Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

sant0s, Donnerstag, 16.04.2015, 19:37 (vor 3305 Tagen)

Guten Abend zusammen,

ich habe hier ein Problem was ich gerne loesen moechte.

Ich war bis Ende letztens Jahres in einer Vollbeschaeftigung und waerend dieser Zeit bei der Barmer-GEK versichert.

Nachdem ich entlassen wurde, war mein Ziel die Selbststaendigkeit.
Also bin ich zur Agentur fuer Arbeit, habe mich arbeitslos gemeldet mit dem Wunsch, meine Selbststaendigkeit zu unterstuetzen.

Nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit und vielen Seminaren, hat mir die Arge den Gruendungszuschuss Phase 1 bewilligt.

Nun habe ich die Moeglichkeit, ab Juni im europaeischen Ausland zu arbeiten, was neue berufliche Moeglichkeiten bietet.

Da ich in den letzten Monaten sehr gute Erfahrung mit einer vernuneftigen Vorbereitung gemacht habe, habe ich mich in den letzten Tagen um diversen Themen gekuemmert, unter anderem natuerlich auch die Krankenversicherung im Ausland.

Da ich mindestens 2 jahre im Ausland sein werde, bieten sich einige sehr interessante Krankenkassen an, die der gesetzlichen preislich und fachlich ueberlegen sind.

Jetzt habe ich mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und zum 30.06.2015 gekuendigt.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich "in der Zeit vom 01.11.2014 bis 07.11.2014 eine Lücke im Krankenversicherungverlauf" habe und dementsprechend wieder einer "Bindungsfrist von 18 Monaten" unterliege.

Dieses Vorgehen empfinde ich als totale irrfuehrung und zeigt mir mal wieder, dass hier scheinbar Behoerden und gesetzliche Krankenkassen gezielt diesen Weg gehen um eben einen Austritt aus der Krankenkasse zu verhindern, zumidnest in den naechsten 18 Monaten.

Ich habe gelesen, dass es eine "Sittenwidrigkeit" sei.

Wenn dieses Vorgehen tatsaechlich vom deutschen Staat unterstuetz wird, welche Moeglichkeit habe ich, aus der gesetzliche Kasse auszutreten?

Waere ein Weg, dass ich mich kurzfristig arbeitslos melde und eine Woche spaeter wieder abmelde, mein Gewerbe neu anmelde und mich direkt bei der anderen Kasse fuer die Langzeit-Auslandsversicherung melde?

Denn die Barmer-GEK bietet mir die Option an, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Also Barmer-GEK + HUK fuer die Auslandsversicherung.

Ich war nie daran interessiert, die Barmer zu verlassen solange ich in Deutschland lebe, aber ist es nicht der normale Vorgang, im Ausland auch versichert sein zu wollen und auch selbst zu entscheide, bei wem und zu welchen Konditionen?

Ich fuehle mich hier wirklich aufs uebelste verarscht... denn mal ehrlich, diese Luecke ist doch geplant...

Viele Gruesse,
santos

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 17.04.2015, 20:38 (vor 3304 Tagen) @ sant0s

1. sind das Gesetze

2. ist das ein Standardbrief

3. ist er mutmaßlich irrelevant.

Um Ihre Frage seriös zu beantworten, müsste man wissen in welchem Land Sie berufstätig werden?

Und vor allem, wie lange Sie gehen werden?

Und ab wann genau?

Welche Auslandsreisekrankenversicherung wollen Sie denn bei der HUK abschließen? Tarif oder Link zu den Bedingungen?

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Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

sant0s, Freitag, 17.04.2015, 21:49 (vor 3304 Tagen) @ derKVProfi

Guten Abend derKVProfi,

natuerlich sind das Gesetze, aber Gesetz ist doch auch, dass ich verpflichet bin, in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein - wie koennen dann also diese 7 Tage entstehen, wo ich nicht versichert war?
Das sollte doch theoretisch gar nicht sein - und wenn doch, warum bekomme ich fuer diese 7 Tage keine "Warnung", dass ich nicht versichert bin mit der Option, die Kosten aus eigener Tasche zu uebernehmen?

Die Antwort habe ich per eMail von der Leitung der Barmer-GEK in meinem Einzugsgebiet erhalte, sprich, ich korrespondiere per eMail und persoenlich - kein Standardbrief.

Ich werde unter anderem in Spanien, Portugal, Frankreich und Italien arbeiten. Beginnen wird das ganze so schnell wie moeglich, wenn moeglich schon Ende diesen Monats. Ich werde midnestens 2 Jahre zwischen diesen Laendern pendeln, wie es momentan aussieht jedoch sogar noch laenger. Deutschland werde ich in der Zeit maximal zu Weihnachten besuchen.

Habe mich etwas unverstaendlich ausgedrueckt: die Barmer bietet mit mit der HUK einen ZUSAETZLICHEN Auslandsschutz an, also zusaetzlich zu dem normalen Tarif. Diesen moechte ich jedoch NICHT.

Mich interessiert die Langszeit-Auslandskrankeversicherung der HanseMerkur.
Dort bekomme ich zu einem vernuenftigen Tarif sehr gute Leistungen: Langzeit Auslandskrankenversicherung

Viele Gruesse,
santos

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 18.04.2015, 11:54 (vor 3304 Tagen) @ sant0s

Ob eine Lücke entstanden ist, oder es nur so scheint.

Es gibt den Tatbestand. Ob erfüllt müsste man prüfen. Ob der Aufwand lohnt?

Denn, wenn Sie in einem anderen EU Land berufstätig werden, dann werden Sie dort vor Ort versicherungspflichtig und die Mitgliedschaft in der Barmer GEK endet. 18 Monate hin oder her!

Ich mutmaße, dass Sie die falschen Fragen stellen oder nicht die richtige Darstellungsform Ihres Falles wählen. Entweder versuchen Sie es alleine, in einer Geschäftsstelle oder Sie nehmen sich jemanden, der Ihre Interessen vertritt.

Das Thema Auslandsreise-Krankenversicherung kann, muss man nicht umbedingt machen. Sagen Sie doch mal bitte, wofür es gut sein soll? Also bezogen auf Ihren Fall.

Die Mitgliedschaft Barmer sollte als Anwartschaft fortgeführt werden. Alleine wegen der Wartezeit in der Pflegepflicht.

Die 18 Monate greifen bei Rückkehr wieder, je nachdem, was wie getan wird.

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Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

sant0s, Samstag, 18.04.2015, 15:41 (vor 3303 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Müller,

ich habe warhscheinlich ein paar wichtige Punkte vergessen zu erwaehnen:

Ich bin selbststaendig und habe meinen ersten Wohnsitz/Buero weiterhin in Deutschland, jenes scheint ein wichtiger Punkt zu sein.
Dennoch bin ich hauptsaechlich im Ausland taetig, habe hier dann einen zweiten Wohnsitz oder wohne bei Arbeitskollegen.
Ich bin also nicht angestellt im Ausland sondern weiterhin selbststaendig, zahle meine Steuern in Deutschland und bin auch in Deutschland verpflichtet mich zu versichern.
Daher ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung meiner Meinung nach die sinnvollere Loesung - denn diese zaehlt Weltweit, außer in Deutschland (6 Woche pro Jahr Urlaub sind drin).

Die Anwartschaft bei der Barmer waere eine Moeglichkeit die ich in Erwaegung ziehe - doch bis jetzt habe ich noch keine positive Nachricht dessen bezueglich erhalten.

Vielen Dank fuer Ihre Antworten!
santos

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 19.04.2015, 14:49 (vor 3303 Tagen) @ sant0s

Sorry, aber Sie verirren sich hier im europäischen Recht.

Bei EU/EWR Recht, dass hier sogar die Schweiz teilweise umfasst, geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt. Das ist alles definiert.

Nur anhand der tatsächlichen Fakten des Falles, und zwar im Detail, kann der Fall bewertet werden.

Wann Sie in welchem Land der SV-Pflicht unterliegen, ist von Steuer und Wohnsitzmeldungen zu trennen!

In anderen Ländern gilt teilweise die Pflichtversicherung auch für Selbstständige. Außerdem haben Sie im Rahmen der Freizügigkeit Zugangsrechte zu den jeweiligen SV-Systemen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ggf. greift das aber eben nicht (die Frage des Falles) und dann bleibt die GKV in Deutschland bestehen (beitragspflichtig und mit Leistungsanspruch im EU/EWR-Ausland inkl. CH)!

Dann kann, muss man aber keine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Ggf. macht es Sinn, wenn man sich die Länder anschaut, in die man geht, und welche Ansprüche man dort hat!

Wenn Sie diese Beratung für Free erwarten, dann muss ich ihnen leider mitteilen, dass sie das nicht bekommen werden.

Und wie die Laien, die hier versuchen mitzudiskutieren und dabei einfachste Aussagen falsch verstehen, zeigt deutlich, dass der Fall in professionelle Hände gehört.

Z.B. ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung in klar definierten Grenzen keine PKV, auch wenn man es bei einer PKV abschließt. Bei einer Anwartschaft, wenn und soweit möglich und notwendig (ich empfehle es immer) ist es sowieso irrelevant!

Entweder Barmer, oder ein Rentenberater oder ein Versicherungsberater, der das kann!

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Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

sant0s, Sonntag, 19.04.2015, 19:32 (vor 3302 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Mueller,
ich bedanke mich fuer Ihre Muehe mir zu helfen.

Kostenlose Beratung verlange ich gar nicht, aber scheinbar haben sie hier oder in anderen Foren sehr schlechte Erfahrungen erleiden muessen, so dass ich, auch in anderen Beitraegen auf dieser Website, Ihren Ton als aeusserst unsympatisch empfinde.

Es ist eine der ersten Seiten die ich ueber google gefunden habe, und war daher auch meine erste Anlaufstelle.
Das ratte123 versucht zu helfen und dabei etwas daneben liegt, passiert - aber ist noch kein Grund sich derart arrogant zu verhalten.

Dennoch verneige ich mich fuer Ihren offensichtlich sehr ehrlichen und direkten Worte und werde mich nochmals damit befassen, dabei Ihre Worte im Hinterkopf behalten.

santos

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 20.04.2015, 14:21 (vor 3302 Tagen) @ sant0s

Ich nehme Ihre Kritik gerne zur Kenntnis.

Ihre Mutmaßungen bezüglich meiner Erfahrung sind falsch.

Fakt ist, dass ich sowohl das positive, wie auch das negative erlebe. Also Menschen, die mich bitten ihnen gegen Entgelt zu helfen, als auch menschen die völlig erbost sind, dass ich für Auskünfte eine Entschädigung erwarte!

Sie können Ihr Problem selbst lösen, sich auf 1. anonyme Scharlatane oder Laien verlassen oder 2. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen oder 3. alternativ zur Barmer gehen!

Free Consulting ist beendet ... wenn Sie Fragen haben, senden Sie mir eine Mail ... die Antwort erfolgt nach Zahlungseingang!

Wenn Kompetenz und Wissen, und ich diskutiere mit meinen Mandanten keine Lösung, wenn ich sie kenne, arrogant und unsympathisch sind, dann zahlen Sie einen Zuschlag!

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Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

ratte123, Samstag, 18.04.2015, 11:53 (vor 3304 Tagen) @ sant0s

Die Bindungswirkung von 18 Monaten gilt nur dann, wenn Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln (Ausübung des Wahlrechts § 175 SGB V). Wenn Sie komplett aus dem System der gesetzlichen KV ausscheiden wollen, gilt "nur" die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten plus Kündigungsmonat.

Teilen Sie der BarmerGEK mit, dass sie in die private KV wechseln wollen und reichen Sie die Bescheinigung der privaten KV noch vor dem 30.06.15 bei der KK ein.

MfG

ratte1

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 18.04.2015, 15:22 (vor 3304 Tagen) @ ratte123

Wo steht, dass er in die PKV wechseln will?

Nirgends!

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Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

sant0s, Samstag, 18.04.2015, 15:44 (vor 3303 Tagen) @ derKVProfi

Stimmt, ich moechte nicht in die PKV wechseln.
Aber ich meine den Paragraphen so zu verstehen, dass es entweder eine PKV oder anderwertige Absicherung sein muss, die mich im krankeheitsfall auffaengt.

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung sollte doch diese Absicherung sein?

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

ratte123, Sonntag, 19.04.2015, 12:57 (vor 3303 Tagen) @ sant0s

Deine Aussage "Da ich mindestens 2 jahre im Ausland sein werde, bieten sich einige sehr interessante Krankenkassen an, die der gesetzlichen preislich und fachlich ueberlegen sind.hatte ich so verstanden, dass du in eine private KV wechseln willst.

MfG
ratte1

Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 19.04.2015, 14:50 (vor 3303 Tagen) @ ratte123

Lesen hilft, es war klar und deutlich von einer Auslandsreise-Krankenversicherung die Rede.

Statt zu verwirren bitte ich aufmerksam zu lesen!

Die Fragen sind doch schon beantwortet.

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