PKV Vergleich (Gesetzliche Krankenkassen)

Marcel B @, Mittwoch, 26.11.2014, 17:30 (vor 3446 Tagen)

Hey,

bin auf der Suche nach Vergleichen, da ich 2015 eine PKV haben werde/möchte. Finde ich bei check24.de wirklich die günstigsten PKVs? Hat jemand Erfahrungen mit anderen Vergleichen wie zB bei http://procurio.de oder anderen? Möchte nicht mehr als 200€ ausgeben, habe derzeit aber nur teurere gefunden.

Wäre über Erfahrungen und Tipps erfreut :)

Liebe Grüße

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derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 27.11.2014, 14:03 (vor 3445 Tagen) @ Marcel B

Immer wieder schön - Werbung

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Boris, Donnerstag, 04.12.2014, 18:05 (vor 3438 Tagen) @ derKVProfi

Also wirklich.

Da kennt sich unser Herr Müller aus.

Richtig

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 05.12.2014, 17:04 (vor 3437 Tagen) @ Boris

Damit kenne ich mich schon aus ... wenn jemand in einem Text Internetlinks versteckt um dann an den Klicks zu verdienen!

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Richtig

Yipselys, Sonntag, 07.12.2014, 21:22 (vor 3435 Tagen) @ derKVProfi

Ich sehe keinen großen Unterschied darin ob jemand einen Link ins Netz stellt oder ein Versicherungsberater auf diesem Wege potentielle Kunden beeinflußt oder wirbt.

So wahr!!

Krankenkassenmitarbeiter, Montag, 08.12.2014, 09:01 (vor 3435 Tagen) @ Yipselys

Hallo Yipselys,
danke für deinen Beitrag. Seh ich genauso. Wenn jemand so viel Eigenwerbung für sich selbst betreibt, klingt es schon merkwürdig sich dann selbst über Werbung aufzuregen.
Man könnte ja auch aus Krankenkassen-Forum die Seite Der KVProfi machen!!

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.12.2014, 12:00 (vor 3434 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Es gibt einen Unterschied zwischen Werbung mit Links auf Seiten, die keinerlei Mehrwert haben, außer für den Betreiber (und den, der den Link setzt) und darüber hinaus fachlich bedenkliche und falsche Inhalte haben, sowie versuchen Adressen zum Verkauf zu generieren ........ und dem grundsätzlichen Hinweis darauf, dass man sich an einen Versicherungsberater wenden sollte, damit man eine rechtsverbindliche Empfehlung erhält, die begründet ist und für die jemand dann auch die Haftung übernimmt.

Niemand muss mir eine Mail senden oder mich anrufen oder meine Homepage besuchen und verlinkt ist nur das Impressum - und das hat rechtliche Gründe!

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Ja ne is klar

Yipselys, Mittwoch, 10.12.2014, 08:24 (vor 3433 Tagen) @ derKVProfi

Jeder darf eine Meinung haben. Ob sie nun richtig ist oder nicht entscheiden andere.
Es tut mir nur um die Hilfesuchenden leid die ein Forum wie dieses besuchen und glauben unbeeinflußte Informationen und Hilfe zu bekommen.
Übrigens.
Danke für den Rat in Wechsel in den Unitarif zu welchseln, kommt für mich nicht in Frage!
Mich hat übrigens gewundert, daß Sie sich einmal konkret festgelegt haben, scheint aber diesmal für Sie kein Problem gewesen zu sein, da Versicherungsberater an einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft der Debeka eh´nicht profitieren können, da die Debeka ihr eigenes Vertriebsnetz hat.
Was wenn der Unitarif bei der Debeka sich nicht bewährt und die Beiträge ausborden? Der Unitarif hat zwar bessere Leistungen, aber die kosten sind auch erheblich höher als in meinem bisherigen Tarif PN mit einem ausgewogenem Preis-/Leistungsverhältnis, welcher sich zudem die letzten 30Jahre beitragsstabil gezeigt hat.
Ist die Entscheidung jedes inzelnen. Mir persönlich ging es bei Vertragsabschluß darum einen guten Privatschutz zu bekommen und ggü der ges. KV einen verbesserten Krankenschutz zu haben.
Das habe ich erreicht!
Den Rollstuhl werde ich mal von den Beitragseinsparungen und Rückzahlungen bestreiten.
Und was die Zukunft bringt weiß eh´niemand. Auch nicht die sog. Experten!

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.12.2014, 10:01 (vor 3433 Tagen) @ Yipselys

Jeder darf eine Meinung haben. Ob sie nun richtig ist oder nicht entscheiden andere.

Meinungen sind nie richtig oder falsch, sondern MEINUNGEN!

Es tut mir nur um die Hilfesuchenden leid die ein Forum wie dieses besuchen und glauben unbeeinflußte Informationen und Hilfe zu bekommen.

Wer sollte den "unbeeinflusste" Hilfe und Informationen geben??

Und was ist das bitte genau?

Danke für den Rat in Wechsel in den Unitarif zu welchseln, kommt für mich nicht in Frage!

Sie müssen immer selbst entscheiden ... aber ohne kompetente Beratung und einen begründeten Ratschlag .... wird das nichts!

Mich hat übrigens gewundert, daß Sie sich einmal konkret festgelegt haben, scheint aber diesmal für Sie kein Problem gewesen zu sein, da Versicherungsberater an einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft der Debeka eh´nicht profitieren können, da die Debeka ihr eigenes Vertriebsnetz hat.

Sie wissen scheinbar NICHT was ein VersicherungsBERATER ist. Ich profitiere immer dann, wenn ein Kunde mich beauftrag, weil ich von meinen Mandanten bezahlt werde. Dioe Annahme von Provisionen und Courtagen oder sonstiger Geldleistungen eines Versicherers ist mir untersagt!

Ich bin auch nicht "Vertrieb" siondern Versicherungsberater gemäß § 34e GewO und § 59 Abs. 4 VVG!

Sie meinen VersicherungsVERMITTLER, also zum Beispiel VersicherungsMAKLER oder ersicherungsVERTRETER!!

Was wenn der Unitarif bei der Debeka sich nicht bewährt und die Beiträge ausborden? Der Unitarif hat zwar bessere Leistungen, aber die kosten sind auch erheblich höher als in meinem bisherigen Tarif PN mit einem ausgewogenem Preis-/Leistungsverhältnis, welcher sich zudem die letzten 30Jahre beitragsstabil gezeigt hat.

Tja, und jetzt kommen wir an den Punkt, wo eine Beratung gegen Entgelt durch einen VersicherungsBERATER Sinn macht!

Ist die Entscheidung jedes inzelnen. Mir persönlich ging es bei Vertragsabschluß darum einen guten Privatschutz zu bekommen und ggü der ges. KV einen verbesserten Krankenschutz zu haben.

Haben Sie einen besseren Schutz als ein Kassenpatient? Nein, mitnichten. Sie haben einen anderen Schutz und sind ansonsten Selbstzahler der sich selbst eigenverantwortlich um die Wahl des Leistungserbringers und der Behandlungsmethoden kümmern muss!

Das habe ich erreicht!
Den Rollstuhl werde ich mal von den Beitragseinsparungen und Rückzahlungen bestreiten.

Ja, ne is klar! Den Rollstuhl zahle ich aus der Ersparnis und alle anderen Punkte auch .... gute Einstellung ... vor allem in Bezug auf Rückzahlungen!

Und was die Zukunft bringt weiß eh´niemand. Auch nicht die sog. Experten!

Was die Zukunft bringt wissen Exoperten auch nicht wirklich ... aber es gibt einige Punkte, die kann man sehr klar aufzeigen!!

Und jetzt bitte noch einmal genau prüfen, was ein VersicherungsBERATER ist!

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Ja ne is klar

Yipselys, Mittwoch, 10.12.2014, 13:32 (vor 3432 Tagen) @ derKVProfi

Sie scheinen das PkV-System nicht verstanden zu haben.
Natürlich bin ich in der PkV immer zuerst mal Selbstzahler und
bekomme dann das Geld von der PkV zurück !?
Ich verstehe gar nicht wieso Sie das immer anführen.
Man könnte fast meinen Sie hätten etwas gegen das privaten Krankenversicherungssystem :-)
Übrigens kann man bei größeren zu erwartenden Ausgaben eine Direktbegleichung mit der PkV (zumindest ich bei der Debeka)
vereinbaren.
Alles liegt in der Betrachtung der Dinge. Die einen sehen ein halbvolles Glas als fast leer an und die anderen als fast voll.

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.12.2014, 23:30 (vor 3432 Tagen) @ Yipselys

Sie scheinen das PkV-System nicht verstanden zu haben.
Natürlich bin ich in der PkV immer zuerst mal Selbstzahler und
bekomme dann das Geld von der PkV zurück !?

Sie haben nur einen Aspekt des ganzen Themas erfasst. Es geht nicht nur um die Kosten, sondern um die Frage Versorgung oder Kostenerstattung. Sie müssen icht nur selbst zahlen, sondern auch selbst Versorgung organisieren!

Ich verstehe gar nicht wieso Sie das immer anführen.

Weil die meisten Menschen denken, dass PKV ein Ersatz von GKV st. Das ist es mitnichten!

Man könnte fast meinen Sie hätten etwas gegen das privaten Krankenversicherungssystem :-)

Nein, ich halte nur die Mehrheit der Menschen, die dieses System wählen für fachlich unzureichend qualifiziert dem Status gerecht zu werden!

Übrigens kann man bei größeren zu erwartenden Ausgaben eine Direktbegleichung mit der PkV (zumindest ich bei der Debeka)
vereinbaren.

Das ist es nicht, worum es geht - das ist nur die Frage der Kosten im Sinne von Vorleistung und Erstattung!

Alles liegt in der Betrachtung der Dinge. Die einen sehen ein halbvolles Glas als fast leer an und die anderen als fast voll.

Es geht auch nicht darum - aber werden Sie einfach schwer chronisch krank mit einer seltenen Krankheit und schon werden Sie wissen, wovon ich spreche!

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Ja ne is klar

nurmalso, Donnerstag, 11.12.2014, 17:29 (vor 3431 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
was hält der KV-Profi von der Wahl der Kostenerstattungsmöglichkeit nach § 13 Abs. 2 SGB V ? Mit entsprechender privater Zusatzversicherung zur Differenzkostenerstattung quasi "das Versorgungssystem" als Privatpatient?

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 11.12.2014, 17:35 (vor 3431 Tagen) @ nurmalso

Hallo,
was hält der KV-Profi von der Wahl der Kostenerstattungsmöglichkeit nach § 13 Abs. 2 SGB V ? Mit entsprechender privater Zusatzversicherung zur Differenzkostenerstattung quasi "das Versorgungssystem" als Privatpatient?

Nun, ich halte den Weg für sehr vernünftig, wenn man damit umgehen kann und auch entsprechende Rückversicherungen für die "Restkosten" hat!

Das nutzt man, wenn man die persönlichen Voraussetzungen hat und eine entsprechend schwere Krankheit.

Übrigens kann jeder GKV Versicherte eine gewünschte Leistung oder einen schnelleren Termin für ein Gespräch mit dem Arzt über die Thematik "Selbstzahler" lösen.

Das ist dann aber kein Versorgungssystem, sondern Kostenerstattung und damit ist man Selbstzahler und aus dem Versorgungssystem raus. Es gibt nur GKV versorgt oder Selbstzahler mit PKV oder GKV/PKV-Kostenerstattung-Zusatz oder mal für einen Termin Selbstzahler .... Selbstzahler bedeutet nicht nur selbst zahlen, sondern auch selbst eigenverantwortlich entscheiden, was wie gemacht werden soll!

Privatpatienten gibt es nicht - das ist Marketingsprech einer Industrie!

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nurmalso, Samstag, 13.12.2014, 13:32 (vor 3429 Tagen) @ derKVProfi

Danke für den Kommentar und die Einschätzung, KV-Profi.

Es ist heute als Laie nicht mehr einfach zu erkennen was für einen selbst der optimale Weg ist.

Im Allgemeinen hört und liest man recht wenig von der Möglichkeit der Kostenerstattung. Gibt es eigentlich Zahlen wie viele GKV-Versicherte davon Gebrauch machen?

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 13.12.2014, 15:23 (vor 3429 Tagen) @ nurmalso

Jein, man kann die Zahlen aber in etwa herleiten!

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Yipselys, Mittwoch, 10.12.2014, 13:39 (vor 3432 Tagen) @ derKVProfi

Den Unterschied zwischen Makler und Vermittler und wer was an den Kunden verdient habe ich schon verstanden.
Aber ganz geschickt von Ihnen zuerst einen Wechsel von Bi- auf Unitarif zu empfehlen und wenn man dann auf Argumente wartet darauf hinzuweisen das das prinzipiell kostenpflichtig ist.
Vielleicht springen ja welche an :-)

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.12.2014, 23:26 (vor 3432 Tagen) @ Yipselys

Den Unterschied zwischen Makler und Vermittler und wer was an den Kunden verdient habe ich schon verstanden.

Nein, haben Sie nicht - VersicherungsVERMITTLER ist der Metabegriff - darunter subsumiren sich Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.

VersicherungsBERATER ist en ganz eigenständiger Berufsbegriff!

Aber ganz geschickt von Ihnen zuerst einen Wechsel von Bi- auf Unitarif zu empfehlen und wenn man dann auf Argumente wartet darauf hinzuweisen das das prinzipiell kostenpflichtig ist.

Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!

Vielleicht springen ja welche an :-)

Es geht nicht um das Anspringen, sondern die Frage, wer ist was und wer arbeitet für mich und gegen Bezahlung für Beratung, wer für mich und gegen Vermittlungsentgelt (also nur im Vermittlungserfolg) und wer gegen Vermittlungsentgelt für den Versicherer!

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GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 19:45 (vor 3431 Tagen) @ derKVProfi


Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!

jegliche Form der Rechtsberatung durch Versicherungsberater ist unzulässig - Versicherungsberater sind nach § 34e GewO zur Beratung zu (privaten) Versicherungen berechtigt. Nicht aber zur Rechtsberatung. Dafür fehlt ihnen die notwendige Fachkunde.

Auch zur Rechtsberatung im Bereich der Sozialversicherung - und damit auch der gesetzlichen Krankenversicherung - sind sie nicht berechtigt. Das dürfen neben Rechtsanwälten auch Rentenberater.

Das Bundessozialgericht hat erst kürzlich entschieden, dass Steuerberater nicht dazu befugt sind, als Bevollmächtigte innerhalb des Statusfestellungsverfahrens aufzutreten. Begründung (in meiner eigenen Zusammenfassung): Sozialversicherungsrecht ist nicht Inhalt der Steuerberaterprüfung, also fehlt die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde.

Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.

also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.

Ja ne is klar

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 11.12.2014, 21:11 (vor 3431 Tagen) @ GKVler


Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!


jegliche Form der Rechtsberatung durch Versicherungsberater ist unzulässig - Versicherungsberater sind nach § 34e GewO zur Beratung zu (privaten) Versicherungen berechtigt. Nicht aber zur Rechtsberatung. Dafür fehlt ihnen die notwendige Fachkunde.

Das ist zwar richtig, aber eben auch falsch. Der VersicherungsBERATER darf selbstverständlich Rechtsdienstleistungen erbringen (umgangssprachlich Rechtsberatung), aber eben nur im Bereich Versicherung!


Auch zur Rechtsberatung im Bereich der Sozialversicherung - und damit auch der gesetzlichen Krankenversicherung - sind sie nicht berechtigt. Das dürfen neben Rechtsanwälten auch Rentenberater.

Das kann man so sehen, ist aber fließend. Wenn und soweit wir über Grenzbereiche GKV/PKV sprechen, wie Rückkehr oder Wechsel bzw. Zusatzversicherungen und die Schnittstelle einer Zusatzversicherung, werden wir die Grenze nicht finden.

Zu Fragen der Sozialversicherung, wenn und soweit es nicht kausal zur VersicherungsBERATUNG im Sinne der Versicherung gehört, berate ich auch nicht!

Aber § 257 SGB V oder 188 Abs. 4 oder § 8/9 SGB V bzw. 10 können wir doch gar nicht ausschließen, wenn wir im Grenzebereich GKV/PKV beraten?!!


Das Bundessozialgericht hat erst kürzlich entschieden, dass Steuerberater nicht dazu befugt sind, als Bevollmächtigte innerhalb des Statusfestellungsverfahrens aufzutreten. Begründung (in meiner eigenen Zusammenfassung): Sozialversicherungsrecht ist nicht Inhalt der Steuerberaterprüfung, also fehlt die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde.

Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.

Es gibt keine Versicherungsberater-Prüfung !! Leider.


also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.

Und wer Erbsen zählen will, sollte auch Erbsen mitbringen und keine Korinthen!

Der Beitrag von Ihnen steht in keinem Zusammenhang um das Thema, um das es hier geht - hier ging es um Debeka ... und da sollte sich ein GKVler einfach bedeckt halten, weil er von PKV keine Ahnung hat und als Angestellter einer Krankenkasse sich bitte nur um das kümmern sollte, was sein Job ist!

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GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 21:53 (vor 3431 Tagen) @ derKVProfi
bearbeitet von GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 22:36


Das ist zwar richtig, aber eben auch falsch. Der VersicherungsBERATER darf selbstverständlich Rechtsdienstleistungen erbringen (umgangssprachlich Rechtsberatung), aber eben nur im Bereich Versicherung!

ich schreibe hier vom Fachbegriff "Rechtsdienstleistung", der übrigens gesetzlich definiert ist. Was Sie darunter verstehen, spielt daher keine Rolle. Und das Gesetz regelt auch, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf - Versicherungsberater gehören nicht dazu.

Weder im Bereich Versicherung, noch in irgendeinem anderen Bereich.

Versicherungsberater dürfen zu Versicherungen beraten. Sie dürfen keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung erbringen. Eigentlich ganz einfach.


Das kann man so sehen, ist aber fließend. Wenn und soweit wir über Grenzbereiche GKV/PKV sprechen, wie Rückkehr oder Wechsel bzw. Zusatzversicherungen und die Schnittstelle einer Zusatzversicherung, werden wir die Grenze nicht finden.

Zu Fragen der Sozialversicherung, wenn und soweit es nicht kausal zur VersicherungsBERATUNG im Sinne der Versicherung gehört, berate ich auch nicht!

Aber § 257 SGB V oder 188 Abs. 4 oder § 8/9 SGB V bzw. 10 können wir doch gar nicht ausschließen, wenn wir im Grenzebereich GKV/PKV beraten?!!

ach, wir werden schon vorsichtiger... Ihnen ist also bewusst, dass Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen

ich nehme an, Sie versuchen nicht, Ihre Klienten vor Behörden wie z. B. Sozialversicherungsträgern zu vertreten i. S. des § 13 SGB X???


Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.


Es gibt keine Versicherungsberater-Prüfung !! Leider.

nun ja, Versicherungsberater dürfen nur selbstständig tätig werden, wenn sie u. a. die notwendige Sachkunde nachweisen - wie kann man diese Sachkunde denn nachweisen, wenn nicht über eine Prüfung? Ob das nun die Mindest-Prüfung als Versicherungsfachmann ist, die qualifiziertere Fortbildung zum Versicherungsfachwirt oder ein sonstiger Nachweis, spielt doch keine Rolle.


also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.


Und wer Erbsen zählen will, sollte auch Erbsen mitbringen und keine Korinthen!

Der Beitrag von Ihnen steht in keinem Zusammenhang um das Thema, um das es hier geht - hier ging es um Debeka ... und da sollte sich ein GKVler einfach bedeckt halten, weil er von PKV keine Ahnung hat und als Angestellter einer Krankenkasse sich bitte nur um das kümmern sollte, was sein Job ist!

nun ja, vielleicht sollten Sie wissen, was Ihr Job ist, was Sie dürfen und was nicht

P. S. für die Beratung zu Werbung in Online-Foren brauchen Sie keine besondere Qualifikation :-)

@ GKVler

Simone, Freitag, 12.12.2014, 09:00 (vor 3431 Tagen) @ GKVler

Seit ca. einem Jahr, der Zeitpunkt, an dem du dich aus diesem Forum verabschiedet hast, wird in diesem Forum endlich wieder sachlich und ohne persönliche Beleidigungen argumentiert und diskutiert. Kaum bist Du wieder hier, geht die Stänkerei wieder los.

Bitte mach uns den Gefallen und verschwinde wieder aus diesem Forum! Wir alle haben kein Interesse an Deinen unsachlichen Beiträgen zur PKV und Deinen beleidigenden Pöbeleien gegen "derKVProfi".

gez. Simone

@ Simone

Ulrich, Freitag, 12.12.2014, 10:07 (vor 3431 Tagen) @ Simone

Bitte mach uns den Gefallen und verschwinde wieder aus diesem Forum! Wir alle haben kein Interesse an Deinen unsachlichen Beiträgen zur PKV und Deinen beleidigenden Pöbeleien gegen "derKVProfi".

Hallo Simone,

es ist ziemlich anmaßend von Dir, hier im Namen aller Forenleser zu schreiben. Ich fand die (meisten) Beiträge von GKVler interessant und fundiert, auch in diesem Threat sind die Beiträge zwar kritisch aber sachlich.

Ich lese hier eigentlich nur mit, aber das musste ich loswerden.

Gruß, Uli.

@ Ulrich

Simone, Freitag, 12.12.2014, 12:44 (vor 3430 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

wenn ich hier alleine dieser Meinung wäre, hätte ich mich nicht dazu geäußert. Falls Du hier wirklich früher, als GKVler noch aktiv war, regelmäßig dieses Forum besucht hast, wüßtest Du auch, dass viele Forumsmitglieder meiner Meinung sind. Es gab sogar mal einen Thread mit dem Betreff "Sperren des Formusmitgliedes GkVler". Das sagt doch wohl alles.

Dieses Forum lebt von der Meinungsvielfalt der Teilnehmer und von den praktischen Tips der Experten. Hier möchte ich besonders die User "derKVProfi" für die PKV und "Czauderna" für die GKV hervorheben, deren Erfahrungen, Meinungen und Ratschläge ich sehr schätze.

Und damit das so bleibt, wäre es wünschenswert, wenn sich GKVler wieder hier verabschieden würde.

Gruß Simone

@ Ulrich

GKVler, Samstag, 13.12.2014, 21:01 (vor 3429 Tagen) @ Ulrich

Ulrich, du darfst das Simone nicht übel nehmen... sie mag Kritik nicht so gerne.

Außerdem ist sie erstaunlich: 2008 war sie laut eigenen Angaben noch in Elternzeit und hier schreibt sie, dass sie 2012 55 Jahr alt wird - also hat sie ihr Kind wohl im biblichen Alter bekommen. Passt aber dazu, dass sie bei der Kirche beschäftigt ist. Oder auch nicht mehr - nachdem sie jahrelang dort sehr gut verdient hat, wollte sie sofort nach ihrer Früh-Verrentung dort austreten. ;-)
Natürlich erst nachdem sie mit allerlei Tricks die System "PKV" und "GKV" so gut wie möglich ausgenutzt hat.

@ Ulrich

Ulrich, Samstag, 13.12.2014, 21:39 (vor 3429 Tagen) @ GKVler

Naja, es muss ja nicht jedesmal die selbe Simone gewesen sein...

@ GKVler

GKVler, Freitag, 12.12.2014, 20:53 (vor 3430 Tagen) @ Simone

Seit ca. einem Jahr, der Zeitpunkt, an dem du dich aus diesem Forum verabschiedet hast, wird in diesem Forum endlich wieder sachlich und ohne persönliche Beleidigungen argumentiert und diskutiert. Kaum bist Du wieder hier, geht die Stänkerei wieder los.

ja, und eben wegen dieser sachlichen Diskussion wurden von den Admins ja schon mehrere Threads geschlossen (übrigens in der Regel unter Beteiligung vom KV-Profi) :-( :-(

Bitte mach uns den Gefallen und verschwinde wieder aus diesem Forum! Wir alle haben kein Interesse an Deinen unsachlichen Beiträgen zur PKV und Deinen beleidigenden Pöbeleien gegen "derKVProfi".

wenn du meine Beiträge nicht lesen willst, zwingt dich niemand dazu. Und wenn du möchtest, kannst auch gerne du verschwinden - ich hab mit beiden Varianten kein Problem.

welche meiner Äußerungen siehst du eigentlich als "beleidigende Pöbeleien"? oder ist bei dir jegliche Kritik direkt beleidigend?

und wenn du eine sachliche Diskussion anstrebst, geh doch mit gutem Vorbild voran: wie genau stehst du zu dem Thema "Werbung im Forum"? und zu dem Thema "Tip oder Rechtsberatung"? der von dir geschätzte User KV-Profi vertritt ja die Meinung, dass viele Äußerungen hier verbotene Rechtsberatung darstellen und dass anonyme User dazu nicht berechtigt ist, aber er.
Ich habe meine Meinung dazu oben geschrieben - wie stehst du dazu?

@ GKVler

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 13.12.2014, 00:10 (vor 3430 Tagen) @ GKVler


und wenn du eine sachliche Diskussion anstrebst, geh doch mit gutem Vorbild voran: wie genau stehst du zu dem Thema "Werbung im Forum"? und zu dem Thema "Tip oder Rechtsberatung"? der von dir geschätzte User KV-Profi vertritt ja die Meinung, dass viele Äußerungen hier verbotene Rechtsberatung darstellen und dass anonyme User dazu nicht berechtigt ist, aber er.

Wer anonym ist, haftet nicht!

Wer anonym ist, kann nicht recherchiert werden. Es kann also jeder einen Schmarrn schreiben und behaupten, dass er irgendetwas ist!

Wer Rechtsdienstleistungen erbringt, der sollte dafür auch qualifiziert und berechtigt sein oder es lassen!

Meine Aussagen sind von einem zugelassenen und registrierten VersicherungsBERATER und daher namentlich und mit Impressum Link inkl. Erstinformation!

Wer Meinungen hat, der halte sich bitte an Dieter Nuhr, denn jeder darf eine Meinung haben, aber ob er sie immer äußern sollte ....???

Ich finde, dass es genügend anonyme Aussagen gibt um die Welt zu ruinieren.

P.S.: ein begründeter Ratschlag setzt übrigens einen entsprechenden Beratungsvertrag voraus und die Einsicht in Schriftverkehr und Akten.

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@ GKVler

GKVler, Samstag, 13.12.2014, 17:05 (vor 3429 Tagen) @ derKVProfi

Wer anonym ist, haftet nicht!

das liegt in der Natur der Sache

Wer anonym ist, kann nicht recherchiert werden. Es kann also jeder einen Schmarrn schreiben und behaupten, dass er irgendetwas ist!

das mit dem Schmarrn schreiben ist kein Privileg von anonymen Nutzern, dass können durchaus auch User, die namentlich bekannt sind.
Wichtig ist doch nicht, ob der Lebenslauf des Users recherchiert werden kann, sondern eher ob man die Aussagen nachvollziehen und ggf. auch recherchieren kann.


Wer Rechtsdienstleistungen erbringt, der sollte dafür auch qualifiziert und berechtigt sein oder es lassen!

das ist absolut korrekt - und sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Meine Aussagen sind von einem zugelassenen und registrierten VersicherungsBERATER und daher namentlich und mit Impressum Link inkl. Erstinformation!

und welchen Vorteil bietet dies genau?

Wer Meinungen hat, der halte sich bitte an Dieter Nuhr, denn jeder darf eine Meinung haben, aber ob er sie immer äußern sollte ....???

auch nicht wirklich falsch - aber was hat das mit der Sache zu tun?


Ich finde, dass es genügend anonyme Aussagen gibt um die Welt zu ruinieren.

joooo, und weiter? übrigens: die Welt dreht sich trotz aller anonymen Aussagen noch immer... und den größten Schaden haben nicht anonyme Nutzer von Krankenversicherungsforen angerichtet, sondern bekannte Agitatoren. (und tun dies teilweise immer noch)

P.S.: ein begründeter Ratschlag setzt übrigens einen entsprechenden Beratungsvertrag voraus und die Einsicht in Schriftverkehr und Akten.

nicht unbedingt - einen Ratschlag kann man immer geben. Ich denke, dass passiert auch genau so. Und zwar sowohl im Internet als auch im "Real-Life" - wie fundiert dieser Ratschlag ist und ob man sich daran hält - das muss jeder dann selbst entscheiden.

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