Debeka BE/S2 (Private Krankenversicherungen)

Markus, Donnerstag, 21.04.2011, 23:46 (vor 4756 Tagen)

Folgende Situation:

Bundesbeamter - 50% Beihilfe berechtigt
Antrag bei der Debeka im Rahmen der Öffnungsaktion
Öffnungsaktion genutzt aufgrund Vorerkrankung, die eine PKV normalerweise unerschwinglich machen würde

gewährte Tarife:
P30+P20 - Beitragszuschlag 30% aufgrund besager Vorerkrankung
Z30+Z20
PVB

BE/S2 -> Versicherung nicht möglich

Hierzu nun auch meine Frage, denn trotz längerer Recherche habe ich keine wirklich passenden Informationen gefunden.

Was sind die nicht gewährten Hilfsmittel und wo kann ich einsehen was nun im Endeffekt nicht abgesichert ist wenn ich den Tarif BE/S2 nicht versichern kann?

Welche Auswirkung hat dies auf stationäre Behandlungen oder Dinge wie Reha und Kuren?

Was umschreibt der Begriff "Gesondert berechenbare ärztliche stationäre Behandlung" ?

Werden Heilpraktiker nicht oder nur gemäß einem bestimmten Katalog erstattet?

Mir geht es persönlich nicht um den Geldvorteil, sondern um eine dauerhafte bessere medizinische Versorgung; ich denke die habe ich auch ohne BE/S2 in der PKV - liege ich da richtig?

Gibt es eine Möglichkeit die durch BE/S2 abgedeckten Leistungen irgendwie anders als durch private Rücklagen zusätzlich abzusichern ?

Wo kann man einsehen welche Leistungen die Beihilfe bezahlt?


Besten Dank im Voraus für fundierte Antworten.

Debeka BE/S2

Hans, Freitag, 22.04.2011, 21:20 (vor 4755 Tagen) @ Markus

Wenn Sie aus der GKV kommender Neubeamter sind, kann ich Ihnen nur raten, in der GKV zu bleiben trotz doppelter Beiträge mangels AG-Anteil. Falls Sie keine Möglichkeit haben, in der GKV zu bleiben, haben Sie - wie alle Beamten - Pech gehabt. Kuren und Reha sind für Beamte mit 50 % Beihilfe/50 % PKV Fremdworte.

Debeka BE/S2

Markus, Samstag, 23.04.2011, 09:21 (vor 4755 Tagen) @ Hans

Erstmal danke für Ihre Rückmeldung. Leider ist mir Ihre Aussage zu allgemein gehalten; die Debeka zahlt bei einer Kur nur ein geringes Tagegeld und die Beihilfe 50% sofern der Amtsarzt die Kur absegnet. Daraus resultiert wohl ein grösserer Eigenanteil. Aber an welcher Stelle in gerade geschildertem Ablauf kann es denn passieren, dass man gar keine Kur bekommt?

Debeka BE/S2

Der_Frager, Samstag, 23.04.2011, 12:49 (vor 4754 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,

lesen Sie die Verträge:

z.B. Tarif P:

"II. Versicherungsleistungen Tarif P
Mit den vereinbarten Prozentsätzen (siehe Leistungstabelle) werden erstattet Aufwendungen für: (....)"

Also werden aus Tarif P für Sie 50% der dort aufgeführten Leistungen erstattet. Ein paar Fallbeispiele (ohne Gewähr der Richtigkeit):

1) Heilpraktiker zu 50% für Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu den Höchstsätzen. Beihilfe zahlt nix --> 50% zahlen Sie.

2) Krankenhaus, privatärztliche Behandlung, Zweibettzimmer: Tarif P zahlt 50% des Zweibettzimmers und 50% der privatärztlichen Versorgung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beihilfe Bund zahlt 50% Zweibettzimmer und 50% wahlärztliche (privatärztliche) Versorgungbis zum Höchstsatz GOÄ. --> Also alles abgedeckt, Differenz zum Einbettzimmer würden Sie bezahlen (auch mit BE/S2), privatärztliche Versorgung basierend auf einer Honorarvereibarung mit dem Arzt ebenfalls.

3) Hilfsmittel: Tarif P 50% der im Tarif aufgelisteten Hilfsmittel, Beihilfe zahlt auch 50%.
Darüber hinaus gibt es noch Sachaufwendungen Medizinisch-Techischer Art unter die zum Beispiel Beatmungsgeräte fallen könnten (Debeka ist hier nicht klar!!!). Dies würde weitere Hilfsmittel abdecken.

Der Hilsmittelkatalog der Beihilfe ist jedoch wesentlich umfangreicher. Wird ein Hilfmittel aus diesem Katalog benötigt, dann zahlt die Beihilfe 50% die Debeka würde im Tarif BE/S2 die anderen 50% bis zur beihilfefähigen Höhe erstatten. Bei Ihnen nicht der Fall --> 50% dieser Hilfsmittel tragen Sie (siehe: Hilfsmittelkatalog der Beihilfe des Bundes).

4) Zahnersatz: Hier zahlt Tarif P+Z 50% bis zum Höchstsatz der GOZ. Beihilfe Bund zahlt begrenzt (40% ?). Differenz (also 10%) würde BE/S2 leisten --> Lassen Sie sich das doch mal von der Beihilfestelle an einem Beispiel durchrechnen.

usw ....


Also BE/S2 würde abdecken:

- Umfangreichere Hilfsmittelversorgung incl. Betrieb, Unterhalt und Reparatur (wichtig).
- Stationär bei privatärztlicher Versorgung über Höchssätze Gebührenordnung (wünschenswert).
- Differenz zahntechnische Leistungen nach Leistung P+Z und Beihilfe (nicht existenziell)
- Differenz bei Heilpraktikerbehandlungen nach Leistung von P+Z (Nice-to-have)
- Krankenversicherungsschutz im Ausland (können Sie für Urlaubsreisen für kleines Geld auch woanders versichern)
- Kur 11 Euro pro Tag (auch selber zu stemmen)


Gruß,

Der_Frager

Debeka BE/S2

Markus, Samstag, 23.04.2011, 14:15 (vor 4754 Tagen) @ Der_Frager

Auch hier vorab ein Dankeschön für das Feedback.

Bin leider momentan damit beschäftigt mich auf meine Examensprüfung vorzubereiten und daher mehr darauf konzentriert. Allerdings möchte ich anmerken, dass Gesetzestexte leichter zu verstehen sind als die Machwerke der Versicherungen.

Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige desto weniger blicke ich noch durch; ich tendiere momentan dazu doch in der GKV zu bleiben um mir jetzt noch nicht absehbare Scherereien zu ersparen, denn wir wissen alle wie Versicherungen arbeiten. In der GKV weiss man wenigstens was einen erwartet.

Debeka BE/S2

Gastschreiber, Montag, 25.04.2011, 10:42 (vor 4752 Tagen) @ Markus

Ganz einfach: Ohne BE würde ich keine Versicherung bei der Debeka abschließen, da Hilfsmittel zu lückenhaft!

Debeka BE/S2

Nolte Gerd @, 30880 Laatzen, Freitag, 22.02.2019, 17:47 (vor 1892 Tagen) @ Der_Frager

Musste mit Hörhilfen versorgt werden.
Pensionär-Beihilfe berechtigt 70% .
Preis der Hörhilfen pro Ohr--2200,- Euro
Übernimmt die Debeka - Tarif BE/S2 - den über den Betrag
von 3000,- Euro hinausgehenden Restbetrag von insgesammt
1400,- Euro ??

Debeka BE/S2

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 22.02.2019, 21:41 (vor 1892 Tagen) @ Nolte Gerd

5 Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung
beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vgl. Nr. 6.1 bis 6.3), Geräte
zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis
zur beihilfefähigen Höhe


Ich habe berechtigte Zweifel, dass die Debeka oder die Beihilfe 30% bzw. 70% der Kosten von 2.200 je Ohr bezahlen werden, denn versichert ist ja nur das medizinisch notwendige Hilfsmittel in der dafür ausreichenden Ausführung.

BE gleicht aus, auf beihilfefähige Höhe - das ist das, was die Beihilfe leistet!

Damit wird dann sachlogisch die Debeka Leistung aus P aufgefüllt ...

Das ist eher ein Verschiebebahnhof, als eine tatsächliche Leistung!

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