Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)

schloem, Dienstag, 25.11.2014, 19:03 (vor 3447 Tagen)

Frage: Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente zu 50%, hier werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgezogen. Bin zusätzlich im Nebenerwerb ca. 6 Stunden in der Woche selbsständig tätig. Ich erziele mit der Selbsständigkeit etwa einen monatlichen Gewinn von 200 €.Wie hoch ist mein monatlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von diesen 200 €?

Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 25.11.2014, 19:21 (vor 3447 Tagen) @ schloem

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Wir kennen nicht einmal Ihren Status.

Man könnte ihn erraten, aber das ist nicht der Sinn einer Fragestellung!

Wenn/Dann Fälle und Antworten? Danke für die Mühe, die Sie uns machen!

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Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

Norbert Schlömer @, Münster, Dienstag, 25.11.2014, 20:12 (vor 3447 Tagen) @ derKVProfi

Bin verheiratet, meine Frau ist berufstätig und wir haben 2 Kinder in der Ausbildung.
Ich bekomme von der Krankenkasse unterschiedliche Aussagen, deshalb frage ich hier. Laut Krankenkasse ist das gesetzlich geregelt. Der eine Mitarbeiter sagt mir "sie können so viel Gewinn machen wie sie wollen, was die Krankenkasse betrifft zahlen Sie die 14,9 % Krankenvers. plus Pflegevers bis zur Höchstgrenze". Eine andere Aussage ist, wenn der Gewinn über 135 € (Freigrenze) monatlich liegt wird ein Mindesteinkommen von etwa 960 € monatlich angenommen und berechnet auch den Beitrag von dieser Annahme (die genauen Zahlen habe ich nicht behalten).

Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

Czauderna, Dienstag, 25.11.2014, 20:17 (vor 3447 Tagen) @ Norbert Schlömer

Hallo,
also, wenn jemand in der KVdR. pflichtversichert ist und nebenher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat die in 2014 137,50 € mtl.
nicht überschreiten, dann muss er dafür keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, ansonsten schon (allg. Beitragssatz - meine ich jedenfalls).
Gruss
Czauderna

Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

Norbert Schlömer @, Münster, Dienstag, 25.11.2014, 22:00 (vor 3447 Tagen) @ Czauderna

danke!!!! also kein Mindestbeitrag. Werde noch einmal bei der KK nachharken.

Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

Czauderna, Dienstag, 25.11.2014, 22:59 (vor 3447 Tagen) @ Norbert Schlömer

Hallo,
nein, dieser Mindestbeitrag gilt nur für hauptberuflich Selbständige, und das bist ja nicht, so wie du es geschildert hast.
Gruss
Czauderna

Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig

RHW, Samstag, 07.03.2015, 14:28 (vor 3345 Tagen) @ schloem

Hallo,

es gibt drei verschiedene Varianten:

1) Einkünfte aus der Selbständigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten) unter 138,25 Euro monatlich (Wert für 2014): es fallen dann keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-/Pflegeversicherung an

2) Die Einkünfte sind höher, aber die Selbständigkeit ist nebenberuflich: dann sind ca. 15,5% zur Kranken- und ca. 2% zur Pflegeversicherung von den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit an die Krankenkasse zu zahlen. Eine Mindeteinnahme gilt dann nicht.

3) Die Selbständigkeit ist hauptberuflich: Dann gilt ein monatlicher Mindestbeitrag für alle Einnahmen zusammen von ca. 350 Euro monatlich (in bestimmten Fällen auf ca. 240 Euro senkbar): § 240 SGB V

Die Krankenkasse prüft anhand von Arbeitszeit und Einnahmen aus allen Quellen, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Gruß

RHW

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