Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus (Gesetzliche Krankenkassen)

Krokodil, Sonntag, 08.02.2015, 12:41 (vor 3373 Tagen)

Ich hab der kranken Kasse kein Foto für die neue Gesundheitskarte zukommen lassen. Habe deswegen auch keine Karte von der Kasse erhalten und auch keinen anderen Versicherungsnachweis. Hab auch beantragt aus religiösen Gründen von der Fotopflicht befreit zu werden. Hat bei der Kasse nicht geklappt.
Hab dann auch noch meine Mitgliedschaft in der Krankenkasse gekündigt um die Krankenkasse zu wechseln.

Nun bin ich krank geworden und war beim Arzt. Er hat mich auch behandelt.

Hab aber trotz mehrfacher Aufforderung mir eine Versicherungsbestätigung zu schicken keine Antwort von der Krankenkasse erhalten. Kann auch nicht direkt zur Krankenkasse hinfahren, weil die nächste Geschäftsstelle weit weg ist.

Was kann man da noch machen? Würde das äußerst ungerne Privat bezahlen. Hab dort auch keine Vorzugsbehandlung bekommen sondern wurde wie alle anderen Patienten behandelt und musste auch verdammt lange warten.

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 08.02.2015, 13:52 (vor 3373 Tagen) @ Krokodil

Nun, das sieht schlecht aus.

1. Privatliquidation:

Kann der Versicherte innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige eGK vorlegen oder einen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen, wird der Arzt keine Privatrechnung erstellen beziehungsweise eine erstellte Privatrechnung stornieren, so dass die regelhafte Abrechnung über die KV mit der Krankenkasse erfolgt. Kann der Versicherte innerhalb von 10 Tagen o. g. Versicherungsnachweis nicht erbringen, ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten eine Privatvergütung in Rechnung zu stellen. Wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige eGK vorgelegt wird, oder wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen wird, ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

2. ob Du wie alle anderen behandelt wurdest, oder nicht, ist irrelevant. Selbstzahler mit Privatliquidation haben ja keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung. Sie werden nur nach GOÄ abgerechnet.

3. Wurde denn der Kassenwechsel vollzogen? Hast Du eine neue Krankenkasse und die entsprechend (form- und fristgerecht) bei der alten Kasse nachgewiesen?

Ordne Dein Leben und akzeptiere die Regeln. Es gibt Telefone und Papier. Sogar der Drucker wurde schon erfunden. Schreibe Briefe oder ruf an.

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Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Sonntag, 08.02.2015, 14:12 (vor 3373 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
wenn kein Bild, dann auch kein Karte, so einfach ist das. Da nützt auch kein Kassenwechsel etwas. Dein Gründe für ein Bildverzicht haben nicht ausgereicht, dann brauchst du ein Bild.
Gruss
Czauderna

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Krokodil, Sonntag, 08.02.2015, 15:01 (vor 3373 Tagen) @ derKVProfi

Ich hab schon telefoniert, Briefe und Faxe verschickt. Die reagieren aber nicht auf Briefe und Faxe und am Telefon heißt es, dass die mir so eine Bescheinigung nicht ausstellen.
Persönlich hinfahren geht auch nicht einfach so, weil es über 200Km zur nächsten Geschäftsstelle sind. Dumm, wenn man AOK Mitglied ist und dann aus beruflichen Gründen umzieht.

Hier etwas aus der Praxis. Hab wohl so eine Kasse. http://kurzlink.de/XPPvFMln3

Ich hab zum 01.03.2015 eine neue Krankenkasse. Bin bis jetzt aber noch Mitglied bei der alten Krankenkasse die mich jetzt hängen lässt.

Im übrigen sind 1. meine Gründe ausreichend um von der Fotopflicht befreit zu werden. 2. Muss die Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung schicken, damit über das Ersatzverfahren abgerechnet werden kann. Dumm nur, wenn Sie es nicht macht.

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 08.02.2015, 16:32 (vor 3373 Tagen) @ Krokodil

Sorry, aber was soll der Driss?

Warum verweigert man etwas, was sinnvoll ist und gut?

Briefe werden nicht beantwortet .... ich lach mich kaputt ... waren sie formgerecht?

Wenn tatsächlich nicht korrekt abgearbeitet wird, wieso dann keine Klage und/oder kein Anwalt? Wieso kein Widerspruch oder keine Mahnung ... form- und fristgerecht?

Ohne Akteneinsicht im Detail keine Antworten ... das ist das einzige, worauf Du Dich hier verlassen kannst!

Ich bin da leider ohne jegliches Verständnis!

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Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Querdenker @, Mittwoch, 07.12.2016, 18:01 (vor 2704 Tagen) @ derKVProfi

Als erstes Interessiert mich, was kann ich tun, da ich eine Verknüpfung meiner Daten aus der Krankengeschichte mit meinen persönlichen Daten wie Bild und Wohnort eck. nicht akzeptieren kann, wie ich dennoch an meine Leistungen kommen kann, da ich regelmäßig Beitrag zahle. Mir kann doch nicht nur wegen des Bildes, welches ich nicht auf der Karte wünsche, meine Leistungsanspruch unterbunden werden, obwohl alle Beiträge gezahlt werden!?

Bild sinnvoll?
Weshalb sollte ein Bild sinnvoll auf der Karte sein, wenn ich einen Pass oder Ausweis in der Tasche habe, den ich jederzeit mit zur Karte dazulegen kann?

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Mittwoch, 07.12.2016, 19:27 (vor 2704 Tagen) @ Querdenker

Hallo,
doch, das kann es, weil es eben gesetzlich so festgelegt wurde, außerdem sind derzeit keinerlei Daten über Erkrankungen auf der Karte gespeichert, das soll erst kommen und meines Wissens nach kann man die Datenspeicherung dann auch unterbinden.
Das Argument mit dem Führerschein bzw. dem Ausweis leuchtet mir persönlich nicht so ein - denn meines Wissens nach ist das Mitführen des Personalausweises keine Pflicht, besonders dann nicht, wenn man zum Arzt geht, ergo müsste man dann schon zwei Karten mit nehmen - Ausweis und eGK.
Beim Personalausweis ist ein Bild erforderlich und der Personalausweis kostet jedes mal Geld - die eGK. ist umsonst, sogar das Bild bekommt man bei vielen Kassen kostenlos gemacht.
Gruss
Czauderna

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Sonntag, 08.02.2015, 18:10 (vor 3372 Tagen) @ Krokodil

Hallo,
Ersatzverfahren gibt es nur, wenn es nicht das Verschulden des Versicherten war, eine gültige KVK nicht vorlegen zu können, das trifft bei dir wohl eher nicht zu, und ob deine Gründe für eine Bildbefreiung zutreffen, kann ich nicht sagen, aber offenbar lt. deiner Kasse nicht. Wenn du bis zum Ende des Quartals deinem Arzt eine gültige KV vorlegst, die am Tage der Behandlung Gültigkeit hatte, dann muss der dir den Rechnungsbetrag wieder zurückerstatten, wenn du schon die Behandlung privat bezahlt haben solltest.
Gruss
Czauderna

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

GKVler, Sonntag, 08.02.2015, 18:13 (vor 3372 Tagen) @ Krokodil


Im übrigen sind 1. meine Gründe ausreichend um von der Fotopflicht befreit zu werden.

hmmm... welcher religiösen Gemeinschaft gehörst du denn an? ich kenne es so, dass auch jemand der aus religiösen Gründen einen Schleier trägt, ein Bild einreichen muss, auf dem das Gesicht erkennbar ist.

Laut Gesetz gelten nur für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und für Versicherte, "deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist" Ausnahmen von der Bilderpflicht. Damit sind Menschen gemeint, die so krank sind, dass sie nicht zum Fotografen fahren können.

2. Muss die Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung schicken, damit über das Ersatzverfahren abgerechnet werden kann. Dumm nur, wenn Sie es nicht macht.

das ist so nicht richtig hier findest du ein Urteil, in dem das Gegenteil entschieden wurde

ich arbeite auch bei einer Krankenkasse und dort werden die Versicherungsbescheinigungen noch ausgestellt - aber es bedeutet viel zusätzliche Arbeit für alle Beteiligten: für die Kassen, für die Arztpraxen und letztendlich auch für die Versicherten.

hier findest du Infos zum Thema von der Verbraucherzentrale

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Krokodil, Sonntag, 08.02.2015, 19:39 (vor 3372 Tagen) @ GKVler

hier stand es sogar auf der Internetseite einer Krankenkasse.
https://ditze.net/wp-content/uploads/2013/11/20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion.jpg

Es ist aber politisch nicht mehr erwünscht. Darum ist es nicht mehr da.

Darüber hinaus ist die Frage welche Religion es ist ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Frage danach ist nicht gestattet. Auch wenn es lächerlich ist, dass man es so machen muss.

Das eine Urteil ist von einem Sozialgericht.

Dieses Urteil ist aber vom Bundessozialgericht und es hat entschieden, dass eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden muss. http://initiative-patientendaten.de/?p=34

Gegen was soll ich klagen? Ist ja auch nur zwei Wochen her, dass ich beim Arzt war und eine Untätigkeitsklage geht erst nach drei Monaten. Ich hab nicht mal einen Bescheid oder eine schriftliche Antwort von denen gekriegt. Und eine Erstberatung beim Anwalt wird auch mehr Kosten als diese Rechnung. KP wie teuer es überhaupt werden kann. War eine Grippe und der Arzt hat sich zwei Minuten zeit genommen. Hoffentlich rechnen die Ärzte es nicht so ab wie eine Erstberatung beim Anwalt. Ich und mein Arbeitgeber bezahlen auch zusammen nur fast 500€ pro Monat für null Gegenleistung.

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 08.02.2015, 20:37 (vor 3372 Tagen) @ Krokodil

Krokodil, lass es doch .. hast Du auch Reisepass und Personalausweis wegen der religiösen Gefühle, die verletzt werden, verweigert?
Führerschein?
Alles ohne Foto?

Gibt es bei der Verletzung von religiösen Gefühlen unterschiedliche Ebenen?

Mit welchem Recht berufst Du Dich auf die Religionsfreiheit um den Schutz Deiner religiösen Gefühle abzusichern?

Ich habe eine Religion, die es mir gebietet einmal am tag einen Ungläubigen zu metzeln, sage aber nicht, welche Religion es ist und Berufe mich auf die Straffreiheit der Religionsausübung und auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und werde deshalb niemanden sagen, welche Religion das ist!

Man sollte einigen Menschen die Bürgerrechte entziehen! Meine Meinung! Ganz privat und persönlich!

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Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Montag, 09.02.2015, 19:58 (vor 3371 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
Reisepass, Personalausweis und Führerschein - ja, das war super - da bin ich mal auf die Antwort gespannt.
Gruss
Czauderna

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

GKVler, Sonntag, 08.02.2015, 20:38 (vor 3372 Tagen) @ Krokodil


Darüber hinaus ist die Frage welche Religion es ist ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Frage danach ist nicht gestattet. Auch wenn es lächerlich ist, dass man es so machen muss.

soweit ich informiert bin, ist es nicht Teil der Religionsfreiheit, dass man kein Bild einreichen muss....

"Religiöse Gründe
Sind Pflegebedürftigkeit und Auslandsaufenthalt als Gründe für die Bildbefreiung einfach überprüfbar, ist dies bei religiösen Gründen anders. Hier ist jeder Einzelfall durch die zuständige Krankenkasse ausführlich abzuwägen und zu beurteilen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Versicherten ihre Religionszugehörigkeit preisgeben und ausführlich schildern, warum ihr Glaube das Anfertigen eines Bildes von ihnen nicht zulässt. Die alleinige Aussage, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören, die das Ablichten von Menschen verbietet, ist nicht ausreichend. Hier fehlen die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Krankenkassen die geforderte Würdigung des Einzelfalls durchführen und die Argumentation der Versicherten überprüfen können."
Quelle


Das eine Urteil ist von einem Sozialgericht.

Dieses Urteil ist aber vom Bundessozialgericht und es hat entschieden, dass eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden muss. http://initiative-patientendaten.de/?p=34

laut dem von dir zitierten Artikel: "Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2014 festgestellt, dass gesetzliche Versicherte keinen Anspruch auf einen Ausweis entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben."

Auch im Rest des Textes taucht immer das Wörtchen kann auf: „Alternativ“ zur eGK „kann auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“

"Wer keine eGK besitzt, könne sich von seiner Krankenkasse eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, die die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bestätigt"

"Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen."

also, davon dass du einen Anspruch auf Ausstellung der Ersatzbescheinigung hast, kann ich nirgendwo etwas lesen...immer nur, dass die Krankenkassen die Ersatzbescheinigung ausstellen können. Soweit ich weiß, wird dieses Verfahren auch so praktiziert - auch bei meiner Krankenkasse werden tagtäglich viele Ersatzbescheinigungen ausgestellt. Allerdings immer mit dem Hinweis, dass wir ein Bild für die Ausstellung einer neuen Versichertenkarte benötigen.

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Rene, Berlin, Sonntag, 15.03.2015, 09:22 (vor 3338 Tagen) @ Krokodil

Dun musst dich leider nun mal ablichten lassen....Ist Gesetz....und der Staat steht über der Religion

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

teletubbie, Donnerstag, 23.04.2015, 20:22 (vor 3298 Tagen) @ Krokodil

Hallo Krokodil, leider bin ich erst heute auf Deinen Post gestossen. Ich hoffe, Du hast Dich noch nicht kleinkriegen lassen; lass Dir von den Lemmingen hier im Forum nicht den Mut nehmen. Die große Mehrheit unserer Mitmenschen ist nur allzu bereit, alles was die "Obrigkeit" diktiert kritiklos hinzunehmen. Die Geschichte gab nie denen Recht, die ihren Verstand nicht gebrauchten und alles akzeptierten, was sie vorgesetzt kriegten. Leider dauert es oft ziemlich lange, bis die Resultate falscher politischer Entscheidungen für alle offensichtlich werden. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, dem wird ziemlich schnell klar, dass hier eine politische Fehlentscheidung mit Macht durchgedrückt werden soll, indem gesetzlich Versicherte, die sich gegen diese Bevormundung wehren wollen, mit allen Mitteln gegängelt werden. Der viel gepriesene Nutzen der eGK ist längst widerlegt, die Gefahren offensichtlich. Da aber bereits ca. 1 Milliarde in diesen Wahnsinn investiert wurde, will keiner einen Fehler einräumen...
Zu Deiner eigentlichen Frage: Wenn Du regelmäßig Deine Beiträge zahlst, bist Du auch versichert. Auch wenn die Kasse versucht, Dir das Leben schwer zu machen, letztlich muss sie doch zahlen.
Wenn die Kasse auf Deine Bitte nach einer Einzelfallbestätigung nicht reagiert, kannst Du auch das Praxisteam Deines Arztes bitten, dort anzurufen. Im schlimmsten Fall musst Du eine Privatrechnung vorab selbst bezahlen und dann bei der Kasse einreichen. Die ist zur Erstattung verpflichtet (zumindest, wenn Du begründen kannst, warum Du kein Foto einschickst; Stichwort "Kostenerstattung bei Systemversagen"). Wobei meiner Meinung nach eine Versicherung, die Beiträge kassiert, immer zur Leistung verpflichtet ist; wofür wären sonst die Beiträge? Etwa nur, um die Gehälter der Typen zu bezahlen, deren Hauptaufgabe offenbar darin besteht, Dich zu ärgern? Wäre interessant zu erfahren, wie das die Gerichte sehen...
Übrigens: warum sollte das Verweigern aus religiösen Gründen nicht klappen? Auch Krankenkassen können sich nicht über das Gesetz stellen (auch wenn manche "Spezialisten" hier im Forum anderer Meinung sind), die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Und immerhin steht das Grundgesetz über allen anderen Gesetzen in D.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und die notwendigen Nerven, Dich gegen die Systemzombies zu wehren. Bleib hartnäckig und kritisch!

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Freitag, 24.04.2015, 14:56 (vor 3298 Tagen) @ teletubbie

Hallo,
sieh da, ein Revoluzzer !! - ja, wenn du meinst, das alles was du so schreibst und an Rat erteilst würde auch in der Praxis funktionieren, z.B. die Sache mit der Privatrechnung, dann liegst du aber gründlich daneben. wenn man schon zum Widerstand gegen Recht und Gesetz aufruft, dann sollte das auch irgendwo erfolgreich sein - so einfach, wie du dir das vorstellst - wird das nix.
Es grüsst dich
ein "Lemming"

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

GKVler, Freitag, 24.04.2015, 19:21 (vor 3297 Tagen) @ teletubbie

Hartnäckigkeit und kritisches Denken sind ja schön und gut - aber hast du dir den Thread überhaupt durchgelesen???? hast du dich schon mal mit der Thematik beschäftigt (außerhalb des Stammtisches) ich glaube nicht...

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

schneefrau, Samstag, 02.05.2015, 18:22 (vor 3289 Tagen) @ teletubbie

Hallo teletubbie,

Du scheinst der Einzige zu sein, der hier einen Durchblick hat.
Die Karte ist gefährlich, sie nützt ausschließlich der Wirtschaft.
Es gibt keine Vorteile für uns Patienten!
Das ist leider so.

Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus

Czauderna, Samstag, 02.05.2015, 19:16 (vor 3289 Tagen) @ schneefrau

Hallo,
Deine Aussage zur Karte in Verbindung mit der Wirtschaft lässt vermuten dass du dich nicht so richtig mit der Problematik der eGK. beschäftigt hast.
Und Teletubbie der Einzige mit Durchblick - ja sicher !!
Gruss
Czauderna

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