Beitragsrückzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

greenshoes, Donnerstag, 16.10.2014, 11:42 (vor 3487 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin Studentin, über 30, habe 2 Jobs und bin freiwillig versichert. Jedes Jahr schickt mir meine KK einen Einkommensermittlungsbogen, den ich auch immer ausfülle und zurück schicke. So auch diesen Sommer. Jetzt habe ich vor 2 Wochen einen Brief bekommen, in dem stand, mein Beitrag beläuft sich auf 181€ (vorher 158€) ab dem 1.1.2013. Weiter stand in diesem Brief nichts, also nichts von Nachforderungen o.ä. Nun haben haben sie mir aber ohne Ankündigung, den Differenzbetrag (von 158 auf 181) für die letzten fast 2 Jahre einfach von meinem Konto abgebucht. Dürfen die das einfach so????? Außerdem habe ich an anderer Stelle gelesen, dass Beitragsforderungen nicht immer rückwirkend eingefordert werden dürfen..

Beitragsrückzahlung

Czauderna, Donnerstag, 16.10.2014, 15:13 (vor 3487 Tagen) @ greenshoes

Hallo,
zunächst - was sind das für zwei Jobs und wie viel Geld bekommst du dafür (Brutto). Die Beitragshöhe lässt ein Einkommen von ca. 1060,00 € vermuten.
Selbstverständlich hast du recht, dass ohne eine Begründung nicht so einfach für zwei Jahre rückwirkend abgebucht werden darf - dagegen solltest du dich wehren. Ob die Forderung der Kasse allerdings dem Grunde nach richtig ist, das kann man erst so richtig beantworten wenn du die Eingangsfrage beantwortet hast.
Gruss
Czauderna

Beitragsnachzahlung

greenshoes, Donnerstag, 16.10.2014, 15:45 (vor 3487 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

danke zunächst für deine Antwort. Ich habe einen 450€ Job und bei dem anderen bin ich als Werksstudent angestellt. Mein Bruttoarbeitslohn schwankt zwischen 1000 und 1300€.

Beitragsnachzahlung

Czauderna, Freitag, 17.10.2014, 13:36 (vor 3486 Tagen) @ greenshoes

Hallo,so, wie geschildert hast du demnach auch immer die Höhe deiner Einnahmen auf den Einkommenserklärungen abgegeben - wenn dem so ist, dann hat die Kasse hier einen Fehler gemacht, müsste dies eingestehen und dir eine moderate Tilgungsvereinbarung vorschlagen - dass sie das Recht der Nachforderung hat, das ist auch hier zweifelsfrei, da Beitragsforderungen erst nach 4 Jahren verjähren.
Solltest du dagegen die Höhe deiner Einnahmen nicht immer in der kompletten Höhe angegeben haben, dann kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu erreichen.
Was dein Versicherungsverhältnis angeht - vielleicht bist du kein Werkstudent sondern "normaler" Arbeitnehmer - du solltest dich mal deshlab mit der Kasse und/oder deinem Arbeitgeber deshalb in Verbindung setzen, ggf. könnte aus der freiwilligen doch eine Pflichtversicherung werden.
Gruss
Czauderna

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum