Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gabi, Montag, 13.04.2015, 09:09 (vor 3309 Tagen)

Hallo,

hier meine Frage:

Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet. Er ist seit langem in der PKV (Wechsel ist nicht mehr möglich). Ich war stets gesetzlich versichert. 2012 ist unser zweiter Sohn geboren. Er ist schwerbehindert (Pflegestufe3). Alle beiden Kinder sind freiwillig gesetzlich versichert. Momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit, bin also beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich werde voraussichtlich auch nach Ablauf der vollen Elternzeit erstmal nicht arbeiten können. Diese endet nun aber im Oktober 2015. Nun gehe ich davon aus, dass ich mich ebenfalls freiwillig versichern muss und hierfür das Einkommen meines Mannes herangezogen wird. Gibt es hier einen gewissen Prozentsatz? Wie können wir berechnen, welche monatliche Belastung auf uns zukommt? Oder gibt es eventuelle Härtefälle, wenn das Kind schwer krank ist?
Vielen Dank für die Antworten!

Familienversicherung

Czauderna, Montag, 13.04.2015, 16:39 (vor 3308 Tagen) @ Gabi

Hallo,
so, wie geschildert gilt meines Wissens nach folgende Einstufungsregelung - ich mach dazu mal ein Beispiel -
Ehemann - Arbeitnehmer - PKV-versichert
Ehefrau - erwerbslos.
2. Kinder 8 freiwillig in der GKV-versichert)

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Einkommen Ehemann : 5000,00 € (Brutto)
Abzug pro Kind -945,00 € -1890,00 €
(jeweils 1/3 der monatlichen
Bezugsgröße)
Zwischensumme : 3110,00 €
zzgl. Einkommen Ehefrau : 0,00 €

: 2 (50%) : 1555,00 €

Höchbeitragsbemessungsgrenze
für 2015 = 2062,50 €

Beitragspflichtiger Betrag : 1555,00 €

Krankenversicherung (14,6%) 226,30 €
Pflegeversicherung (2,35%) 26,54 €

Gesamtbeitrag
(ohne Berücksichtigung
eines evtl. Zusatzbeitrags) 262,84 €
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Ich hoffe mal, dass ich richtig gerechnet habe, aber so
müsste es gerechnet werden.
Eine Entlastung wg. behindertem Kind gibt es leider (noch)
nicht.
Gruss
Czauderna

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