IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab (Krankenkassenrecht)

Chris, Mittwoch, 15.05.2013, 13:07 (vor 3993 Tagen)

Liebe GKV-Experten,

angenommen ein bisher bereits freiwillig versicherter Student kündigt fristgerecht die GKV, um sich ab 1.5. als Lehramtsanwärter in der PKV zu versichern.
Kürzlich erhält er Post der IKK das die Kündigung abgelehnt werde, da der Folgeversicherungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt worden sei.
Das Gegenteil kann nicht bewiesen werden. Der Nachweis der PKV (Annahme der PKV erfolgte Anfang April), wird sodann nochmals an die GKV übermittelt.
Die GKV beharrt dennoch darauf das nochmals gekündigt werden müsse.

Hat die Kasse Recht?

Vor ca. 3-5 Monaten meine ich einmal wo im Internet gelesen zu haben, dass dies so nicht ok wäre. Das war recht detailliert mit Nachweisen, leider finde das aber nicht mehr.

Weiss jemand Rat?

LG
Chris

IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab

Frank, Mittwoch, 15.05.2013, 13:39 (vor 3993 Tagen) @ Chris

Ich denke mal das du zur Zeit in der Studentenkrankenversicherung in GKV bist!
So weit ich weiß musst du nicht mal kündigen, sondern kannst mit Beginne den Anwärterzeit in PKV wechseln.
Die StuKV endet nämlich automatisch mit Exmatrikulation und hast somit ein neues Wahlrecht. PKV oder GKV!
Richtig ist aber das die IKK einen Versicherungsnachweis von der PKV benötigt, da in D eine Versicherungspflicht für ALLE besteht.

IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab

Czauderna, Mittwoch, 15.05.2013, 14:50 (vor 3993 Tagen) @ Chris

Hallo, genau wie Frank es schrieb ist es - wenn die studentische Pflichtversicherung endet, endet auch die Mitgliedschaft kraft Gesetz, also ohne eine Kündigung. Die Kasse hat nicht recht.
Etwas anderes wäre es nur dann, wenn es sich um eine freiwillige Versicherung als Student gehandelt hätte.
Gruss
Czauderna

IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab

Chris, Mittwoch, 15.05.2013, 19:16 (vor 3993 Tagen) @ Czauderna

Hallo zusammen,

besten Dank für die Infos, aber die helfen mir nicht weiter.
Wie ich bereits geschrieben hatte, bin ich ja bereits freiwillig versichert!

Jetzt geht es hier um den Punkt, ob die GKV knallhart auf die fristgerechte Übermittlung des Versicherungsnachweises beharren darf.
Und wenn dem so wäre, ob dann hier tatsächlich erneut gekündigt werden muss mit den normalen Kündigungsfristen.
Kann mir das nicht wirklich vorstellen...

Ein Urteil des Landesgerichtes KA habe ich gefunden, da wurde
zumindest geurteilt, dass die Kündigung ab dem Tag der Vorlage des Folgeversicherungsnachweises akzeptiert werden muss!
Da beharrte die PKV auch auf die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Allerdings, wie geschrieben...hierbei handelte es sich um eine PKV.

VG

IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab

Czauderna, Mittwoch, 15.05.2013, 20:48 (vor 3993 Tagen) @ Chris

Hallo,
sorry, das mit dem freiwillig versichert habe ich total überlesen.
Ja, wenn ein freiwillig Versicherte fristgerecht kündigt, dann steht schon in der Kündigungsbestätigung drinnen, dass die Kündigung unwirksam wird, wenn nicht innerhalb der Kündigungsfrist
ein Nachweis der neuen Krankenversicherung vorgelegt wird.
Unwirksam heißt nicht dass damit eine Umdeutung erfolgt sondern das eine neue Kündigung erfolgen muss, natürlich unter Einhaltung der Fristen.
Allerdings, wenn es nachweislich nicht das Verschulden des Versicherten ist, dass der Nachweis rechtzeitig bei der Kasse landet, dann besteht die Möglichkeit, dass es doch mit dem ursprünglichen Termin klappt. es gab da mal ein Gerichtsurteil dazu, leider weiß aber momentan nichts näheres .
Gruss
Czauderna

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