muß auch bei jedem Mitgliedschaftsantrag diese Wahl geprüft werden! Sollte ein Selbständiger sich dazu nicht äußern (antwortet nicht auf Briefe, ist telefonisch nicht erreichbar), wird er - zumindest bei uns - mit Krankengeldanspruch versichert. Dies wird ihm auch in dem Beitragsbescheid mitgeteilt, ebenso wie die 14tägige Widerspruchsfrist gegen diese Einstufung.
Selbständige können auch während ihrer Mitgliedschaft den Krankengeldanspruch mit einer zwei-Monats-Frist ändern - allerdings bekommen sie dadurch keinen Anspruch auf Krankengeld für schon bestehende Krankheiten.

Ich würde vorschlage, dass ihr den Mitgliedschaftsantrag bzw. die Akte bei der AOK einseht. Hier muss etwas über das Krankengeld vermerkt sein (z.B. ein Feld auf dem Antrag zum ankreuzen). Sollten keine Vermerke oder Aktennotizen (z.B. "telefonisch Krankengeldanspruch abgeklärt - möchte sich ohne versichern"), könnt ihr natürlich dagegen klagen bzw. erst mal bei der AOK auf den Tisch klopfen! Wird eurem Einspruch stattgegeben muß natürlich die Beitragsdifferenz nachgezahlt werden.

Eines wundert mich aber:
Wenn der Hirnschlag und die Arbeitsunfähigkeit schon letztes Jahr war, wie hat die AOK dann bis jetzt reagiert?

Re: Krankengeld

Johanna, Montag, 19.05.2003, 13:11 (vor 7670 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Bisher hat die Krankenkasse ohne Anstand bezahlt. Jetzt heißt es das im Höchstfalle nur noch 10 Wochen weiter gezahlt wird, da meine Mutter angeblich nicht mehr arbeitsfähig wird. Die gehen da irgendwie von einer mind. 2 Jahresarbeitsuntauglichkeit.
Dies hat ein Arzt des med. Dienstes so festgelegt. Ich bin aber beruhigt das wir eine Grundlage haben auf den Tisch zu klopfen. Ich bin Ihnen überaus dankbar.
So richtig verstehe ich den Vorgang auch nicht, ich denke ich werde einfach mal bei den eigetnlich sehr netten Angestellten der AOK anrufen und mir die Sachlage von denen dort erklären lassen. Vielleicht versteht meine Mutter daran etwas falsch.

Viele Gruesse
Johanna

Re: Krankengeld

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 16:41 (vor 7670 Tagen) @ Johanna

Ja, das würde ich auch vorschlagen, laßt euch mal beraten.
So wie es aussieht, besteht die Versicherung auch mit Krankengeldanspruch - also ist alles gar nicht "so" schlimm. Das Krankengeld wird allerdings "nur" für 78 Wochen gezahlt, vielleicht meinen die Ärzte auch das Ende dieser Frist! Normalerweise müßte die Kasse schon lang überlegt haben, wie es bis dahin weitergeht - z.B. durch Stellung eines Rentenantrags.
Mein Tipp: Schnell anrufen und beraten lassen!

Re: Krankengeld

Johanna, Dienstag, 20.05.2003, 13:08 (vor 7669 Tagen) @ Tobi

Ich habe jetzt nochmal genau bei meiner Mutter nachgehagt und Sie meinte die KK wollte deshalb nicht weiter zahlen, da Sie laut Ansicht des med. Dienstes nie wieder arbeitsfähig wird und das dann angeblich die sogenannte Berufsunfähigkeitesrente greift. Problem ist nur das meine Mutter keine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen hat und außerdem nicht mal überhaupt auf Rente Anspruch hat!
Sie solle sich schonmal ans Sozialamt wenden, aber man könnte ohne definitiven Bescheid noch keine weitere Auskunft geben. Fakt ist aber das meine Mutter Inhaberin einer kleinen Putzfirma mit zwei Angestellten (Aushilfen) betreibt und gar nicht "persönlich" arbeiten muss, sondern zur Zeit alles sozusagen "beaufsichtigt". Bzw. mein Stiefvater. Die Firma ist bescheiden klein, selbstständig gemacht damit man nicht ausbegeutet wird, da meine Mutter leider keine abgeschlossene Berufsausbildung hat:-(.Aber ich möchte jetzt schon hundertrpo behaupten, dass die Firma für Sozialhilfe dann wieder zu viel abwirft aber zum Leben zu wenig.
Alles sch.... Trotzdem vielen lieben Dank. Die Zukunft wird es zeigen.
Liebe Gruesse
Johanna

Re: Krankengeld

stingray @, Montag, 19.05.2003, 18:09 (vor 7670 Tagen) @ Johanna

Hi!

Hoffe sie wird wieder Gesund!!!!!!

Ich gebe Dir den Tipp dich nicht nur bei dieser Kasse schlau zu machen. Evtl. kennst Du ja jemanden von ner anderen Gesellschaft oder frag mal deinen eigenen Sachbearbeiter wie das geregelt ist. Ein anderer Versuch wäre ein termin bei einem Anwalt oder evtl. Verbraucherzentralen, soweit diese Ahnung haben.
Auch wenn Du den Termin beim Anwalt evtl. selbst bezahlen mußt kann es nicht schaden.
Ich würde mich auf eine einzige Aussage nie verlassen! Erst recht nicht wenn Du es nicht schriftlich bekommst!!!! Vielleicht weiß es diese Person auch nicht richtig. Sind ja alle nur Menschen und keine Maschinen!

Also nachfragen ja (mind. an 2 versch. Stellen) und ggf. schriftlich geben lassen. Leider hat man sonst doch überhaupt keine Chance...

LG

Stingray

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