beiträge nachzahlen (Sonstige Themen)

julia @, elmshorn, Sonntag, 27.02.2011, 20:26 (vor 4799 Tagen)

hi und zwar bin ich sein august 2010 nicht versichert nun war ich bei der aok und die meinten das wenn ich mich freiwillig versichere ich die beiträge nachzahlen muss aber wenn ich jetzt einen job finde oder ich heirate dann wäre ich wieder flichtversichert und müsste das nicht nachzahlen stimmt das so?

Nichtversicherung - Beiträge nachzahlen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.02.2011, 03:54 (vor 4799 Tagen) @ julia

Die gesetzlichen Kassen fordern für Versicherungslücken die Beiträge mit Zinsforderungen gemäß SGB IV §24 nach, die privaten Versicherungen erheben den vollen Beitrag nur für die ersten fünf unversicherten Monate. Zwei private Gesellschaften bieten einen möglichen Sonderweg, der bereits hier ausführlich besprochen wurde.

Fragen? joachimroehl@web.de

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