Pflegegeld bei Augenkrankheit (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael Melz @, Erfurt, Dienstag, 12.11.2013, 01:58 (vor 3839 Tagen)

Na super hier bin ich richtig:-)
Ich habe mal eine Frage. Es geht um Pflegegeld.
Meine Oma leidet an einer Augenkrankheit. Sie kann zwar noch sehen aber nur sehr wenig.
Zum Beispiel kann sie nicht alleine Einkaufen gehen. Bei sowas ist sie immer auf mich angewiesen.
Dazu kommt das sie alleine lebt ohne Lebenspartner.
Und es ist auch keiner weiter da, der sich um sie kümmern kann.

Nun kam uns die Idee, Pflegegeld von der Krankenkasse zu beantragen. Wir haben mal einen Sehtest auf http://sehtest-info.de gemacht. Dort erreichte sie 8 Prozent Punkte, das ist so gut wie gar nichts.

Macht es Sinn Pflegegeld zu beantragen? Wir sind beide bei der AOK versichert. Danke schonmal im vorraus.

Pflegegeld bei Augenkrankheit

Czauderna, Dienstag, 12.11.2013, 13:49 (vor 3839 Tagen) @ Michael Melz

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Oma "nur" Probleme mit den Augen hat und nicht dazu auch noch dement ist ??.
Wenn dem so ist, dann greift die Pflegeversicherung nur dann, wenn am Tag mehr als 45 Minuten reiner Pflegebedarf besteht. Dazu zählt aber nicht die hauswirtschaftliche Versorgung - die muss gegenüber der Pflege als solches zeitlich immer zurückstehen. Pflegeleistungen sind z.B. sind Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Stehen und Gehen, bei der Körperpflege und spezielle Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Festgestellt wird das folgendermaßen - Antrag bei der Kasse stellen (Formulare und ausführliche Pflegeberatung gibt es dort), dann kommt der Medizinische Dienst (MDK), der die Begutachtung vor Ort, also in der Wohnung vornimmt. Die Pflegekasse (Krankenkasse) erhält dann das Gutachten und wenn alles passt, gibt es ab dem 1. des Monat der Antragstellung dass die gewählte Leistung, also Pflegegeld oder Sachleistungen (Pflege durch Pflegedienste) oder eine Kombination aus beiden.
Ich empfehle dringend vor Antragstellung sich eine ausführliche Pflegeberatung einzuholen - entweder durch die Kasse oder durch eine "neutrale" Stelle , als da wären die Pflegestützpunkte (meist bei den Landkreisen angesiedelt) oder durch andere Organisationen.
Gruss
Czauderna

Na super hier bin ich richtig:-)
Ich habe mal eine Frage. Es geht um Pflegegeld.
Meine Oma leidet an einer Augenkrankheit. Sie kann zwar noch sehen aber nur sehr wenig.
Zum Beispiel kann sie nicht alleine Einkaufen gehen. Bei sowas ist sie immer auf mich angewiesen.
Dazu kommt das sie alleine lebt ohne Lebenspartner.
Und es ist auch keiner weiter da, der sich um sie kümmern kann.

Nun kam uns die Idee, Pflegegeld von der Krankenkasse zu beantragen. Wir haben mal einen Sehtest auf http://sehtest-info.de gemacht. Dort erreichte sie 8 Prozent Punkte, das ist so gut wie gar nichts.

Macht es Sinn Pflegegeld zu beantragen? Wir sind beide bei der AOK versichert. Danke schonmal im vorraus.

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