Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz (Sonstige Themen)

Conny Fromm @, Sonntag, 09.02.2003, 09:15 (vor 7758 Tagen)

Neulich suchte ich mir Angebote zu Preiswerten KK gegenüber meiner alten.Ich landete bei der BKK Taunus, meine Frage lautet nun wie hat man als Interessent das zu verstehen wenn die BKK allgemeiner Beitragssatz mit 11,9%, ermäßigter Beitragssatz mit 11,3% und dann den erhöten Beitragssatz von 13,8% anpreist.Super da stand ich wieder am Anfang meines Problems.Kann mir jemand weiterhelfen bezüglich der Zahlen die angeführt werden.Mein Dank gilt Euch im vorraus.

Re: Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz

lina, Sonntag, 09.02.2003, 18:40 (vor 7758 Tagen) @ Conny Fromm

Hallo,

also in meiner BKK Broschüre steht, dass 11,9% für Mitglieder gilt, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen haben, 13,8 % für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen sofortigen Anspruch auf Krankengeld haben u. der ermässigte Beitragssatz steht für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

VG
lina

Re: Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz

Tobi @, Sonntag, 09.02.2003, 22:09 (vor 7757 Tagen) @ Conny Fromm

Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Beschäftigten, die mind. 6 Wochen Anpsruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Den ermäßtigten Beitragssatz können nur Selbständige wählen, die sich ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchten.

Den erhöhten Beitragssatz, mit Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag kommt nur noch sehr selten vor, da kein Anspruch auf Entgeltforzahlung vorliegen darf (z.B. bei Heimarbietern). Manche Kassen bieten ihn auch bei Selbständigen an.

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