Krankenkassenbeitrag nachträglich erhöht (Gesetzliche Krankenkassen)

Omid, Donnerstag, 02.04.2015, 11:13 (vor 3320 Tagen)

Hallo,
ich bin seit Mai 2012 bei der TK als Student versichert. Ich habe immer den Beitrag für die Studenten bezahlt. Im Okt. 2014 bin ich dreißig geworden und jetzt habe ich vor zwei Tagen einen Brief erhalten, worin sie von mir eine Nachzahlung von 670€ einfordern.
Ich habe ein Stipendium in Höhe von 1238 und habe zwei Kinder. Von dem Geld ist eigentlich 597 Grundstipendium. Der Rest ist Studienkostenpauschale, die Laut Gesetz zweckgebunden für Bücher und wissenschaftliche Ausbildung ausgegeben werden darf.
Ich bekomme noch 155€ Familienzuschlag und 123€ Kinderbetreuungspauschale. 73€ bekomme ich Krankenkassenzuschuss.

Jetzt soll ich aber monatlich 215€ monatlich für die Krankenkasse bezahlen, was ich mir überhaupt nicht leisten kann. Schon die Hälfte des Stipendiums geht allein für die Miete. Wenn ich auch 215€ monatlich für die KK bezahlen muss, weiß ich nicht, wie ich meine Kinder noch halbwegs ernähren muss. Außerdem kann man von mir ohne Warnung nach etwa sechs Monaten eine nachträgliche Zahlung von 670€ einfordern? Hätte meine KK mich darauf rechtzeitig hingewiesen, dass meine Beiträge sich bald erhöhen, hätte ich ja rechtzeitig eine günstigere KK gesucht.
Übrigens, ich bin Student und kein Doktorand, falls das von Belang ist.

Ich würde mich auf eure Hilfe sehr freuen!

Krankenkassenbeitrag nachträglich erhöht

Czauderna, Freitag, 03.04.2015, 13:08 (vor 3319 Tagen) @ Omid

Hallo,
zunächst ein mal zur Einstufung - ja, es ist richtig, dass hier mit der Vollendung des 30.Lebensjahres die Pflichtversicherung als Student grundsätzlich endet. Allerdings kenne ich es aus der Praxis so, dass in solchen Fällen die Kasse rechtzeitig vor Erreichen dieser Altersgrenze den Betreffenden darüber informiert und die Weiterversicherung klärt. Dies ist hier offenbar nicht geschehen - das ist zwar dann Schlamperei seitens der Kasse, ändert aber nichts daran, dass es eine Anschlussversicherung geben muss. An dieser Stelle wird es etwas kompliziert - diese Anschlussversicherung greift nur dann, wenn der Betreffende innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme keinen anderen Krankenversicherungsschutz (nahtlos) nachweisen kann, d.h. in meinen Augen, die Kasse hätte hier die Information geben müssen, dann 14 Tage abwarten und erst dann die rückwirkende Anschlussversicherung durchführen müssen. Es wäre somit Zeit gewesen einen anderen Krankenversicherungsschutz zu besorgen - aber - welche andere Kasse (GKV) nimmt jemanden rückwirkend zum Oktober auf oder welche PKV würde dies tun ??.
Was nun die Beitragsnachforderung betrifft, so wird die Kasse
wahrscheinlich den Betrag des Stipendiums zugrunde gelegt haben,
ob dies richtig ist, das kann ich nicht sagen - da wäre die Frage einmal, muss das Stipendium evtl. zurückgezahlt werden - dann wäre es total beitragsfrei (gibt es so etwas überhaupt - Rückzahlung von Stipendien ?) oder sind tatsächliche Bestandteile des Stipendiums beitragspflichtig ??
Was die Anschlussversicherung betrifft, denke ich, wirst du aus der Sache nicht raus kommen - was die Beitragshöhe betrifft, solltest du dich mit der Kasse nochmals in Benehmen setzen.
Eine günstigere Kasse könntest du zwar finden (kommt auf die Höhe des Zusatzbeitrags an), aber was die Bemessungsgrundlagen angeht, so gelten die für alle GKV-Kassen.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenbeitrag nachträglich erhöht

Omid, Freitag, 03.04.2015, 13:56 (vor 3319 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

Stipendien muss man nicht zurück bezahlen. Die Kasse hat es tatsächlich versäumt, mich vorher zu informieren. Das hat auch gestern die Mitarbeiterin am Telefon zugegeben.

Sie wollen mich jetzt nochmal anrufen und mit mir etwas verhandeln. Ich hoffe, dass ich eine vernünftige Lösung finden kann.

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort und für die Zeit, die du dir dafür genommen hast :-)

Beste Grüße

Omid

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