fälschlicherweise PKV versichert gewesen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Schnumbi, Freitag, 28.02.2014, 09:16 (vor 3731 Tagen)

Guten Morgen Forum,

ich bin gerade sehr verunsichert und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich bin 35 Jahre alt und bin als Kind und während meines Studiums PKV versichert gewesen.
Habe direkt nach dem Studium selbstständig gearbeitet und hatte daher keine Möglichkeit, mich gesetzl. versichern zu lassen.
Nach 2 Jahren ausschließlicher Selbstständigkeit habe ich eine 20 Stunden Festanstellung angenommen.
Beratungen beim Versicherungsmakler und bei der Verbraucherzentrale ergaben den Rat, dass ich weiter privat versichert bleiben soll, da nicht abzusehen war, welches Einkommen (das aus der Angestellten-Tätigkeit oder das aus der selbsständigen Tätogkeit überwiegen wird)und es dann privat ja "netter" sei.

Mittlerweile bin ich 5 Jahre im Anstellungsverhältnis und weiterhin nebenberuflich selbstständig tätig.
Im ertsten Jahr hat das Einkommen der Selbsständigkeit klar überwogen.
Im zweiten und dritten Jahr ist es immer weniger geworden (lag dann deutlich unter dem Einkommen der festangestellten Tätigkeit)- und als ich zu Beginn des 4. Jahres (nach der Steuererklärung des dritten Jahres) rekapituliert habe, dass das mit der erfolgreichen nebenberuflichen selbstständigkeit wohl nix wird, habe ich mich direkt gesetzlich krankenversichern lassen.

Jetzt hatte mein AG eine Sozialversicherungsprüfung und es ist ruasgekommen, ich soll Beiträge an die gesetzliche KV zurückzahlen, da ich eigentlich wohl hätte von Anfang an gesetzlich krankenversichert sein müssen.

Frage 1: ich habe mich mehrfach beraten lassen und sehe daher meine "Schuld" nicht wirklich - wie soll ein Laie das System durchdringen? Und ich war ja krankenversichert...
Hat der AG auch eine Mitwirkungspflicht oder kann das ausschließlich mir zu Lasten gelegt werden?
Frage 2: Lohnt es sich, sich hier einen Anwalt zu nehmen?
Frage 3: In welchem Rahmen kann die gestzliche KV Beiträge zurückfordern? Und was ist dann mit den Beiträgen, die ich in die PKV eingezahlt habe?

Ich verzweifel gerade ein wenig, habe überhaupt keine finanziellen Rücklagen und hoffe auf euren sachverständigen Rat.

Danke im Voraus!

fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 09:54 (vor 3731 Tagen) @ Schnumbi

Frage 1: ich habe mich mehrfach beraten lassen und sehe daher meine "Schuld" nicht wirklich - wie soll ein Laie das System durchdringen? Und ich war ja krankenversichert...

Sie hätte es eine GKV entscheiden lassen sollen. Ansonsten müssten Sie etwaige Beratungsfehler und damit Schadenersatzansprüche gegen Dritte beweisen können.

Hat der AG auch eine Mitwirkungspflicht oder kann das ausschließlich mir zu Lasten gelegt werden?

Ja, der AGist hier auch in der Verantwortung gewesen.

Frage 2: Lohnt es sich, sich hier einen Anwalt zu nehmen?

Im Sinne Haftung Arbeitgeber: JA!

Frage 3: In welchem Rahmen kann die gestzliche KV Beiträge zurückfordern? Und was ist dann mit den Beiträgen, die ich in die PKV eingezahlt habe?

Die für die PKV gezahlten Beiträge sind verbraucht. Sie haben Versicherungsschutz in Anspruch genommen. Die PKV können Sie aber dann kündigen.

Die GKV müsste sich meines Erachtens an den Arbeitgeber halten. Der ist verantwortlich.

Der Arbeitgeber kann Sie begrenzt in Anspruch nehmen.

Ich verzweifel gerade ein wenig, habe überhaupt keine finanziellen Rücklagen und hoffe auf euren sachverständigen Rat.

Lassen Sie sich doch erst einmal von einer GKV beraten. Sinnvollerweise der KV, der Sie beitreten wollen.

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

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fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

Schnumbi, Freitag, 28.02.2014, 10:59 (vor 3731 Tagen) @ derKVProfi

Lieber KV-Profi,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

da mir damals empfohlen wurde, privat versichert zu bleiben und nichts zu ändern, habe ich auch keine gesetzliche KV um Rat gefragt.

Ich bin ja jetzt bereits seit 2012 in der GKV und habe die PKV dann auch gekündigt gehabt.
Der Wechsel lief problemlos ab - ich habe damals die Situation geschildert und gut war. Bin problmelos in die GKV rein und aus der PKV rausgekommen...

So wie ich es verstehe, geht es dem Sozialversicherungsprüfer um die 2,5 Jahre vor meinem Wechsel in die GKV, in denen ich weniger selbstständg als festangestellt verdient habe...und trotzdem privat versichert war.
Er wollte auch die Steuerbescheide haben...wo ja aber nur der Gewinn und nicht der Umsatz zu erkennen ist...

Kann die GKV für diese 2,5 Jahre auch die Beiträge rückwirkend fordern?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 11:46 (vor 3731 Tagen) @ Schnumbi

Moin, das wird mir jetzt etwas zu detailliert und persönlich.

In Bezug auf Detailauskünfte: Dazu müsste man nun die Unterlagen einsehen (Schriftverkehr, etc) und auch die konkreten Verhandlungen beeinflussen.

ich sage mal so viel: es kommt bei der Frage, was überwiegt, nicht nur auf die Einkünfte an. Das ist nur ein Aspekt.

Und Ihr Arbeitgeber muss doch eine SV-Meldung gemacht haben. Dort hat er Sie in den 2,5 Jahren, um die es geht, wie gemeldet? Und auf welcher Basis hat er diese Meldung gemacht? Und wer ist dafür verantwortlich zu machen?

Sie wolle verständlicher weise eine klare Aussage, die man Ihnen aber hier so nicht geben kann und vor allem, auch nicht darf!

Es gibt ein laufendes Verfahren und Sie sollten mit den Verfahrensbeteiligten sprechen: AG und SV-Prüfer.

Ggf. einen Fachanwalt oder einen Rentenberater kontaktieren und mandatieren!

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fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

Schnumbi, Freitag, 28.02.2014, 11:59 (vor 3731 Tagen) @ derKVProfi

Danke trotzdem für die bisherige Rückmeldung!

fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

Czauderna, Freitag, 28.02.2014, 14:06 (vor 3731 Tagen) @ Schnumbi

Hallo,
im Grundsatz ganz einfach, aber nur iM Grundsatz. Der Arbeitgeber
hat die Verpflichtung zur Prüfung der Krankenversicherungspflicht, d.h. bei der Anmeldung als Arbeitnehmer bei der GKV. muss er prüfen ob eine Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht. In diesem Fälle hätte er prüfen müssen ob sein Arbeitnehmer wirklich Kranken versicherungspflichtig ist oder ob er hauptberuflich Selbständig ist. Diese Prüfung (Statusfeststellung) nimmt er natürlich nicht selbst vor sondern die GKV-Kasse bzw. der Rentenversicherungsträger. In der Praxis ist es meist so, dass die Arbeitgeber grundsätzlich von Krankenversicherungspflicht ausgehen
und dies erst im Nachgang ggf. korrigiert wird. Wie das in diesem Fall jetzt konkret gelaufen ist, können wir von hier aus nicht sagen, wahrscheinlich ist aber, dass der Arbeitgeber auf "Zuruf" des Arbeitnehmers nur eine Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gemacht hat.
Wenn nun die Prüfung des Rentenversicherungsträgers beim Arbeitgeber ergibt, dass der Arbeitnehmer auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt, dann muss der Arbeitgeber im Rahmen der Verjährungsfrist (Normalfall) die Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge nach zahlen, nicht der Versicherte.
da heißt auch, der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmeranteile von seinem Arbeitnehmer noch fordern oder nach verrechnen, solange dieser noch bei ihm beschäftigt ist, ansonsten hat er alleine die Nachzahlung zu tragen. Die kasse hält sich grundsätzlich an den Arbveitgeber, was Pflichtbeiträge angeht.
Es handelt sich also um Nachzahlung an die Kasse, nicht um eine Rückzahlung.
Wie es sich nun mit den PKV-Beiträgen des Versicherten verhält, das kann ich nicht sagen - ich vermute aber mal, dass es dazu auch schon klare Rechtsprechung gibt zur Frage ob auch hier der Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte (durch den Arbeitnehmer), wenn es keine Rückerstattung durch die PKV geben
kann.
Gruss
Czauderna

fälschlicherweise PKV versichert gewesen?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 15:35 (vor 3731 Tagen) @ Czauderna

Czauderna - Danke für die Ergänzung zum Bereich GKV.


Wie es sich nun mit den PKV-Beiträgen des Versicherten verhält, das kann ich nicht sagen - ich vermute aber mal, dass es dazu auch schon klare Rechtsprechung gibt zur Frage ob auch hier der Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte (durch den Arbeitnehmer), wenn es keine Rückerstattung durch die PKV geben
kann.

Die Frage war eigentlich bereits beantwortet. Kein Anspruch auf Rückabwicklung der PKV, da Versicherungsschutz in Anspruch genommen (da geht es nicht um Leistung, sondern die fiktive Inanspruchnahme).

Keine Anspruch auf Regress gegenüber dem Arbeitgeber - zumindest soweit ich es bisher kenne, aber das Arbeitsrecht ergibt ja immer neue spannende Urteile!

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Schnumbi, Freitag, 28.02.2014, 23:38 (vor 3731 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme!
Ich habe bereits viele Informationen durch Sie erhalten!!

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